KI-Verordnung: HR-Abteilungen stehen vor Haftungsrisiko
08.02.2026 - 06:31:12Ab August 2026 gelten strenge Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Personalwesen. Unternehmen drohen bei Verstößen Millionenstrafen – und ein rechtliches Vakuum bei Haftungsfragen.
Die EU-KI-Verordnung tritt am 2. August 2026 in Kraft und stellt den Einsatz von KI in HR-Prozessen auf eine neue rechtliche Grundlage. Systeme für Rekrutierung, Beförderung oder Kündigung gelten als Hochrisiko-Anwendungen. Das bedeutet: Wer sie nutzt, trägt die volle Verantwortung für deren Entscheidungen. Fehler können teuer werden – mit Bußgeldern bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Was bedeutet „Hochrisiko“ konkret?
Fast jede KI im Personalbereich fällt unter die strengen Auflagen. Betroffen sind laut Verordnung Tools für die Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Beförderungsentscheidungen und sogar die Aufgabenverteilung. Für Unternehmen ergeben sich daraus klare Pflichten.
Sie müssen Risikomanagementsysteme etablieren, die Qualität der Trainingsdaten sicherstellen und jede KI-Entscheidung protokollieren. Besonders wichtig: Es muss stets eine wirksame menschliche Aufsicht geben, die Ergebnisse verstehen und überstimmen kann. Zudem müssen Bewerber und Mitarbeiter transparent über den KI-Einsatz informiert werden.
Die EU‑KI‑Verordnung stuft viele HR‑Systeme als Hochrisiko ein — und verlangt lückenlose Dokumentation, Risikomanagement sowie wirksame menschliche Aufsicht. Das kann Personaler vor große rechtliche und organisatorische Herausforderungen stellen. Unser kostenlosen Umsetzungsleitfaden erklärt verständlich, welche Pflichten für Bewerbungs-, Bewertungs- und Entlassungs-Tools gelten, wie Sie Trainingsdaten prüfen und Haftungsrisiken minimieren. Kostenlosen KI‑Verordnungs‑Leitfaden herunterladen
Wer haftet bei Fehlentscheidungen?
Hier wird es kompliziert. Eigentlich sollte eine spezielle KI-Haftungsrichtlinie klare Regeln schaffen. Doch dieser EU-Vorschlag wurde 2025 zurückgezogen. Jetzt bleibt nur ein Flickenteppich aus bestehenden Gesetzen.
In Deutschland greifen primär die Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die KI selbst kann nicht haften – verantwortlich ist das Unternehmen, das sie einsetzt. Ergänzend könnte die erweiterte Produkthaftungsrichtlinie Hersteller für „fehlerhafte“ KI-Systeme in die Pflicht nehmen. Doch was ist mit Schäden, die durch falsche Anwendung entstehen? Hier fehlt eine klare Regelung.
Personalabteilungen in der Pflicht
Für HR-Verantwortliche bedeutet das konkrete Risiken. Algorithmische Diskriminierung – etwa die unbewusste Benachteiligung von Bewerbergruppen – kann zu kostspieligen Klagen führen. Das gleiche gilt für KI-gestützte Kündigungen.
Eine besondere Herausforderung ist das Black-Box-Problem. Oft lässt sich nicht nachvollziehen, wie eine KI zu ihrer Entscheidung kam. Wie soll sich ein Unternehmen dann gegen Diskriminierungsvorwürfe verteidigen?
Seit Februar 2025 verlangt die KI-Verordnung zudem KI-Kompetenz (AI Literacy) bei Mitarbeitern. HR-Fachkräfte müssen nicht nur Tools bedienen können, sondern auch deren Funktionsweise und Grenzen verstehen.
Ein komplexes Regelgeflecht
Die neue Rechtslage schafft ein kompliziertes Zusammenspiel verschiedener Vorschriften. Neben der KI-Verordnung bleiben die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationale Antidiskriminierungsgesetze voll anwendbar.
Unternehmen müssen ihre KI-Systeme jetzt mehrschichtig prüfen: Erfüllen sie die technischen Vorgaben der KI-Verordnung? Halten sie den haftungsrechtlichen Anforderungen stand? Und sind sie mit Datenschutz und Gleichbehandlung vereinbar?
Die Uhr tickt
Bis August 2026 bleibt nicht mehr viel Zeit. Der erste Schritt muss eine vollständige Bestandsaufnahme aller eingesetzten KI-Systeme sein. Anschließend folgen Risikobewertung und konkrete Maßnahmen.
Dazu gehören angepasste Verträge mit KI-Anbietern, klare Verantwortlichkeiten und vor allem: wirksame menschliche Kontrollmechanismen. Die Botschaft der Verordnung ist klar: Effizienzgewinne durch KI dürfen nicht zu Lasten von Fairness und Rechtssicherheit gehen. Die letzte Verantwortung liegt beim Menschen – und damit beim Unternehmen selbst.
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