Justizministerium will Verwaltungsgerichte beschleunigen
07.02.2026 - 12:24:11Die Bundesregierung greift mit einem umfassenden Reformpaket die überlasteten Verwaltungsgerichte an. Ein neuer Gesetzentwurf sieht mehr Einzelrichter, direkte Berufungen und digitale Klage-Einreichung per E-Mail vor. Ziel ist es, die durchschnittliche Verfahrensdauer von über 14 Monaten deutlich zu verkürzen.
Kern der Reform: Mehr Einzelrichter, weniger Kammern
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat am 2. Februar 2026 einen Referentenentwurf für die größte Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) seit 2001 vorgelegt. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig präsentierte den Entwurf als Teil des „Pakts für den Rechtsstaat“.
Ein zentraler Hebel ist der flexiblere Einsatz von Richtern. Künftig sollen Proberichter bereits nach sechs Monaten – statt wie bisher nach längerer Zeit – als Einzelrichter entscheiden dürfen. Vor allem aber soll die Pflicht zur Besetzung mit einer Kammer aus drei Berufs- und zwei Laienrichtern stark reduziert werden. Sachlich und rechtlich einfache Fälle sollen künftig von einem Einzelrichter bearbeitet werden.
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„Damit werden Ressourcen frei für wirklich komplexe Streitfälle“, so die Hoffnung im Ministerium. Die Kammern könnten sich so auf aufwändige Verfahren konzentrieren.
Direkte Berufung und der digitale Widerspruch
Ein weiterer Bürokratieabbau betrifft das Berufungsverfahren. Bisher müssen Rechtsmittel beim erstinstanzlichen Gericht eingereicht werden, das die Akten dann weiterreicht. Der Entwurf sieht vor, dass Berufungen und Revisionen künftig direkt beim Oberverwaltungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden können – ein langgehegter Wunsch der Anwaltschaft, um Übertragungsverzögerungen zu vermeiden.
Ein echter Fortschritt für Bürger ist die geplante Digitalisierung: Formelle Widersprüche gegen Verwaltungsakte sollen künftig auch per einfacher E-Mail möglich sein. Bisher sind oft handschriftliche Unterschriften oder eine qualifizierte elektronische Signatur nötig. Diese Hürde soll fallen, um den Zugang zum Recht zu erleichtern.
Zudem wird die Praxis der „Hängebeschlüsse“ gesetzlich verankert. Diese richterrechtlich entwickelten Anordnungen können etwa Abschiebungen vorläufig stoppen, bis das Gericht in einer Eilentscheidung befindet. Die Reform schafft hier mehr Rechtssicherheit.
Kritik: Zwischen Tempo und gründlicher Prüfung
Die Reaktionen aus der Rechtswissenschaft und Anwaltschaft fallen gemischt aus. Verbände wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßen zwar die Modernisierungsabsicht, sehen aber Risiken.
Besonders kritisch wird eine Änderung am Amtsermittlungsgrundsatz gesehen. Der Entwurf führt einen „Beibringungsgrundsatz light“ ein: Parteien müssen Beweise und Erklärungen innerhalb strenger Fristen vorlegen. Verspätet Eingereichtes kann zurückgewiesen werden, um Verfahren zu beschleunigen.
Kritiker fragen: Wird die Beschleunigung mit einer oberflächlicheren Tatsachenaufklärung erkauft? Das Spannungsfeld zwischen Effizienz und dem hohen Standard deutscher Verwaltungsgerichtsbarkeit wird in der anstehenden Verbandsanhörung ein zentraler Streitpunkt sein.
Die Dringlichkeit der Reform belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Ende 2024 lag der Aktenberg bei rund 220.000 anhängigen Verfahren. Die durchschnittliche Dauer von 14,2 Monaten variiert regional extrem – von 5,5 Monaten in Rheinland-Pfalz bis über 22 Monaten in Brandenburg. Die Reform will hier zu einer bundeseinheitlicheren Verfahrensdauer beitragen.
Neuer Druck bei „exekutivem Ungehorsam“
Ein innovatives Kapitel des Entwurfs behandelt den sogenannten exekutiven Ungehorsam – wenn Behörden gerichtliche Entscheidungen nicht umsetzen. Hier sollen die Vollstreckungsmöglichkeiten verschärft werden.
Das angedrohte Zwangsgeld soll auf bis zu 25.000 Euro erhöht werden können. Zudem sind wiederholte Zwangsgelder möglich, um beharrliche Behörden zur Umsetzung zu zwingen. Diese Regelung ist eine direkte Reaktion auf bekannte Fälle, in denen Umwelt- oder Infrastrukturbescheide nur schleppend vollzogen wurden.
Nächste Schritte: Anhörung bis März
Mit der Veröffentlichung des 190-seitigen Entwurfs beginnt nun das offizielle Gesetzgebungsverfahren. Bundesländer und Verbände haben bis zum 6. März 2026 Zeit, Stellungnahmen abzugeben.
Anschließend will das Ministerium einen Kabinettsentwurf vorlegen. Bei planmäßigem Verlauf könnte der Bundestag noch vor der Sommerpause über das Gesetz beraten.
Justizministerin Hubig betont, dass diese Verwaltungsgerichts-Reform erst der Anfang sein soll. Erfolgreiche Maßnahmen könnten later als Blaupause für die Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit dienen. Bis dahin wird die deutsche Justizwelt intensiv darüber diskutieren, wie viel Beschleunigung unser Rechtssystem verträgt – ohne seine Gründlichkeit zu opfern.
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