Kindergeld, Kinderfreibetrag

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen 2026 leicht an

02.01.2026 - 16:51:11

Ab sofort fließt mehr Geld an Familien: Zum Jahresbeginn 2026 hat die Bundesregierung zentrale steuerliche Entlastungen umgesetzt. Das monatliche Kindergeld und der steuerliche Kinderfreibetrag wurden erhöht. Ziel der Änderungen ist es, die Inflation auszugleichen und das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen.

Seit dieser Woche gilt ein erhöhtes Kindergeld von 259 Euro pro Monat und Kind. Das sind vier Euro mehr als 2025. Für eine Familie mit zwei Kindern summiert sich das auf 518 Euro monatlich, mit drei Kindern auf 777 Euro. Die Erhöhung gilt für alle Kinder gleichermaßen.

Parallel steigt der Kinderfreibetrag auf 6.828 Euro jährlich für gemeinsam veranlagte Paare. Für einzeln Veranlagte beträgt er die Hälfte, also 3.414 Euro. Hinzu kommt der unveränderte Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) in Höhe von 2.928 Euro. Insgesamt steht Eltern damit ein steuerfreies Gesamtvolumen von 9.756 Euro pro Kind zur Verfügung. Das Bundesfinanzministerium betont, diese Anpassung sei gesetzlich vorgeschrieben, um das kindliche Existenzminimum abzusichern.

Die automatische Günstigerprüfung entscheidet

Den größeren finanziellen Vorteil bringt für viele Familien nicht das Kindergeld, sondern der Freibetrag – allerdings erst bei der Steuererklärung. Welche Variante sich lohnt, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung.

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Das Prinzip: Während des Jahres erhalten Eltern das Kindergeld ausgezahlt. Bei der Einkommensteuererklärung für 2026 (in der Regel 2027) rechnet das Finanzamt durch, ob die Steuerersparnis durch den Abzug des vollen Freibetrags höher ist als das bereits erhaltene Kindergeld (jährlich 3.108 Euro pro Kind).

  • Für Gering- und Normalverdiener bleibt es meist beim Kindergeld, weil die Steuerersparnis durch den Freibetrag geringer ausfällt.
  • Für Besserverdiener lohnt sich der Freibetrag. Das Finanzamt zieht ihn von der steuerpflichtigen Einkommenssumme ab. Das erhaltene Kindergeld wird rechnerisch gegen diese höhere Ersparnis verrechnet.

Steuerexperten zufolge liegt die Schwelle, ab der der Freibetrag vorteilhafter ist, 2026 für ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar bei einem zu versteuernden Einkommen von etwa 84.000 bis 86.000 Euro. Für Alleinerziehende ist die Grenze ungefähr halb so hoch. Durch den progressiven Steuertarif profitiert die Spitze der Einkommensskala überproportional.

Weitere Anpassungen: Grundfreibetrag und Unterhalt

Die Familienentlastung ist Teil eines größeren Steuerpakets. So stieg auch der Grundfreibetrag, also das steuerfreie Existenzminimum für Erwachsene, auf 12.348 Euro an. Dies soll verhindern, dass inflationsbedingte Gehaltserhöhungen durch höhere Steuersätze aufgefressen werden – ein Effekt, der als kalte Progression bekannt ist.

Ebenfalls angepasst wurde die Düsseldorfer Tabelle, die Richtwerte für den Kindesunterhalt festlegt. Der Mindestunterhalt stieg in allen Altersstufen leicht:
* Kinder von 0 bis 5 Jahren: 486 Euro (zuvor 482 Euro)
* Kinder von 6 bis 11 Jahren: 558 Euro (zuvor 554 Euro)
* Kinder von 12 bis 17 Jahren: 653 Euro (zuvor 649 Euro)

Diese Erhöhung ist direkt an die Anhebung des steuerlichen Freibetrags gekoppelt, damit auch Kinder getrennter Eltern von der Neubewertung des Existenzminimums profitieren.

Kritik: Entlastung zu gering, Effekt verpufft

Sozialverbände kritisieren die Kindergelderhöhung als angesichts der Inflation unzureichend. Für Familien im Bürgergeld-Bezug sei die Erhöhung sogar ein Nullsummenspiel, da das Kindergeld voll auf die Sozialleistungen angerechnet werde.

Steuerhilfevereine begrüßen hingegen die automatische Anpassung der Freibeträge. Ökonomen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sehen in den Änderungen vor allem einen Inflationsausgleich. Von einem echten Steuercut könne keine Rede sein, vielmehr gehe es um den Erhalt der Kaufkraft.

Das Bundesfinanzministerium will das Existenzminimum Ende 2026 erneut überprüfen, um die Sätze für 2027 und 2028 festzulegen. Steuerpflichtigen wird empfohlen, ihren Januar-Gehaltszettel zu prüfen, ob die neuen steuerfreien Grundbeträge korrekt angewendet wurden.

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