L-Bank, Gerichtsurteile

L-Bank akzeptiert Gerichtsurteile: Corona-Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werden

09.01.2026 - 19:01:12

Die L-Bank akzeptiert Gerichtsurteile und fordert Millionen an Corona-Soforthilfen nicht mehr zurück. Damit endet der jahrelange Rechtsstreit für Tausende Unternehmen im Südwesten.

Tausende Selbstständige und kleine Unternehmen in Baden-Württemberg atmen auf. Die L-Bank des Landes akzeptiert wegweisende Gerichtsurteile und verzichtet auf Rückforderungen von Corona-Notbeihilfen. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit.

Entscheidung mit Signalwirkung

Die Landesentwicklungsbank L-Bank hat am Freitag, den 9. Januar 2026, die Grundsatzurteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim akzeptiert. Sie wird keine Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Damit sind die Urteile rechtskräftig. Sie betreffen vor allem die frühen „Soforthilfen“, die vor dem 8. April 2020 beantragt wurden.

Das Gericht sah die Rückforderungsbescheide als rechtswidrig an. Die Antragsteller seien damals nicht ausreichend darüber informiert worden, dass die Zuschüsse nur vorläufig gewährt wurden. Eine spätere Überprüfung anhand strenger Liquiditätskriterien sei für diesen frühen Zeitraum nicht zulässig.

„Diese Entscheidung beendet die existenzielle Unsicherheit für Tausende“, kommentiert ein Wirtschaftsvertreter. Rund 437 Millionen Euro standen im Raum. Die betroffenen Unternehmen müssen die Gelder nun nicht zurückzahlen – auch keine Strafzinsen.

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Wirtschaftsausschuss bewertet Folgen

Der Wirtschaftsausschuss des Landtags befasste sich intensiv mit den finanziellen Konsequenzen. Die Abgeordneten diskutierten, wie der Staat die administrativen Rückabwicklungen organisiert und den Haushaltsausfall verkraftet.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) musste Fragen zum Zeitplan beantworten. Die L-Bank muss nun tausende Rückforderungsbescheide offiziell aufheben. Die Opposition, insbesondere die FDP/DVP, begrüßte den Schritt als überfällig. Sie hatte die Rückforderungspraxis stets als „insolvenzfördernd“ kritisiert.

Der Fokus liegt jetzt auf der praktischen Umsetzung. Eine zentrale Frage bleibt: Was geschieht mit denen, die bereits unter Druck gezahlt haben? Der Grundsatz der Gleichbehandlung legt eine Rückerstattung nahe. Der administrative Weg dafür ist jedoch noch unklar.

Liquiditätsfalle für KMU entschärft

Die drohenden Rückzahlungen waren ein massives Liquiditätsrisiko für kleine Betriebe. Summen von 9.000 oder 15.000 Euro, Jahre nach der Auszahlung gefordert, hätten viele in die Insolvenz treten können. In einer Phase mit hohen Energiekosten und konjunkturellen Schwierigkeiten wäre dies der sprichwörtliche Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen bringt.

Mit der Rechtsklarheit kann dieses Kapital nun wieder in die Unternehmen fließen. Es kann reinvestiert oder als Puffer genutzt werden. „Das wirkt wie ein Mini-Konjunkturprogramm“, so ein Analyst.

Allerdings gilt die Entscheidung nicht pauschal für alle. Anträge nach dem 8. April 2020 oder Einzelfälle, die nicht den Mustersachen entsprechen, können weiter geprüft werden. Das klare Signal der L-Bank ist dennoch ein wichtiger Akt des Vertrauensschutzes zwischen Staat und Wirtschaft.

Rückblick auf das Chaos von 2020

Die Wurzeln des Streits liegen im chaotischen Frühjahr 2020. Bund und Länder wollten mit milliardenschweren Soforthilfen einen Wirtschaftskollaps verhindern. Die Hilfe sollte schnell und unbürokratisch fließen.

Später begannen die Behörden jedoch, die tatsächliche Liquiditätsnot der Empfänger rückwirkend zu überprüfen. Der Widerspruch zwischen der anfänglichen Zusage und der späteren Rückforderungspraxis führte zu tausenden Klagen. Der VGH Mannheim gab den Unternehmen nun recht.

Was kommt als Nächstes?

Der Wirtschaftsausschuss erwartet vom Wirtschaftsministerium und der L-Bank nun einen detaillierten Fahrplan. Zudem behält er andere Corona-Hilfsprogramme im Blick, wie die Überbrückungshilfe, deren Abrechnungsfristen teils bis 2026 laufen.

Die Entscheidung in Baden-Württemberg könnte ein Präzedenzfall für andere Bundesländer sein. Sie zeigt: In der Ausnahmesituation der Pandemie getroffene Entscheidungen lassen sich später nicht einfach mit der strengen Richtschnur des Normalbetriebs überprüfen.

Für Tausende Unternehmer im Südwesten ist eine schwere Bürde gefallen. Die Corona-Rückzahlungsstreitigkeiten neigen sich dem Ende zu. Der Ausschuss will noch in diesem Monat über den Fortschritt der Umsetzung berichten.

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