KI und Kameras: Neue Überwachungswelle trifft auf altes Arbeitsrecht
07.02.2026 - 03:02:12Eine Gesetzesänderung in Baden-Württemberg und neue KI-Technologien stellen den deutschen Beschäftigtendatenschutz auf die Probe. Unternehmen müssen nun technische Möglichkeiten mit strengen rechtlichen Grenzen in Einklang bringen.
Die Debatte um Mitarbeiterüberwachung in Deutschland erhält eine neue Brisanz. Während der Staat in Baden-Württemberg die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ausweitet und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) explizit erlaubt, drängen gleichzeitig neuartige „Physical AI“-Systeme in die Arbeitswelt. Diese Entwicklung zwingt Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Balance zwischen Kontrolle und Vertrauen neu zu justieren.
Das rechtliche Fundament: Ein enges Korsett
Die Überwachung von Beschäftigten in Deutschland ist streng reglementiert. Grundlage sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Demnach ist jede Datenerhebung grundsätzlich verboten – es sei denn, es gibt eine gesetzliche Erlaubnis.
Im Arbeitsverhältnis ist § 26 BDSG zentral. Er erlaubt Datenverarbeitung nur, wenn sie für das Beschäftigungsverhältnis „erforderlich“ ist. Was das konkret bedeutet, definieren die Arbeitsgerichte. Klar ist: Eine anlasslose Dauerüberwachung ist unzulässig. Jede Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Zudem hat der Betriebsrat bei der Einführung neuer Überwachungstechnik ein starkes Mitbestimmungsrecht.
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Die technologische Revolution: KI und physische Systeme
Genau in dieses enge Regelwerk stoßen nun mächtige neue Technologien. KI-Systeme können Leistungsdaten analysieren, Arbeitsabläufe steuern oder Verhaltensmuster erkennen – und das immer einfacher und günstiger.
Eine neue Dimension erreicht die Debatte mit „Physical AI“. Diese Systeme steuern Roboterarme, Fahrzeuge oder medizinische Geräte und interagieren direkt mit der physischen Welt. Sie ermöglichen eine lückenlose Erfassung von Bewegungen und Handlungen. Doch wer haftet, wenn ein solcher Roboter einen Schaden verursacht? Die rechtliche Einordnung dieser Technologien steht noch ganz am Anfang.
Der politische Trend: Mehr Überwachung für mehr Sicherheit?
Während am Arbeitsplatz strenge Regeln gelten, zeigt die Politik in einer anderen Sphäre eine gegenläufige Tendenz. Baden-Württemberg hat kürzlich die Videoüberwachung im öffentlichen Raum deutlich gelockert.
Künftig ist sie nicht mehr auf bestimmte Orte beschränkt, sondern generell für öffentliche Aufgaben erlaubt. Die Speicherfrist für Aufnahmen wurde auf zwei Monate verlängert. Und der Einsatz von KI – etwa zur Erkennung von Badeunfällen – ist nun explizit gestattet. Diese Entscheidung spiegelt ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis. Sie wirft aber die Frage auf: Bleibt der hohe Schutzstandard für Beschäftigte auf Dauer bestehen, wenn der Staat selbst die Zügel lockert?
Was kommt auf Unternehmen zu?
Die nächsten Jahre werden entscheidend. Die vollständige Anwendung des EU AI Act wird neue Pflichten bringen, besonders beim KI-Einsatz im Personalmanagement. The Verbreitung von „Physical AI“ erfordert detaillierte Betriebsvereinbarungen und Risikobewertungen.
Unternehmen sind gefordert, eine transparente Datenkultur zu etablieren und den Dialog mit Betriebsräten zu suchen. Die Grenze zwischen legitimer Kontrolle und unzulässiger Überwachung ist im digitalen Zeitalter keine starre Linie mehr. Sie muss kontinuierlich neu austariert werden – zwischen betrieblicher Notwendigkeit und dem fundamentalen Recht auf Privatsphäre.
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