Meta-Chef Zuckerberg muss vor Gericht zu Suchtvorwürfen aussagen
18.02.2026 - 09:31:12 | boerse-global.deMark Zuckerberg steht heute in Los Angeles unter Druck. Der Meta-CEO muss in einem Musterprozess aussagen, der die Tech-Branche verändern könnte. Ein 20-Jähriger klagt, dass Instagram ihn als Kind süchtig gemacht und seine Psyche geschädigt habe. Tausende ähnliche Klagen in den USA hängen vom Ausgang ab.
Ein Prozess mit Signalwirkung für die Tech-Branche
Die Anhörung von Mark Zuckerberg ist der Höhepunkt eines Verfahrens, das Anfang des Monats begann. Die Klägerin, die unter dem Pseudonym Kaley G.M. auftritt, nutzte die Plattformen laut Klageschrift bereits als Minderjährige. Sie macht designbedingte Suchtmechanismen für ihre späteren Angststörungen und Depressionen verantwortlich.
Rechtsexperten sehen in dem Fall einen Präzedenzfall. Die Anwälte der Klägerin wollen Zuckerberg zu strategischen Entscheidungen über Nutzerbindung und Sicherheit befragen. Kern der Anschuldigung: Meta habe das Wachstum der Plattform über das Wohl der jüngsten Nutzer gestellt. Interne Dokumente aus früheren Untersuchungen sollen dabei eine zentrale Rolle spielen.
Anders als in einem parallelen Bundesverfahren in Oakland muss sich Zuckerberg hier direkt vor einer Geschworenenjury verantworten. Ein Urteil gegen Meta könnte die Rechtsprechung bei Vorwürfen des „Design-Fehlers“ gegen Social-Media-Konzerne nachhaltig beeinflussen.
Überraschende Wende: YouTube-CEO muss nicht aussagen
Kurz vor Prozessbeginn kam es zu einer überraschenden strategischen Wende. Die Klägerseite strich YouTube-CEO Neal Mohan überraschend von der Zeugenliste. Stattdessen will sie nun einen anderen Manager der Google-Tochter vorladen.
Hintergrund ist die Verteidigungsstrategie von YouTube. Das Unternehmen argumentiert, es sei in erster Linie ein Unterhaltungsdienst – vergleichbar mit Streaming-TV – und kein soziales Netzwerk mit endlosen Scroll-Funktionen. Die Kläger konzentrieren sich nun offenbar auf Technik- oder Strategieverantwortliche, die direkt zu Features wie „Autoplay“ oder Algorithmen aussagen können.
Meta-Strategie: Von „Sucht“ zu „problematischem Gebrauch“
Die Verteidigung hat bereits eine Gegenargumentation aufgebaut. Instagram-Chef Adam Mosseri sagte letzte Woche aus, der Begriff „Sucht“ treffe auf intensive Social-Media-Nutzung nicht zu. Er bevorzuge den klinischen Begriff „problematischer Gebrauch“. Das Unternehmen stelle zudem umfangreiche Tools für Zeitmanagement und elterliche Kontrolle bereit.
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Metas Anwälte werden voraussichtlich argumentieren, dass die psychischen Probleme der Klägerin auf komplexe externe Faktoren zurückgehen – nicht auf die Plattform. Millionen Nutzer kämen täglich ohne klinische Beeinträchtigungen aus.
Dagegen setzt die Klägerseite medizinische Expertise. Die Psychiaterin Dr. Anna Lembke, die bereits aussagte, beschrieb Social-Media-Apps als „Einstiegsdroge“. Die dopamingesteuerten Feedback-Schleifen im Design könnten sich entwickelnde Gehirne umprogrammieren. Die Konfrontation zwischen Zuckerbergs Sicherheitsbeteuerungen und diesen Expertisen wird den Prozess prägen.
Hohe Risiken für die gesamte Digitalbranche
Für die Tech-Branche geht es um weit mehr als die Entschädigung einer Einzelperson. Tausende ähnliche Klagen von Einzelpersonen, Schulbezirken und US-Bundesstaaten hängen in der Schwebe. Ein Sieg der Klägerin könnte eine Welle neuer Haftungsansprüche auslösen.
Zwei weitere ursprünglich beklagte Konzerne, TikTok und Snap (Hintergesellschaft von Snapchat), haben sich bereits vor Prozessbeginn außergerichtlich geeinigt. Damit bleiben nur Meta und Google als Beklagte vor der Jury.
Finanzanalysten beobachten den Prozess genau. Eine Niederlage der Tech-Giganten könnte teure Redesigns der Kernprodukte und regulatorische Nachbesserungen erzwingen. Das Verfahren soll bis Ende März dauern. Die Jury muss entscheiden, ob das Design der Plattformen nach kalifornischem Recht einen Produktfehler darstellt.
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