LUCID-Hinweis und Bilder: Neue Abmahnwellen treffen Online-Händler
30.01.2026 - 10:02:20Deutsche Online-Händler geraten in eine Zwickmühle aus Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Zwei neue Abmahnwellen machen selbst gut gemeinte Compliance-Hinweise und vermeintlich harmlose Produktbilder zum finanziellen Risiko.
Die Falle mit dem LUCID-Register: Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Eine scheinbar harmlose Compliance-Angabe wird zur teuren Falle. Der Händlerbund warnte am Freitag vor einer neuen Welle von Abmahnungen. Ziel sind Hinweise auf die Registrierung im LUCID-Verpackungsregister. Viele Händler zeigen diese Pflichtangabe prominent an, etwa als Badge oder Fußzeilen-Vermerk. Doch genau das kann nun eine Abmahnung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auslösen.
Der Grund: Das Prinzip „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“. Es ist unlauter, eine gesetzliche Pflicht – wie die LUCID-Registrierung nach dem Verpackungsgesetz – als besonderen Kundenservice zu bewerben. Für Wettbewerber und Abmahnvereine sind diese Hinweise ein leichtes Ziel. Die Grenze zwischen gesetzlich vorgeschriebenem Impressum und irreführender Werbung ist schmal. Die Konsequenzen sind dagegen klar: kostspielige Unterlassungserklärungen und Schadensersatzforderungen. Händler sollten daher umgehend alle Badges oder Texte entfernen, die gesetzliche Pflichten als Extra-Dienstleistung darstellen.
Abmahnungen wegen LUCID‑Hinweisen oder fehlender Bildlizenzen können schnell zu Unterlassungserklärungen und hohen Schadensersatzforderungen führen. Wenn Sie als Händler schnell rechtssicher reagieren müssen, helfen praxiserprobte Textbausteine und Checklisten. Das kostenlose Abmahnungs-Notfallpaket bietet sofort einsetzbare Muster‑Formulierungen, eine Anleitung zur korrekten Reaktion und praktische Vorlagen, mit denen Sie Fristen wahrnehmen und Risiken minimieren können. Jetzt Abmahnungs-Notfallpaket sichern
Urheberrechts-Falle: Die anhaltende Welle der „Image Professionals“
Parallel eskaliert das Thema Bildrechte weiter. Die Kanzlei Frommer Legal versendet im Auftrag der Image Professionals GmbH weiterhin massenhaft Abmahnschreiben. Betroffen sind Händler, die hochwertige Produktbilder ohne lückenlosen Lizenznachweis verwenden – etwa Fotos von Lieferanten oder aus Google-Suchen.
Die Abmahnungen fordern die sofortige Entfernung der Bilder, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und hohe Schadensersatzsummen. Diese werden oft nach der „Lizenzanalogie“ berechnet: fiktive Lizenzkosten plus Aufschlag für fehlende Namensnennung und Anwaltskosten. Die automatisierten Crawler der Rechteinhaber werden immer besser und finden Verstöße teils Jahre nach der Erstveröffentlichung. Der Rat der Experten ist eindeutig: Jedes Produktbild muss lizenziert oder durch eigene Aufnahmen ersetzt werden.
OLG München: Schärfere Haftung für Plattformen bei Rechtsverstößen
Ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 20. Januar verschärft den Druck zusätzlich. Das Gericht entschied, dass Plattformen wie Meta Fake-Profile mit fremden Namen und Fotos unverzüglich nach Kenntnisnahme löschen müssen. Sie können sich nicht auf die Haftungsprivilegien des Digital Services Act (DSA) berufen, sobald sie „positive Kenntnis“ von der Rechtsverletzung haben. Eine Wartezeit oder interne Prüffrist ist nicht ausreichend.
Die Entscheidung betrifft zwar soziale Netzwerke direkt, sendet aber ein Signal an die gesamte Digitalwirtschaft. Für Online-Marktplätze und Shops mit User-generated-Content bedeutet dies: Bei einer berechtigten Löschaufforderung muss die Reaktion jetzt „unverzüglich“ erfolgen. Zögern kann leichter zu einer Haftung als Störer führen.
Drei-Punkte-Check für Händler zum sofortigen Handeln
Angesichts dieser dreifachen Bedrohung empfehlen Compliance-Experten einen sofortigen Audit:
- Pflichtangaben prüfen: Entfernen Sie alle Werbehinweise auf gesetzliche Pflichten (z.B. „Wir zahlen Umsatzsteuer“, „gesetzliche Gewährleistung“, „LUCID-registriert“).
- Bildrechte klären: Überprüfen Sie den Lizenzstatus jedes Produktbildes. Bei fehlendem Nachweis: Bild ersetzen.
- Reaktionszeiten verkürzen: Stellen Sie sicher, dass gemeldete Rechtsverstöße auf eigenen Plattformen unverzüglich bearbeitet und Inhalte gelöscht werden können.
Die Botschaft an den deutschen E-Commerce ist klar: Technische Compliance reicht nicht mehr aus. Auch die Darstellung dieser Pflichten im Shop muss den strengen Wettbewerbsregeln standhalten. Die Kosten für Nachlässigkeit steigen stetig.


