KI-Gesetz: EU lockert Fristen, Deutschland schafft Behörden
31.03.2026 - 09:00:35 | boerse-global.deDer EU-KI-Akt kommt, aber später als geplant. Während Brüssel Fristen für Hochrisiko-Systeme verschiebt, richtet Deutschland bereits die Aufsichtsbehörden ein. Für Unternehmen bleibt die Lage dynamisch.
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Atempause für Hochrisiko-KI – aber keine Entwarnung
Das Europäische Parlament hat Ende März 2026 einer Verschiebung zentraler Fristen zugestimmt. Hochrisiko-KI-Systeme, etwa in der Biometrie oder kritischen Infrastruktur, sollen nun erst ab Dezember 2027 unter die strengen Regeln fallen. Für KI in bereits regulierten Produkten wie Medizingeräten ist sogar August 2028 im Gespräch. Auch die Pflicht zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte mit Wasserzeichen würde auf November 2026 verschoben.
Doch Vorsicht: Diese Änderungen sind noch nicht endgültig. Sie benötigen die Zustimmung des EU-Rates. Bis dahin gelten theoretisch die ursprünglichen Deadlines. Unternehmen sollten ihre Compliance-Vorbereitungen daher nicht einstellen. Die politische Tendenz ist jedoch klar: Es gibt mehr Zeit für die komplexe Umsetzung.
Deutschland benennt Aufseher: Bundesnetzagentur übernimmt Führungsrolle
Parallel zu den europäischen Diskussionen schafft Deutschland Fakten. Der Bundestag beriet erstmals über den Entwurf für das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG). Dieses nationale Umsetzungsgesetz legt fest, wer in Deutschland künftig den KI-Akt durchsetzt.
Die zentrale Rolle soll die Bundesnetzagentur übernehmen. Sie wird zur primären Marktüberwachungsbehörde und zentralen Anlaufstelle. In ihrem Haus sollen eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer und ein Kompetenzzentrum entstehen. Für den Finanzsektor bleibt die BaFin zuständig. Mit diesem Schritt schafft Deutschland die notwendige behördliche Infrastruktur, noch bevor die europäischen Regeln voll greifen.
Die bleibenden Pflichten: Risikomanagement wird Pflicht
Trotz möglicher Aufschübe ändert sich nichts am Kern der Verordnung. Der KI-Akt bleibt ein risikobasiertes Regelwerk. Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten umfangreiche Pflichten zu Risikomanagement, Datenqualität und Transparenz. Einige Verbote, etwa für soziales Scoring, gelten bereits seit 2025.
Eine große Hürde für die Praxis bleibt: Die harmonisierten technischen Standards, die die abstrakten Vorgaben konkret machen sollen, liegen noch nicht vor. Unternehmen stehen damit vor der Aufgabe, ihre KI-Systeme zu inventarisieren, nach Risiko zu klassifizieren und Prozesse anzupassen – ohne vollständige Klarheit über die finalen technischen Details.
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Warnung vor dem Flickenteppich: TÜV warnt vor Aufweichung
Die Diskussionen um Fristverlängerungen sind nicht unumstritten. Der TÜV-Verband warnte Ende März vor einem gefährlichen „Regulierungsflickenteppich“. Wenn zu viele Hochrisiko-Bereiche wie Medizinprodukte oder Maschinen aus dem horizontalen KI-Akt ausgegliedert und separat reguliert würden, drohten Inkonsistenzen und Sicherheitslücken. Der ursprüngliche Ansatz, einheitliche Regeln für alle zu schaffen, würde ausgehöhlt.
Experten fordern die EU und die Mitgliedstaaten auf, in den finalen Verhandlungen den einheitlichen Ansatz zu bewahren. Nur so ließe sich ein hohes Sicherheitsniveau für alle Hochrisiko-Anwendungen gewährleisten.
Was Unternehmen jetzt tun müssen: Vorbereitung ist alles
Die kommenden Monate bringen weitere Klarheit. Für Unternehmen heißt das: Die Entwicklungen in Brüssel und Berlin genau verfolgen. Erste Schritte sind jetzt schon sinnvoll und notwendig.
Dazu gehört der Aufbau interner KI-Governance-Strukturen und die Klassifizierung der eigenen KI-Systeme. Die Europäische Kommission unterstützt mit dem freiwilligen „AI Pact“, der zur vorzeitigen Erfüllung der Pflichten einlädt. Proaktivität wird in diesem dynamischen Umfeld zum Wettbewerbsvorteil. Wer heute beginnt, ist morgen nicht im Zeitdruck.
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