Arbeitssicherheit, TÜV

KI in der Arbeitssicherheit: TÜV warnt vor psychischen Risiken

07.03.2026 - 00:39:21 | boerse-global.de

Der TÜV Rheinland empfiehlt, KI-Systeme in die gesetzliche Gefährdungsbeurteilung zu integrieren, um psychische Belastungen und Gesundheitsrisiken zu minimieren.

KI in der Arbeitssicherheit: TÜV warnt vor psychischen Risiken - Foto: über boerse-global.de
KI in der Arbeitssicherheit: TÜV warnt vor psychischen Risiken - Foto: über boerse-global.de

Künstliche Intelligenz verändert Arbeitsplätze grundlegend – und muss deshalb in die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung einfließen. Diese dringende Empfehlung sprach der TÜV Rheinland am 5. März 2026 aus. Die Warnung fällt in eine phase intensiver Debatten: Forschung, Politik und Software-Anbieter arbeiten fieberhaft an Lösungen, um die Chancen der KI für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu nutzen und ihre Risiken zu begrenzen.

Psychischer Druck durch KI ist messbares Risiko

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Die Einführung von KI-Systemen am Arbeitsplatz bringt oft psychische Belastungen und Überlastungsgefahren mit sich, die rechtssicher dokumentiert werden müssen. Nutzen Sie diese kostenlosen Excel-Vorlagen und Muster für Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG, um psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen. Sifa-Profis setzen auf diese Excel-Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung

Die Einführung von KI-Systemen sorgt nicht nur für Effizienz, sondern oft auch für Verunsicherung. „Bisher technisch unterstützte Tätigkeiten müssen plötzlich auf neue Art ausgeführt werden“, erklärt Dr. Wiete Schramm, Arbeitsmedizinerin beim TÜV Rheinland. Das könne zu ungewohnten physischen und psychischen Belastungen führen. Der TÜV fordert Unternehmen deshalb auf, diese Veränderungen verbindlich in ihre psychische Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Nur so ließen sich mehr Unfälle und Gesundheitsgefahren vermeiden.

Eine Studie der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) bestätigt diese Sorge. Laut ihrem Magazin „Hundert Prozent“ löst KI häufig Ängste vor Jobverlust, Überforderung oder lückenloser Überwachung aus. Die DEKRA Akademie wies in einer Publikation vom 4. März 2026 darauf hin, dass die Ursache selten die Technik selbst sei, sondern mangelnde Transparenz der Führung. Sicherheitsexperten raten deshalb zu früher Einbindung der Belegschaft durch Pilotprojekte und offene Dialoge über die neuen Arbeitsabläufe.

Forschung und Praxis suchen den Schulterschluss

Wissenschaft und Behörden intensivieren ihre Kooperation, um die Transformation zu begleiten. Die Philipps-Universität Marburg gründete am 5. März eine Nachwuchsforschungsgruppe zu „KI in der Arbeitswelt“. „Wir wollen die Auswirkungen auf die Beschäftigung wissenschaftlich monitorieren und technische Innovation mit gesellschaftlicher Verantwortung verbinden“, so Universitätspräsident Prof. Dr. Thomas Nauss. Die Gruppe um Daniel Braun wird sich besonders mit den Folgen des EU-KI-Gesetzes befassen und den Dialog mit Gewerkschaften suchen.

Praktischen Wissenstransfer fördern Bundesbehörden: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veranstaltet am 17. März in Dortmund die zweite „KI-Werkstatt“ mit der TU Dortmund und dem Lamarr-Institut. Ebenfalls im März lädt die Akademie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Großkonferenz „Die Zukunft der Arbeit 2026“ nach Dresden. Im Zentrum steht die Frage: Führt KI am Arbeitsplatz zu mehr Sicherheit oder zu mehr Überwachung und Burnout?

EU-KI-Gesetz setzt den regulatorischen Rahmen

Die rechtlichen Leitplanken für den KI-Einsatz steckt vor allem die Europäische Union ab. Der seit 2024 geltende EU AI Act stuft KI-Systeme nach Risiko ein und legt strenge Anforderungen für Hochrisiko-Anwendungen fest – dazu zählen auch Tools im Personalmanagement. Deutsche Unternehmen stehen unter Druck, interne KI-Kompetenz aufzubauen, um konform zu bleiben.

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Da der EU AI Act bereits in Kraft ist, müssen Unternehmen die neuen Anforderungen an Risikoklassifizierung und Dokumentation schnellstmöglich umsetzen. Dieser kostenlose Leitfaden erklärt Ihnen kompakt und ohne juristische Fachkenntnisse, welche Pflichten für Ihre KI-Systeme gelten. EU-KI-Verordnung kompakt: Jetzt Umsetzungsleitfaden sichern

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schloss im Februar 2026 eine Dialogreihe zum Thema KI und Arbeitsschutzrecht ab. Ein Kernpunkt: Wie verteilen sich Verantwortlichkeiten zwischen KI-Entwicklern und betreibenden Unternehmen? Auch der Einsatz von Large Language Models (LLMs) für das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen wurde diskutiert. Die Experten waren sich einig: Solche Tools bieten enorme Effizienzgewinne, benötigen aber strenge menschliche Kontrolle, um Fehler zu vermeiden.

Software revolutioniert die Prävention

Auf dem Markt schreitet die praktische Anwendung rasant voran. Eine Analyse des Software-Anbieters Quentic vom 2. März 2026 zeigt, wie KI den Alltag von Sicherheitsfachkräften verändert. Indem sie riesige Datenmengen aus verschiedenen Quellen zusammenführt und priorisiert, ermöglicht KI-gesteuerte Software die Früherkennung von Risiken, kürzere Reaktionszeiten und einfachere Störungsmeldungen.

Der globale Markt für KI-gestützte Arbeitssicherheit soll laut Grand View Research von 2,5 Milliarden US-Dollar (2024) auf etwa 6,78 Milliarden US-Dollar bis 2030 wachsen. Moderne Plattformen nutzen Computer Vision, prädiktive Analysen und autonome KI-Agenten, die nicht nur Gefahren melden, sondern auch Lösungsvorschläge unterbreiten. Das entlastet Sicherheitsmanager von administrativen Aufgaben und gibt mehr Zeit für präventive Maßnahmen direkt am Arbeitsplatz.

Sicherheitsberuf im Wandel: Vom Engineer zum KI-Manager

Die Rolle der Sicherheitsfachkraft wandelt sich grundlegend. Seit die DGUV Vorschrift 2 auch Quereinsteigern aus Psychologie oder Ergonomie den Zugang ermöglicht, wird das Berufsbild interdisziplinärer. Heute geht es nicht mehr nur um Schutzhelme und Sicherheitsschuhe. Die sichere Gestaltung digitaler Workflows und der Erhalt der mentalen Gesundheit in einer automatisierten Umwelt rücken in den Fokus.

Die Herausforderung: KI im Betrieb zu managen, erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch Verständnis für Datenschutz, algorithmische Transparenz und Mensch-Maschine-Interaktion. Eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag der DGUV zeigt ein gespaltenes Vertrauen der Beschäftigten in KI am Arbeitsplatz. Klare Richtlinien und eine ethische Implementierungsstrategie sind daher unerlässlich.

Die Konferenzen von BAuA und DGUV Ende März 2026 werden voraussichtlich die Richtung für künftige Leitlinien zum KI-Einsatz in deutschen Unternehmen vorgeben. Firmen, die auf Transparenz setzen, in kontinuierliche Schulungen investieren und KI als unterstützenden Partner begreifen, werden die Vorteile dieser technologischen Revolution am besten nutzen können – für eine sichere, gesunde und rechtssichere Belegschaft.

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