Künstlersozialabgabe

Künstlersozialabgabe sinkt 2026 auf 4,9 Prozent

29.12.2025 - 04:00:12

Ab Januar zahlen Unternehmen weniger für die soziale Absicherung von Künstlern und Publizisten. Die Künstlersozialabgabe (KSA) sinkt von 5,0 auf 4,9 Prozent. Parallel steigt die Bagatellgrenze deutlich an, was vor allem kleinen Firmen Bürokratie erspart.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Absenkung der Umlage für 2026 bestätigt. Nach zwei Jahren auf unveränderten 5,0 Prozent ist dies die erste Reduzierung. Die Abgabe zahlen Unternehmen, die Werke von selbstständigen Künstlern oder Journalisten nutzen – etwa Werbeagenturen, Verlage, Theater oder Firmen mit regelmäßiger Öffentlichkeitsarbeit. Sie finanziert den Künstlersozialfonds (KSF), der die Kreativen in der gesetzlichen Sozialversicherung absichert.

Grund für die Senkung ist eine stabilere wirtschaftliche Erholung der Kultur- und Kreativbranche als erwartet. Die Abgabenhöhe wird jährlich so kalkuliert, dass sie etwa 30 Prozent der Ausgaben des Fonds deckt. Den Rest tragen die Versicherten (50 Prozent) und der Bund (20 Prozent). Die positive Entwicklung, getrieben auch durch eine stärkere digitale Nutzung künstlerischer Arbeiten, ermöglicht nun eine leichte Entlastung der auftraggebenden Unternehmen.

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Weniger Bürokratie für Kleinaufträge

Ein weiterer wichtiger Schritt betrifft die Bagatellgrenze. Sie steigt zum Jahreswechsel von 700 auf 1.000 Euro pro Kalenderjahr. Diese Regelung ist im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz verankert.

Was bedeutet das konkret? Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Vereine, die nur gelegentlich eine Grafik für einen Flyer oder einen Fotografen für eine Firmenfeier beauftragen, entfällt künftig oft die Meldepflicht. Überschreiten ihre Nettozahlungen an Selbstständige im Jahr 2026 die 1.000-Euro-Marke nicht, müssen sie grundsätzlich keine Abgabe abführen. Die Grenze wurde bereits 2025 von 450 auf 700 Euro angehoben und folgt damit dem Trend zu weniger administrativem Aufwand bei Kleinaufträgen.

Was die Änderungen für Firmen bedeuten

Die Senkung um 0,1 Prozentpunkte bringt vor allem für „typische Verwerter“ wie Marketingagenturen oder Medienhäuser eine moderate finanzielle Entlastung. Bei einem jährlichen Honorarvolumen von 100.000 Euro für Freiberufler sinkt die Abgabe von 5.000 auf 4.900 Euro. Für die einzelne Rechnung ist der Effekt minimal, bundesweit summiert sich die Ersparnis jedoch.

Wichtiger Praxishinweis: Unternehmen müssen ihre Buchhaltungs- und Lohnsysteme auf den neuen Satz von 4,9 Prozent für alle Zahlungen ab dem 1. Januar 2026 aktualisieren. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung, nicht der Leistungserbringung. Alle an Künstler gezahlten Honorare ab dem Jahresbeginn unterliegen dem neuen Satz.

Stabilisierung des Künstlersozialsystems

Die Anpassung spiegelt eine konsolidierte Lage beim Künstlersozialfonds wider, der über 190.000 Selbstständige absichert. Das System gewährt ihnen Schutz in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, der mit dem von Arbeitnehmern vergleichbar ist.

Langfristig hängt die Stabilität der Abgabesätze weiterhin von der wirtschaftlichen Gesundheit der Kreativbranche und einer konsequenten Beitreibung ab. Die Deutsche Rentenversicherung prüft weiterhin die Einhaltung der Melde- und Zahlungspflichten. Sie weist darauf hin, dass die neue Bagatellgrenze nur für Gelegenheitsnutzer gilt – nicht für Unternehmen, deren Kerngeschäft in der Verwertung von Kunst und Medien liegt.

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