KBV, Hygiene-Vorlagen

KBV stellt neue Hygiene-Vorlagen für Arztpraxen vor

25.01.2026 - 11:31:12

Das Kompetenzzentrum Hygiene der KBV stellt vier verbindliche Musterdokumente bereit, um Praxen nach der MPBetreibV-Novelle Rechtssicherheit zu bieten und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Arztpraxen in Deutschland müssen ihre Hygienedokumentation bis spätem Januar 2026 aktualisieren. Das Kompetenzzentrum Hygiene der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat verbindliche Musterdokumente veröffentlicht, die Rechtsicherheit nach der MPBetreibV-Novelle schaffen sollen.

Vier neue Mustervorlagen für die Praxis

Der Kern der Aktualisierung sind vier standardisierte Dokumentenvorlagen, die Lücken nach der Überarbeitung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) im Februar 2025 schließen. Die als „Stand: Januar 2026“ gekennzeichneten Vorlagen umfassen:

  1. Unterweisungsnachweise für aktive, nicht-implantierbare Medizinprodukte
  2. Ein aktualisiertes Bestandsverzeichnis aller aktiven Medizinprodukte
  3. Eine spezielle Implantatdokumentation gemäß Anlage 3 der Verordnung
  4. Ein überarbeitetes Medizinproduktebuch für Wartung und Lebenszyklus

Diese Vorlagen sind mehr als bloße Verwaltungshilfen. Sie dienen als wesentlicher Nachweis der Gesetzeskonformität bei Praxisbegehungen. „Die Rechtssicherheit einer Praxis steht und fällt mit der Detailtiefe dieser Aufzeichnungen“, bestätigen Rechtsexperten aus dem Gesundheitswesen.

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Viele Praxen unterschätzen, wie detailliert ein rechtssicherer Hygieneplan sein muss — und riskieren bei Begehungen Beanstandungen oder Bußgelder. Gerade mit den neuen KBV‑Vorlagen und der MPBetreibV‑Novelle ist schnelles Handeln gefragt. Der kostenfreie Muster‑Hygieneplan nach § 36 IfSG liefert ein sofort einsetzbares, branchenspezifisches Konzept, das Sie direkt an Ihre Praxis anpassen können. Schritt‑für‑Schritt‑Vorlage, Checklisten und Hinweise zu Meldungen an Gesundheitsämter. Jetzt kostenlosen Muster‑Hygieneplan herunterladen

Übergangslösung mit Einlegeblatt

Eine besondere Herausforderung stellt der aktuelle Leitfaden „Hygiene in der Arztpraxis“ (3. Auflage, 2023) dar. Während die grundlegenden Hygieneprinzipien weiter gelten, musste insbesondere Kapitel 4 zu Medizinprodukten an die neuen Vorgaben angepasst werden.

Statt einer sofortigen Neuauflage setzen KBV und Kassenärztliche Vereinigungen (KVs) auf eine pragmatische Zwischenlösung: Ein „Einlegeblatt“ (Supplement) listet alle notwendigen Abweichungen und neuen Pflichten auf. Dieses ist zusammen mit dem bestehenden Leitfaden zu verwenden.

Regionale KVs wie die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) haben die aktualisierten Dokumente bereits in ihre Online-Portale eingestellt. So können Praxen ihre bestehenden Hygienepläne behalten und nur die regulatorisch geänderten Teile präzise aktualisieren.

Schwerpunkt auf Surveillance und Meldepflichten

Neben Medizinprodukten rückt 2026 die Surveillance postoperativer Wundinfektionen wieder stärker in den Fokus. Diese Pflicht, die bereits im Musterhygieneplan (2. Auflage, Mitte 2024) prominent war, bleibt ein Kernpunkt.

Die neuen Vorlagen integrieren diese Überwachungsprotokolle für Praxen mit ambulanten Operationen direkt in die Hygieneplan-Struktur. Das soll die Meldung an Gesundheitsämter vereinfachen.

Gleichzeitig wird die Einbindung des DEMIS-Systems (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) in die Vorlagen betont. Jede Praxis muss nun ein schriftliches Verfahren für die Nutzung von DEMIS in ihrem Hygienemanual festhalten.

Einheitliche Standards entlasten Praxen

Die Veröffentlichung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der bürokratische Aufwand für Arztpraxen politisch hoch umstritten ist. Die standardisierten und rechtlich geprüften Vorlagen sollen den Zeitaufwand für die Compliance spürbar reduzieren.

Experten im Gesundheitsmanagement erwarten, dass die Vereinheitlichung zu gleichmäßigeren Begehungen durch die Gesundheitsämter führen wird. Bisher konnten regionale Unterschiede bei den Dokumentationsstandards Unsicherheiten verursachen.

Die Vorlagen dienen auch als Schutz vor Haftungsrisiken. Im Falle einer Patienteninfektion oder eines Gerätedefekts steht eine Praxis mit nachweislicher Nutzung der offiziellen KBV-Muster rechtlich deutlich besser da als mit individuell erstellten Dokumenten.

Der Weg zur digitalen Hygieneplanung

Langfristig geht der Trend klar in Richtung Digitalisierung. Während die aktuellen Vorlagen oft als Word-Dokumente zur Individualisierung angeboten werden, ist die tiefere Integration in Praxisverwaltungssysteme (PVS) das strategische Ziel.

Für das laufende Jahr 2026 müssen Praxen nun ihre bestehenden Hygienepläne auf die neuen Formate umstellen. Eine vollständig überarbeitete 4. Auflage des Hygiene-Leitfadens wird alle Änderungen später bündeln. Bis dahin sind Einlegeblatt und Januar-2026-Vorlagen der verbindliche Standard.

Praxisinhaber sollten die neuen Muster umgehend über die Portale ihrer regionalen KV (z.B. KV RLP, KV Berlin oder KVBW) herunterladen und eine interne Überprüfung ihres Hygieneplans vornehmen. Wer diese spezifischen Anhänge nicht aktualisiert, riskiert Beanstandungen bei der nächsten Praxisbegehung.

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