KI-Aufsicht, Bundesnetzagentur

KI-Aufsicht: Bundesnetzagentur wird zentrale Kontrollinstanz

16.02.2026 - 22:41:11 | boerse-global.de

Die Bundesregierung ernennt die Bundesnetzagentur zur Koordinierungsstelle für die Umsetzung des EU AI Act. Die Wirtschaft äußert Bedenken vor bürokratischen Hürden bei der Zertifizierung von Hochrisiko-KI.

Das Bundeskabinett hat die Bundesnetzagentur zur zentralen Aufsichtsbehörde für Künstliche Intelligenz bestimmt. Diese Entscheidung soll für deutsche Unternehmen Planungssicherheit schaffen, stößt aber auch auf Bedenken vor bürokratischen Bremsklötzen.

Mit dem nationalen Durchführungsgesetz zum EU AI Act reagiert die Bundesregierung auf den nahenden Stichtag im August 2026. Ab dann gelten europaweit strenge Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme. Die Ernennung der Bundesnetzagentur zur Koordinierungsstelle soll für eine einheitliche Umsetzung sorgen. Sie wird künftig als primärer Ansprechpartner für Brüssel und deutsche Unternehmen fungieren.

Föderales Netzwerk statt Monobehörde

Die Bundesnetzagentur erhält keine Alleinzuständigkeit. Stattdessen koordiniert sie ein Netzwerk aus bestehenden Bundes- und Landesbehörden. Dieser föderale Ansatz spiegelt die komplexe deutsche Behördenlandschaft wider. Für Unternehmen entsteht so eine zentrale Anlaufstelle, die im Hintergrund mit spezialisierten Ämtern zusammenarbeitet – etwa für KI in Medizin, Verkehr oder Personalwesen.

„Die Bundesnetzagentur bringt Erfahrung mit regulatorischen Märkten mit“, erklärt ein Regierungssprecher. „Ihre Aufgabe wird es sein, die verschiedenen Zuständigkeiten zu bündeln und Doppelarbeit zu vermeiden.“

Digitalwirtschaft warnt vor Innovationsbremse

Der Digitalverband Bitkom begrüßt die klare Zuständigkeit grundsätzlich als pragmatisch. Die konkrete Ausgestaltung der Prozesse sei jedoch entscheidend, betont Verbandspräsident Ralf Wintergerst: „Jetzt muss sich zeigen, ob der AI Act in Deutschland ein Innovations- oder ein Bürokratieprojekt wird.“

Besondere Sorge bereitet der Wirtschaft die geplante Zertifizierung von Hochrisiko-KI. Systeme für kritische Infrastrukturen, Bildung oder Bewerbungsprozesse müssen von anerkannten Prüfstellen abgenommen werden. Die Anerkennung dieser Stellen selbst könnte sich jedoch hinziehen. Als Negativbeispiel dient vielen die europäische Medizinprodukteverordnung. Deren langwierige Zertifizierungsverfahren verzögerten Markteinführungen erheblich.

Die Branche fordert deshalb schlanke digitale Verfahren und den Einsatz von KI in der Verwaltung selbst. Nur so ließen sich die neuen Aufgaben mit den geplanten rund 60 zusätzlichen Stellen bewältigen.

Wettlauf gegen den August-Stichtag

Die Zeit drängt. Der EU AI Act trat bereits im August 2024 in Kraft, seine Regeln werden schrittweise anwendbar. Während Verbote für Social Scoring schon seit Februar 2025 gelten, steht die nächste große Hürde bevor: Ab dem 2. August 2026 müssen alle Anforderungen für Hochrisiko-KI erfüllt sein.

Das umfasst umfangreiche Pflichten. Unternehmen müssen Risikomanagementsysteme einrichten, hohe Datenqualität sicherstellen und technische Dokumentationen vorlegen. Zudem ist menschliche Aufsicht über die KI-Systeme vorgeschrieben. Die EU-Kommission will noch im Februar detaillierte Leitlinien nachlegen, die die nationalen Vorbereitungen konkretisieren.

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Für deutsche KI-Entwickler und -Anwender beginnt nun die heiße Phase. Sie müssen ihre Systeme nach dem risikobasierten Ansatz des AI Act klassifizieren und Compliance-Maßnahmen einleiten. Die Forderung der Industrie nach „Reallaboren“ gewinnt an Dringlichkeit. In diesen Testumgebungen könnten neue KI-Lösungen unter realen Bedingungen erprobt werden – und schneller den Weg in den Markt finden.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob der deutsche Weg trägt. Kann die Bundesnetzagentur den Spagat zwischen Grundrechtsschutz und Innovationsförderung meistern? Oder erstickt die neue KI-Aufsicht in bürokratischen Verfahren? Die Antwort wird nicht zuletzt die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Technologiestandorts prägen.

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