KI-Gesetz: Kompetenznachweis wird zur Pflicht für Unternehmen
25.03.2026 - 00:00:40 | boerse-global.deDie EU verschärft die Regeln für künstliche Intelligenz. Ab August 2026 müssen Firmen nachweisen, dass ihre Mitarbeiter mit KI-Systemen umgehen können. Ein neues Vereinfachungspaket der EU könnte die Last aber teilweise verlagern.
Seit Februar 2025 gilt in der EU eine klare Vorschrift: Wer KI-Systeme bereitstellt oder nutzt, muss für ausreichende KI-Kompetenz seiner Belegschaft sorgen. Artikel 4 des KI-Gesetzes verlangt „ausreichende KI-Kenntnisse“ bei allen Mitarbeitern, die mit der Technologie in Berührung kommen. Doch erst jetzt, gut ein Jahr später, beginnen viele Unternehmen ernsthaft mit der Umsetzung. Der Grund: Ab dem 2. August 2026 wird die volle Rechtsdurchsetzung für Hochrisiko-KI-Systeme erwartet. Unternehmen müssen dann einen lückenlosen Kompetenznachweis vorlegen können.
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Digital Omnibus: Vereinfachung mit Risiken?
Am 13. März 2026 brachte der EU-Ministerrat Bewegung in die Debatte. Er einigte sich auf eine Verhandlungsposition zum sogenannten Digital Omnibus. Dieses Vereinfachungspaket soll unter anderem die Umsetzung des KI-Gesetzes und der DSGVO entbürokratisieren. Ein zentraler Vorschlag: Die Verantwortung für die Förderung von KI-Kompetenzen könnte teilweise von den Unternehmen auf die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission übergehen.
Doch Experten warnen vor voreiligen Schlüssen. Eine Analyse des Brüsseler Thinktanks Bruegel vom 24. März 2026 betont: Die aktuellen Pflichten der Unternehmen bleiben bestehen. Das Omnibus-Paket ziele zwar auf weniger Bürokratie ab, könne aber zu einer „lockeren Haltung“ bei der Regulierung führen. Die Gefahr: Wenn Entwickler ihre Systeme zu leicht als „nicht hochriskant“ einstufen dürften, entstünden neue Risiken für Nutzer.
Der Kompetenznachweis in der Praxis
Wie weist ein Unternehmen nun nach, dass seine Mitarbeiter KI-verstehen? Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Zertifikat vor. Stattdessen setzt es auf interne Dokumentation, die gegenüber Marktüberwachungsbehörden vorgelegt werden muss. In der Praxis boomen daher modulare Schulungsprogramme.
Verbände wie die Deutschen Industrie- und Handelskammern (DIHK) verzeichnen eine starke Nachfrage nach Trainings zu technischen Grundlagen, ethischen Fragen und rechtlichen Grenzen. Viele Firmen setzen auf automatisierte Plattformen, die zeitgestempelte Teilnahmebescheinigungen mit konkreten Lernzielen ausstellen. Diese internen Aufzeichnungen werden ab August 2026 zum entscheidenden Beweismittel.
Die Konsequenzen mangelnder Dokumentation sind gravierend. Zwar sieht Artikel 4 keine eigenen Geldbußen vor. Ein fehlender Kompetenznachweis kann jedoch bei Verstößen gegen andere Teile des KI-Gesetzes als erschwerender Umstand gewertet werden. Zusätzlich drohen zivilrechtliche Haftungsrisiken. Verursacht ein ungeschulter Mitarbeiter mit KI einen Schaden, könnte dem Unternehmen ein Verstoß gegen seine allgemeine Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden.
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HR und Compliance im Wandel
Die neuen Anforderungen verändern die Arbeitswelt grundlegend. Für Personal- und Rechtsabteilungen wird Compliance nicht mehr zur Einmal-Aufgabe, sondern zum kontinuierlichen Prozess des Upskilling. Studien großer Beratungsunternehmen zeigen ein deutliches Bild: Obwohl fast ein Drittel der europäischen Unternehmen KI im Einsatz hat, verfügen weniger als 25 Prozent über formale Nutzungsregeln.
Diese „Governance-Lücke“ soll das KI-Gesetz schließen. Progressive Unternehmen nutzen die Trainingspflicht jedoch strategisch. Sie sehen sie nicht nur als Bürde, sondern als Chance für Innovation. Geschulte Mitarbeiter erkennen neue Anwendungsmöglichkeiten und verringern die Gefahr von Shadow AI – der heimlichen Nutzung nicht genehmigter KI-Tools.
Countdown bis August 2026
Die kommenden Monate werden entscheidend. In Trialog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission wird festgelegt, ob die Vereinfachungen des Digital Omnibus noch vor der August-Frist verabschiedet werden. Unabhängig vom Ausgang bleibt die Kernforderung nach „ausreichender“ KI-Kompetenz bestehen.
Unternehmen, die noch kein Schulungskonzept haben, sollten jetzt handeln. Der erste Schritt ist eine KI-Inventur: Welche Mitarbeiter nutzen welche Systeme, und welches Wissen benötigen sie dafür? Das EU-KI-Büro arbeitet derweil an aktualisierten FAQ und Best-Practice-Sammlungen. Der Standard für ausreichendes Wissen wird damit wahrscheinlich weiter steigen.
Für den europäischen Markt wird der verifizierbare Kompetenznachweis bald so selbstverständlich sein wie Schulungen zum Datenschutz. Die Herausforderung liegt nun darin, diese Wissensvermittlung nicht nur rechtssicher, sondern auch wirksam in den Arbeitsalltag zu integrieren.
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