Kirchen-Datenschutz und EU-Regeln: Neue Pflichten für Compliance-Experten
05.03.2026 - 06:00:48 | boerse-global.de
Die Aufgaben von Datenschutz- und Compliance-Beauftragten verändern sich dieser Woche grundlegend. Gleich zwei regulatorische Entwicklungen zwingen die Verantwortlichen zum Umdenken: eine nationale Gesetzesänderung und ein weitreichender EU-Vorschlag. Der Fokus verschiebt sich von statischer Dokumentation hin zu kontinuierlicher Überwachung und technologischer Governance.
Kirchliches Datenschutzgesetz: Erleichterung für kleinere Einrichtungen
Seit dem 1. März 2026 gilt in Deutschland das reformierte Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG). Eine zentrale Neuerung betrifft die Bestellungspflicht für Datenschutzbeauftragte. Die Schwelle wurde deutlich angehoben: Künftig muss erst ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Bisher lag diese Grenze bei zehn Personen.
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Rechtsexperten werten dies als späte Angleichung an die Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz. Für kleinere kirchliche Einrichtungen bedeutet das eine spürbare Entlastung. Größere Organisationen müssen hingegen ihre Aufsichtsstrategien anpassen. Das Gesetz klärt zudem, dass elektronische Einwilligungen auch ohne strenge Schriftform gültig sind – ein Schritt in die digitale Moderne.
EU-Pläne: Mehr Zeit für Meldepflichten bei Datenpannen
Auf europäischer Ebene sorgt der Entwurf der Digital Omnibus Regulation für Diskussionen. Die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden (EDPB und EDPS) sprachen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme im Februar für längere Fristen aus. Statt wie bisher innerhalb von 72 Stunden, sollen Unternehmen künftig 96 Stunden Zeit haben, um Datenpannen zu melden.
Gleichzeitig soll die Meldeschwelle angehoben werden. Nur noch Vorfälle mit einem hohen Risiko müssten gemeldet werden. Für Standardmeldungen sind zudem einheitliche Vorlagen geplant. Das Ziel ist klar: Die Aufsichtsbehörden wollen sich auf die wirklich schwerwiegenden Fälle konzentrieren und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen verringern. Für Compliance-Teams bedeutet dies eine strategische Neuausrichtung ihrer Incident-Response-Prozesse.
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DORA und KI-Gesetz: Der Druck zur Automatisierung wächst
Parallel verschärft sich der regulatorische Druck durch zwei weitere Megatrends. Die Digital Operational Resilience Act (DORA) beendet die Ära der reinen Papiertiger. Regulatoren erwarten nun kontinuierliches Monitoring und Echtzeit-Einblick in IT-Risiken, insbesondere bei Cloud-Dienstleistern. Statt Jahresberichten sind nun automatisierte Workflows gefragt.
Noch komplexer wird es durch das EU-Künstliche-Intelligenz-Gesetz. Compliance-Verantwortliche müssen künftig die Logik von KI-Systemen auditieren. Sie müssen sicherstellen, dass automatisierte Personalentscheidungen oder Risikobewertungen transparent und nachvollziehbar sind. Verbotene Praktiken wie schädliche Manipulation oder ungerechtfertigte biometrische Kategorisierung sind strikt zu vermeiden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Datenschutz- und KI-Governance-Experten.
Fazit: Vom Kontrolleur zum strategischen Partner
Die Rolle des Compliance Officers wandelt sich 2026 fundamental. Aus dem Verwalter von Richtlinien wird der Architekt eines resilienten und automatisierten Governance-Systems. Erfolgreich sind künftig jene Unternehmen, die ihre Experten früh in technologische Projekte einbinden und ihnen die Werkzeuge für proaktives Risikomanagement an die Hand geben. Die Integration von Datenschutz, IT-Sicherheit und KI-Ethik in einen ganzheitlichen Ansatz wird zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
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