KI-Gesetz: Bundesnetzagentur wird zentrale Aufsichtsstelle
12.02.2026 - 05:42:11Deutschland schafft mit einem neuen Durchführungsgesetz klare Regeln für Künstliche Intelligenz. Die Bundesnetzagentur übernimmt die zentrale Koordinierungsrolle. Das soll Unternehmen Rechtssicherheit geben – doch die Wirtschaft warnt vor Bürokratie.
Das Bundeskabinett hat am 11. Februar 2026 den nationalen Rechtsrahmen zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung beschlossen. Damit werden erstmals konkrete Zuständigkeiten für die Überwachung und Beratung festgelegt. Ziel ist es, Innovation zu fördern und gleichzeitig Grundrechte zu schützen. Der Schritt ist entscheidend, um den EU AI Act, das weltweit erste umfassende KI-Regwerk, in Deutschland mit Leben zu füllen.
Die EU-KI-Verordnung bringt konkrete Pflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – von Risikoklassen bis zu Kennzeichnungspflichten. Wer jetzt wissen will, wie sich die neuen Anforderungen praktisch umsetzen lassen, findet einen kompakten Umsetzungsleitfaden mit Checklisten, Klassifizierungs-Hilfen und Fristen. Kostenloser Download für Unternehmen, Entwickler und Compliance-Verantwortliche. Jetzt kostenlosen Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung herunterladen
Bundesnetzagentur bündelt Kompetenzen
Herzstück des Gesetzes ist die neue Aufsichtsstruktur. Die Bundesnetzagentur wird eine zentrale Koordinierungsstelle einrichten. Sie soll als KI-Kompetenzzentrum fungieren und ihre Expertise anderen Bundes- und Landesbehörden zur Verfügung stellen. Dieser Ansatz soll Doppelarbeit vermeiden und auf bestehende Strukturen aufbauen.
Der Digitalverband Bitkom hält das Modell für praktikabel. Entscheidend werde jedoch eine schnelle und reibungslose Zusammenarbeit aller beteiligten Ämter sein. Das Gesetz regelt auch die Zuständigkeiten der Länder, insbesondere bei der Medienaufsicht über KI-generierte Inhalte und Deepfakes.
Strenge Regeln für Hochrisiko-KI
Ein besonderer Fokus liegt auf Systemen mit hohem Risiko. Dazu zählen KI-Anwendungen in kritischen Infrastrukturen, im Gesundheitswesen oder bei der Personalauswahl. Für sie gelten strenge Auflagen: Unternehmen müssen ein robustes Risikomanagement, hohe Datenqualität und menschliche Aufsicht gewährleisten.
Viele dieser Systeme benötigen eine Zertifizierung durch anerkannte Prüfstellen. Wirtschaftsvertreter fürchten hier Engpässe, die Innovationen ausbremsen könnten. Als Gegenmaßnahme sieht das Gesetz die Einrichtung von KI-Reallaboren vor. Mindestens eines soll unter Leitung der Bundesnetzagentur entstehen, um Unternehmen eine experimentelle Testumgebung zu bieten.
Vier Risikoklassen bestimmen die Pflichten
Die EU-Verordnung teilt KI-Systeme in vier Kategorien ein, die unterschiedliche Pflichten nach sich ziehen:
* Verbotene Systeme: KI mit unannehmbarem Risiko, wie Social Scoring durch den Staat, ist bereits seit 2025 untersagt.
* Hohes Risiko: Anwendungen in kritischen Bereichen sind erlaubt, unterliegen aber strengen Vorgaben vor und nach der Markteinführung.
* Begrenztes Risiko: Chatbots oder Deepfakes müssen klar kennzeichnen, dass es sich um KI handelt.
* Minimales Risiko: Die meisten Alltagsanwendungen, wie Spamfilter, haben keine zusätzlichen Pflichten.
Unternehmen müssen nun alle ihre KI-Systeme identifizieren und klassifizieren. Besonders für Anbieter von Hochrisiko-KI bedeutet das erheblichen Aufwand bei Dokumentation und Compliance.
Wettlauf gegen die Zeit beginnt
Mit dem Gesetz erhalten Unternehmen zwar klare Ansprechpartner, doch der Druck steigt. Die nächste große Frist rückt näher: Ab August 2026 müssen die umfassenden Regeln für Hochrisiko-Systeme vollständig angewendet werden. Die Vorbereitungszeit ist knapp, warnen Experten. Die Umsetzung erfordert eine enge Zusammenarbeit von IT, Recht, Ethik und Geschäftsabteilungen.
Das Gesetz muss nun noch den Bundestag passieren. Parallel arbeitet das neue European AI Office an einheitlichen EU-Standards. Für deutsche Unternehmen heißt es jetzt: KI-Systeme inventarisieren, Risiken bewerten und Governance-Strukturen aufbauen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob Europa mit seinem Regelwerk einen globalen Standard setzen kann – ohne die eigene Innovationskraft zu ersticken.
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