Kfz-Steuer: Ab 2026 gilt nur noch jährliche Zahlung
28.12.2025 - 06:51:12Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Fahrzeughalter in Deutschland ihre Kfz-Steuer auf einen Schlag entrichten. Die bisherige Option auf viertel- oder halbjährliche Ratenzahlung entfällt. Diese einschneidende Änderung betrifft vor allem Gewerbetreibende mit großen Flotten.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember das „Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ gebilligt. Die Neuregelung ist Teil eines größeren Steuerpakets und tritt mit dem neuen Jahr in Kraft. Für Millionen Autobesitzer ändert sich damit die Finanzplanung grundlegend.
Bislang konnten Halter bei einer Jahressteuer über 500 Euro halbjährlich (mit 3 % Aufschlag) und über 1.000 Euro vierteljährlich (mit 6 % Aufschlag) zahlen. Diese Möglichkeit nutzten vor allem Besitzer schwerer Nutzfahrzeuge, alter Diesel-Pkw und große Flottenbetreiber.
Ab 2026 schreibt der Gesetzgeber für alle die jährliche Einmalzahlung vor. Das Bundesfinanzministerium und die zuständige Zollverwaltung werden alle bestehenden Ratenpläne automatisch auf jährliche Lastschriften umstellen. Für die meisten Privatpersonen, deren Steuer unter 500 Euro liegt, ändert sich der Ablauf nicht – sie zahlten schon immer jährlich.
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Doch für Logistikunternehmen bedeutet der Wegfall der Ratenzahlung eine erhebliche Belastung der Liquidität. Statt die Kosten zu verteilen, muss der volle Jahresbetrag pro Fahrzeug nun auf einmal bereitstehen.
Hintergrund: Bürokratieabbau und E-Auto-Förderung
Die Abschaffung der Ratenzahlung ist in das „Achte Änderungsgesetz“ eingebettet. Während diese Umstellung den bürokratischen Aufwand beim Zoll reduzieren soll, steht eine andere Neuerung im Vordergrund: Die Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert.
Ursprünglich sollte die zehnjährige Befreiung für nach dem 31. Dezember 2025 zugelassene E-Fahrzeuge auslaufen. Nun gilt sie bis einschließlich 31. Dezember 2030. Diese Autos bleiben bis mindestens Ende 2035 steuerfrei. Die Verlängerung soll den Schwung in der Verkehrswende trotz aktueller Marktschwankungen aufrechterhalten.
Experten sehen in der neuen „Jahreszahlung“ eine Gegenfinanzierungs- und Vereinfachungsmaßnahme. Der Zoll erwartet, durch den Wegfall der komplexen Ratenverwaltung Kosten und das Risiko von Zahlungsausfällen deutlich zu senken.
Große Herausforderung für Gewerbeflotten
Die Umstellung auf die Einmalzahlung trifft den gewerblichen Güterverkehr besonders hart. Zwar entfällt der Aufschlag für Ratenzahlung, was die Gesamtsteuer leicht senkt. Die Auswirkung auf den Cashflow ist jedoch massiv.
Ein Beispiel: Ein schweres Nutzfahrzeug mit 1.600 Euro Jahressteuer wurde bisher in vier Raten à circa 424 Euro (inklusive Aufschlag) gezahlt. Jetzt muss der volle Betrag von 1.600 Euro zu Beginn des Steuerzeitraums verfügbar sein. Bei einer Flotte von 50 solcher Fahrzeuge verschiebt sich die quartalsweise Belastung von rund 21.000 Euro auf eine sofortige Pauschalzahlung von 80.000 Euro.
Steuerberater raten betroffenen Unternehmen dringend, ihre SEPA-Lastschriftmandate zu prüfen und sicherzustellen, dass die Konten zum Fälligkeitszeitpunkt gedeckt sind. Der Zoll zieht die Steuer üblicherweise kurz nach dem jeweiligen Zulassungsdatum des Fahrzeugs ein. Bei im Januar zugelassenen Fahrzeugen kann die Abbuchung also bereits in den ersten Wochen des neuen Jahres erfolgen.
Was Fahrzeughalter jetzt beachten müssen
Die Änderung spiegelt den Trend zur Digitalisierung und Vereinfachung in der deutschen Steuerverwaltung wider. Für 2026 sollten Halter Folgendes erwarten:
- Automatische Umstellung: In der Regel ist kein Handeln nötig. Die Hauptzollämter stellen bestehende Ratenpläne automatisch um.
- Benachrichtigung: Betroffene sollten Anfang 2026 geänderte Steuerbescheide oder Informationsschreiben mit dem neuen Zahlplan erhalten.
- Verschärftes Inkasso: Der Zoll duldet bei gescheiterten Lastschriften kaum noch Zahlungsverzug. Konsequenz können sofortige Vollstreckungsmaßnahmen bis hin zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs sein.
Da die neuen Regeln in drei Tagen in Kraft treten, sollten alle Fahrzeughalter ihre Bankverbindungen und Liquiditätsplanung noch diese Woche überprüfen.
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