Landwirte, Pauschalsteuersatz

Landwirte behalten Pauschalsteuersatz – ab Juli droht höhere Maschinensteuer

07.01.2026 - 12:44:12

Der Umsatzsteuer-Pauschalsatz für Landwirte bleibt 2026 bei 7,8 %, doch ab Juli müssen 19 % auf Maschinenverkäufe gezahlt werden. Dies belastet die Liquidität und birgt Konfliktpotenzial mit der EU.

Die deutschen Bauern und Forstwirte starten mit einer Mischung aus Erleichterung und neuen Herausforderungen ins neue Jahr. Der pauschale Umsatzsteuersatz für landwirtschaftliche Betriebe bleibt 2026 bei 7,8 Prozent. Doch ab Juli müssen Landwirte beim Verkauf von Traktoren und Erntemaschinen plötzlich den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent abführen – eine Regeländerung, die die Liquidität vieler Betriebe belasten wird.

Pauschalsatz von 7,8 Prozent bleibt überraschend stabil

Eigentlich hätte der Satz sinken müssen. Nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes muss das Finanzministerium den Pauschalsteuersatz jährlich überprüfen, um eine Überkompensation der Landwirte im Vergleich zur Regelbesteuerung zu verhindern. Berechnungen des Bundesrechnungshofs und des Bundeslandwirtschaftsministeriums legten für 2026 einen Satz von nur noch 6,1 Prozent nahe, um EU-Vorgaben einzuhalten.

Doch der Bundesrat beschloss in seiner letzten Sitzung 2025 keine Anpassung. Damit gilt der Satz von 7,8 Prozent aus dem Vorjahr automatisch weiter. Steuerexperten wie die Kanzlei Treukontax bestätigten dies diese Woche. Beobachter werten dies als strategischen Schachzug der Regierung, um den ohnehin unter Kostendruck und Bürokratie leidenden Agrarsektor nicht zusätzlich zu belasten. Die Frage ist: Wie lange kann Berlin diese Rechnung aufrechterhalten?

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Der „Juli-Schock“: 19 Prozent Steuer auf Traktor-Verkauf

Während die Stabilität beim Pauschalsatz positiv aufgenommen wird, kommt mit dem Sommer eine einschneidende Änderung. Ab 1. Juli 2026 unterliegt der Verkauf landwirtschaftlicher Maschinen und Anlagegüter nicht mehr der pauschalen Besteuerung, sondern der Regelbesteuerung mit dem vollen Mehrwertsteuersatz.

Bisher konnten Landwirte, die nach der Pauschalierung versteuern, beim Verkauf eines alten Traktors oft den ermäßigten Satz anwenden. Künftig müssen sie die gesamten 19 Prozent Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen – Geld, das sie bisher zur Deckung ihrer Vorsteuer behalten durften.

Die konkreten Folgen für die Betriebe:
* Liquiditätsabfluss: Die komplette Umsatzsteuer aus Maschinenverkäufen fließt ab Juli an den Fiskus.
* Planungsdruck: Steuerberater raten Landwirten, geplante Verkäufe größerer Maschinen noch vor dem Stichtag am 30. Juni abzuwickeln.
* Mehr Bürokratie: Es entsteht ein hybrides System – Pflanzen verkauft man mit 7,8 Prozent, Maschinen mit 19 Prozent. Das macht die Buchhaltung komplexer.

EU-Konflikt droht: Pauschalsatz verstößt gegen Vorgaben

Die Entscheidung, den höheren Satz von 7,8 Prozent beizubehalten, ist politisch heikel und rechtlich riskant. Die EU-Kommission beobachtet das deutsche Pauschalierungsmodell seit langem kritisch. Sie sieht darin oft eine unzulässige Subvention, die über eine reine Verwaltungsvereinfachung hinausgeht.

Der Bundesrechnungshof warnte bereits Ende 2025: Die Beibehaltung des 7,8-Prozent-Satzes verletze das Prinzip der Aufkommensneutralität der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie und könne ein neues Vertragsverletzungsverfahren auslösen. Die Bundesregierung spekuliert nun darauf, dass Brüssel nicht sofort interveniert. Sollte die EU jedoch aktiv werden, drohen rückwirkende Forderungen oder drastische Kürzungen in den Folgejahren.

Forstwirtschaft und Umsatzgrenze bleiben unverändert

Während der Agrarsatz für Diskussionen sorgt, gelten andere Parameter unverändert:
* Der Pauschalsatz für Forstwirtschaftsprodukte bleibt bei 5,5 Prozent.
* Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Pauschalierung liegt weiterhin bei 600.000 Euro Jahresumsatz (netto). Betriebe, die diese Grenze 2025 überschritten haben, müssen seit 1. Januar 2026 zur Regelbesteuerung wechseln.

Für die Landwirte bedeutet das Jahr 2026 eine Atempause bei den laufenden Betriebskosten, aber eine Zäsur bei Investitionszyklen. Die Diskrepanz zwischen berechnetem (6,1 %) und angewandtem Satz (7,8 %) wird weiter politischen Zündstoff liefern. Das Thema dürfte spätestens bei der Vorbereitung des Jahressteuergesetzes 2027 wieder auf den Tisch kommen – möglicherweise mit einer umso härteren Korrektur, sollte der Druck aus Brüssel wachsen.

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