Lieferkettengesetze, Stabilität

Lieferkettengesetze: EU setzt auf Stabilität statt neuer Reformen

23.03.2026 - 06:49:21 | boerse-global.de

Die EU-Deforestierungsverordnung bleibt im Kern bestehen, während Deutschland die Berichtspflicht vorübergehend streicht. Unternehmen erhalten Planungssicherheit für die finale Umsetzung bis Ende 2026.

Lieferkettengesetze: EU setzt auf Stabilität statt neuer Reformen - Foto: über boerse-global.de
Lieferkettengesetze: EU setzt auf Stabilität statt neuer Reformen - Foto: über boerse-global.de

Die europäische Unternehmensverantwortung steht an einem Wendepunkt. Nach Monaten der Unsicherheit geben Brüssel und Berlin jetzt klare Signale für die Umsetzung der Lieferkettengesetze. Der Fokus liegt auf praktischer Umsetzung, nicht auf neuen Debatten.

EU-Deforestierungsverordnung: Keine grundlegende Überarbeitung

Ein breites Bündnis aus multinationalen Konzernen und Nichtregierungsorganisationen hat die EU-Kommission erfolgreich unter Druck gesetzt. In einer Petition vom 20. März 2026 forderten sie, den Kern der EU-Deforestierungsverordnung (EUDR) bei der anstehenden Überprüfung am 30. April unangetastet zu lassen. Weitere Änderungen würden nur Nachzügler belohnen und frühe Investitionen entwerten.

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Die Kommission signalisierte noch am selben Tag Zustimmung. Statt grundlegender Reformen plant sie nun „gezielte Änderungen“ und Vereinfachungen durch delegierte Rechtsakte. Vor allem Anhang I, der die regulierten Produkte listet, soll verfeinert werden. Die zentralen Sorgfaltspflichten bleiben jedoch unverändert.

Das gibt Unternehmen Planungssicherheit für die finale Umsetzung bis zur Frist am 30. Dezember 2026 für große und mittlere Betriebe. Zwei vorherige Verschiebungen hatten die ursprüngliche Einführung von 2024 um zwei Jahre verzögert. Grund waren Probleme mit dem zentralen IT-System und der Risikobewertung von Ländern.

Deutsche Entbürokratisierung: Vorübergehende Erleichterung

In Deutschland befindet sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Übergang. Die Bundesregierung passt es an die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) an, um Doppelregulierung zu vermeiden. Ein zentraler Punkt: Die jährlich Berichtspflicht zum LkSG wurde rückwirkend zum 1. Januar 2023 gestrichen.

Dieser Schritt im sogenannten „Omnibus“-Vereinfachungsgesetz entlastet Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern erheblich. Zwar bleiben Kernpflichten wie Risikoanalyse und Beschwerdeverfahren bestehen. Der Wegfall der Meldung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) spart der deutschen Wirtschaft jedoch schätzungsweise 4,1 Millionen Euro an Verwaltungskosten.

Juristen warnen, dass es sich um eine vorübergehende Atempause handelt. Die CSDDD, die 2024 verabschiedet wurde und nun in nationales Recht umgesetzt wird, wird Berichtspflichten wieder einführen – wenn auch nach harmonisierten EU-Standards. Aktuell konzentriert sich die deutsche Aufsicht auf schwere Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards.

Strategischer Faktor: Datenmanagement wird entscheidend

Die parallele Umsetzung von LkSG und EUDR erzwingt ein grundlegendes Umdenken im Supply-Chain-Management. Während das LkSG zunächst nur direkte Zulieferer (Tier 1) im Blick hatte, verlangen EUDR und CSDDD deutlich tiefere Einblicke.

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Da die EU-Entwaldungsverordnung bereits in Kraft getreten ist, müssen betroffene Betriebe ihre Lieferketten jetzt genauestens auf Risiken prüfen. Ein kostenloser Leitfaden unterstützt Sie mit praktischen Handlungsanweisungen bei der Risikobewertung und der Erfüllung der neuen Sorgfaltspflichten. Seit Juni 2023 gilt sie: Erfüllt Ihr Unternehmen die neuen EU-Sorgfaltspflichten?

Für Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Palmöl oder Holz müssen Unternehmen unter der EUDR genaue Geokoordinaten des Anbaugebiets vorlegen. Nur so lässt sich nachweisen, dass die Fläche seit dem Stichtag 2020 entwaldungsfrei ist.

Technische Updates am EUDR-Informationssystem im Februar 2026 brachten Erleichterungen. Für Betriebe in Niedrigrisikoregionen gibt es nun „vereinfachte Erklärungen“. Bestehende Due-Diligence-Bescheinigungen können für Re-Importe wiederverwendet werden. Die Kommission schätzt, dass dies die Kosten um 30 Prozent senkt. Ein „First-Downstream-Operator“-Modell vereinfacht den Datenfluss weiter.

Marktbeobachter sehen in der Fähigkeit, diese Daten zu managen, einen klaren Wettbewerbsvorteil. Die Unsicherheit Ende 2025 trieb die Preise für konformes Palmöl und Holz in die Höhe. Jetzt sichern sich Unternehmen mit robusten digitalen Rückverfolgungssystemen langfristige Verträge mit europäischen Abnehmern, die Compliance-Risiken fürchten.

Ausblick: April-Review und Frist für KMU

Der nächste Meilenstein ist die Überprüfung der EUDR am 30. April 2026. Die Kommission hat zwar den Kern geschützt, doch die Diskussion dreht sich um mögliche neue Produkte. Instantkaffee und bestimmte Palmöl-Derivate wie Seife könnten auf die Liste kommen. Hochsensibel bleibt die Frage, ob Leder aus dem Regelungsbereich ausgenommen wird – eine Entscheidung mit großer Bedeutung für Auto- und Modeindustrie.

Die Fristen bleiben gestaffelt. Während große Unternehmen die EUDR bis Ende 2026 umsetzen müssen, haben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Zeit bis zum 30. Juni 2027. Die Umsetzung der CSDDD in nationales Recht in allen EU-Staaten soll bis Mitte 2027 abgeschlossen sein.

Für das restliche Jahr 2026 steht „Umsetzung vor Ort“ im Mittelpunkt. Die gesetzlichen Zickzack-Kurse von 2025 sind vorbei. Jetzt geht es um die praktische Prüfung globaler Wertschöpfungsketten. Die aktuelle Phase der Stabilität ist die letzte Chance für Unternehmen, sich auf die „Null-Risiko“-Erwartungen des europäischen Marktes einzustellen.

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