Mercedes-Benz Aktie: Klimaklagen gescheitert
23.03.2026 - 16:11:18 | boerse-global.deDer Bundesgerichtshof hat heute die Revisionen der Deutschen Umwelthilfe zurückgewiesen. Damit endet ein jahrelanger juristischer Weg gegen Mercedes-Benz – zumindest vorerst.
Was der BGH entschieden hat
Die Umweltorganisation wollte per Gerichtsbeschluss erzwingen, dass Mercedes-Benz ab November 2030 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen darf. Grundlage der Klage war das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz: Die Kläger argumentierten, dass der hohe CO2-Ausstoß der Autohersteller den politischen Handlungsspielraum einenge und damit künftig ihre persönlichen Freiheitsrechte beschneiden würde.
Der BGH ließ das nicht gelten. Das verbleibende CO2-Budget gelte deutschlandweit und lasse sich nicht auf einzelne Unternehmen herunterbrechen. Privatpersonen könnten daraus keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen Fahrzeughersteller ableiten. Klimaziele seien Sache des Gesetzgebers – und die Debatte gehöre in den Plenarsaal, nicht in den Gerichtssaal.
Rechtliche Grauzone bleibt bestehen
Die Entscheidung klärt eine bislang offene Grundsatzfrage: Unternehmen sind zivilrechtlich nicht verpflichtet, über staatliche Vorschriften hinaus klimabezogene Einschränkungen ihres Geschäftsmodells zu akzeptieren. Für Mercedes-Benz bedeutet das Urteil zunächst Planungssicherheit – solange der Gesetzgeber keinen Rahmen setzt, bleibt das Verbrennergeschäft rechtlich unangreifbar.
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Ganz abgeschlossen ist das Kapitel allerdings nicht. Die Umwelthilfe prüft, ob sie den Weg zum Bundesverfassungsgericht beschreitet. Ob dort eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hätte, ist fraglich – schließlich richtet sich eine Verfassungsbeschwerde klassischerweise gegen staatliches Handeln, nicht gegen private Unternehmen.
Politisch läuft der Wind ohnehin in eine andere Richtung: Das ursprünglich für 2035 geplante EU-weite Verbrennerverbot wurde Ende 2025 von der EU-Kommission aufgeweicht. Für Mercedes-Benz bleibt der juristische Gegenwind damit überschaubar – zumindest bis der Gesetzgeber neue Fakten schafft.
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