Luftsicherheitsgesetz reformiert: Bundeswehr darf jetzt Drohnen abschießen
06.03.2026 - 17:22:10 | boerse-global.de
Der Bundesrat hat eine umfassende Reform des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Sie erlaubt erstmals den militärischen Abschuss von Drohnen im Inland und verschärft die Strafen für Flughafen-Eindringlinge massiv. Zusammen mit einem neuen KRITIS-Dachgesetz soll so die kritische Infrastruktur besser geschützt werden.
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Bundeswehr erhält Befugnis für Drohnenabwehr im Inland
Das reformierte Gesetz beseitigt ein zentrales rechtliches Hindernis: Die Bundeswehr darf jetzt bewaffnete Gewalt einsetzen, um feindliche Drohnen im deutschen Luftraum unschädlich zu machen. Bislang waren die Streitkräfte bei Amtshilfe-Einsätzen daran gebunden, was die Polizei oft mit technisch überlegenen Drohnen allein ließ.
Die neuen Regeln sehen ein beschleunigtes Verfahren vor. Bundesländer können bei Bedrohung kritischer Infrastruktur direkt beim Verteidigungsministerium militrische Unterstützung anfordern. Die bisher notwendige Abstimmung mit dem Innenministerium entfällt. Der bewaffnete Einsatz gilt als letztes Mittel, um schwere Unglücke abzuwenden.
Hintergrund sind zunehmende Sichtungen anspruchsvoller, möglicherweise militärischer Drohnen über Kasernen, Energieanlagen und Flughäfen. Die Regierung fürchtet ausländische Spionage und Sabotage.
Bis zu fünf Jahre Haft für Flughafen-Eindringlinge
Die Reform schafft einen neuen Straftatbestand für das unbefugte Eindringen in Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Gefährden solche Aktionen den Flugbetrieb, drohen den Tätern bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Dies ist eine direkte Reaktion auf eine Serie von Protestaktionen der letzten Jahre, bei denen Klimaaktivisten Zäune überwanden und sich auf Startbahnen festklebten. Bisher wurden solche Vorfälle oft nur als einfacher Hausfriedensbruch mit geringen Geldstrafen geahndet.
Schon der Versuch eines Eindringens ist jetzt strafbar. Wer gefährliche Gegenstände mitführt oder die Tat als Vorbereitung für weitere Straftaten plant, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen.
KRITIS-Dachgesetz setzt neue physische Schutzstandards
Parallel verabschiedete der Bundesrat das KRITIS-Dachgesetz. Es verpflichtet Betreiber in zehn Schlüsselsektoren – von Energie über Wasser bis zum Gesundheitswesen – zu umfassenden physischen Schutzmaßnahmen. Dazu gehören bessere Zäune, Zugangskontrollen und Schwachstellenanalysen.
Umstritten war in den Verhandlungen mit den Ländern die Schwelle, ab der eine Anlage als kritisch gilt. Der Bund wollte sie bei der Versorgung von über 500.000 Menschen ansetzen. Die Länder setzten sich mit einer Forderung nach 150.000 durch, um auch mittelgroße Städte besser zu schützen. Eine Protokollerklärung des Bundes mit Öffnungsklauseln für landesspezifische Festlegungen ebnete den Weg für die Zustimmung.
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Nationales Drohnenabwehrzentrum geplant
Zur operativen Umsetzung der neuen Rechtslage entsteht ein nationales Drohnenabwehrzentrum. Es soll eine Echtzeit-Lagebild aller Drohnenbewegungen im deutschen Luftraum erstellen und die Koordination zwischen Bundespolizei, Ländern und Militär bündeln.
Das Zentrum soll nicht nur akute Bedrohungen bekämpfen, sondern auch Forschung betreiben. Durch die Erprobung neuer Detektions- und Störtechnologien will man dem technologischen Vorsprung potenzieller Angreifer begegnen. Viele illegale Drohnenflüge zielen nicht auf direkte Angriffe, sondern auf operative Störungen und Verunsicherung der Bevölkerung.
Gemischte Reaktionen auf erweiterte Militärbefugnisse
Die Luftfahrtbranche begrüßt die Verschärfungen nachdrücklich. Der Flughafenverband ADV argumentiert, dass Bahnblockaden und Drohnenstörungen Menschenleben gefährden und großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Die hohen Strafen sollen abschreckend wirken.
Rechtsexperten und Bürgerrechtler sehen die erweiterten Befugnisse für die Bundeswehr im Inland jedoch kritisch. Sie hinterfragen die Verhältnismäßigkeit und verweisen auf traditionelle verfassungsrechtliche Grenzen für den Militäreinsatz im Landesinneren.
Der politische Konsens ist jedoch, dass die hybride Bedrohungslage – insbesondere durch staatlich gesteuerte Spionage – ein Umdenken erfordert. Die Einbindung militärischer Fähigkeiten gilt als pragmatischer und notwendiger Schritt.
Nächste Schritte: Umsetzung und Ausrüstung
Mit der Verabschiedung der Gesetze beginnt nun die Implementierungsphase. Betreiber kritischer Infrastruktur müssen ihre physischen Schutzvorkehrungen nachrüsten und Drohnenerkennungssysteme installieren.
In den kommenden Monaten werden Innen- und Verteidigungsministerium die Details der Amtshilfeverfahren finalisieren. Die neu aufgestellte Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei soll noch in diesem Jahr ihre volle Einsatzbereitschaft mit spezieller Abfangtechnik erreichen. Deutschland rüstet sich so für eine komplexere Sicherheitslage.
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