Job, Betriebsräte

KI im Job: Betriebsräte fordern mehr Macht gegen digitale Überwachung

05.02.2026 - 22:04:12

Die rasante Einführung von KI-Systemen in Betrieben verschärft den Konflikt um Leistungskontrolle. Experten fordern eine Stärkung der Betriebsräte und warnen vor einer neuen Ära der Überwachung.

Die rasante Verbreitung Künstlicher Intelligenz in deutschen Unternehmen verschärft den Konflikt um Arbeitnehmerrechte. Experten warnen vor einer neuen Ära der Leistungskontrolle und fordern eine Stärkung der Mitbestimmung.

Die fortschreitende Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in deutschen Unternehmen entfacht die Debatte um die Rechte von Arbeitnehmern neu. Im Zentrum der Diskussion steht die Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch neue IT-Systeme. Eine jüngste Veranstaltung der Hans-Böckler-Stiftung hat die Notwendigkeit unterstrichen, die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte im digitalen Zeitalter zu stärken und proaktiv zu gestalten, um einen Ausgleich zwischen technologischem Fortschritt und dem Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Diese Entwicklung findet vor dem Hintergrund statt, dass Unternehmen zunehmend auf datengesteuerte Werkzeuge zur Optimierung von Arbeitsabläufen und zur Personalverwaltung setzen.

Die wachsende Rolle von KI und die Gefahr der Überwachung

In immer mehr Betrieben werden intelligente Softwarelösungen und KI-basierte Anwendungen implementiert, die von der Personalplanung über das Recruiting bis hin zur Analyse täglicher Arbeitsprozesse reichen. Solche Systeme versprechen erhebliche Effizienzgewinne, sammeln jedoch zwangsläufig eine große Menge an Mitarbeiterdaten. Diese Daten können detaillierte Einblicke in die Arbeitsweise, die Produktivität und das Verhalten der Angestellten ermöglichen. Die Gefahr einer permanenten und lückenlosen Überwachung rückt damit in den Fokus der Arbeitnehmervertretungen. Die Debatte wird zusätzlich durch die bevorstehende Umsetzung des EU-KI-Gesetzes (AI Act) befeuert, das den Einsatz von KI im Personalwesen als Hochrisiko-Anwendung einstuft und Unternehmen zu mehr Transparenz und menschlicher Aufsicht verpflichtet.

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Das Kernproblem: Die Reichweite der Mitbestimmung

Die rechtliche Grundlage für die Mitsprache des Betriebsrats bei diesem Thema ist § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Dieses Gesetz räumt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen ein, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Die Rechtsprechung, insbesondere durch das Bundesarbeitsgericht (BAG), legt diesen Tatbestand seit Jahren sehr weit aus. Es kommt nicht darauf an, ob die Überwachung der Hauptzweck der Software ist. Es genügt bereits die theoretische Möglichkeit, dass die gesammelten Daten zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle herangezogen werden könnten. In der Praxis fallen daher fast alle modernen IT-Systeme – von Microsoft 365 bis hin zu spezialisierten CRM- oder HR-Tools – unter dieses Mitbestimmungsrecht, was Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen bei der Einführung neuer Technologien stellt.

Aktuelle Forderungen von Arbeitnehmervertretern

Auf einem Neujahrsempfang der Hans-Böckler-Stiftung Anfang Februar 2026 machten Experten deutlich, dass die bestehenden Schutzrechte der Beschäftigten angesichts der rasanten technologischen Entwicklung verteidigt und ausgebaut werden müssen. Eine zentrale Forderung ist die frühzeitige und umfassende Einbindung der Betriebsräte, idealerweise schon in der Planungsphase neuer IT-Systeme. Es wird befürchtet, dass Arbeitgeber versuchen könnten, die Mitbestimmung durch den Einsatz komplexer und intransparenter KI-Systeme zu untergraben. Arbeitnehmervertreter argumentieren, dass nur durch eine starke Mitbestimmung sichergestellt werden kann, dass KI zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und nicht zur Verschärfung von Kontrolle und Druck eingesetzt wird. Dies spiegele sich auch in der Notwendigkeit wider, das systematische Vorgehen gegen betriebliche Interessenvertretungen, bekannt als „Union Busting“, strafrechtlich schärfer zu verfolgen.

Kontext und Analyse

Die aktuelle Diskussion findet nicht im luftleeren Raum statt. Sie ist Teil einer größeren Auseinandersetzung um die Regulierung der digitalen Arbeitswelt. Neben der EU-KI-Verordnung wird auch die Umsetzung der europäischen Entgelttransparenz-Richtlinie bis Mitte 2026 die Anforderungen an Unternehmen erhöhen, ihre internen Prozesse offenzulegen und zu rechtfertigen. Gleichzeitig bleibt die praktische Umsetzung der bereits vom Bundesarbeitsgericht bestätigten Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ein zentrales Thema, das eng mit der Leistungsüberwachung verknüpft ist. Diese verschiedenen regulatorischen Stränge zwingen Unternehmen, ihre Digitalisierungsstrategie nicht nur unter Effizienz-, sondern auch unter Compliance- und Mitbestimmungsgesichtspunkten neu zu bewerten. Die klare Abgrenzung zwischen dem reinen Arbeitsverhalten, das der Arbeitgeber anweisen darf, und dem Ordnungsverhalten, bei dem der Betriebsrat mitbestimmt, wird durch KI-Systeme zunehmend komplexer.

Zukünftiger Ausblick

Für die nahe Zukunft ist eine Zunahme von Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen zu erwarten, die speziell auf die Regelung von KI-Systemen zugeschnitten sind. Unternehmen und Betriebsräte werden detaillierte Regelungen darüber treffen müssen, welche Daten wie erfasst, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Fokus wird darauf liegen, Transparenz für die Beschäftigten zu schaffen und den Missbrauch von Daten zur Verhaltens- und Leistungskontrolle auszuschließen. Es ist wahrscheinlich, dass die Auslegung der Mitbestimmungsrechte bei KI auch die Arbeitsgerichte in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen wird. Mit den im Frühjahr 2026 anstehenden Betriebsratswahlen dürfte das Thema Digitalisierung und KI zu einem zentralen Wahlkampfthema für die Kandidaten werden, was den Druck auf die Unternehmen, kooperative Lösungen zu finden, weiter erhöhen wird.

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