Justizministerium plant schärfere Mietpreisbremse
25.02.2026 - 07:39:52 | boerse-global.deDie Bundesregierung will Mieter mit einer umfassenden Reform besser vor steigenden Kosten schützen. Ein aktueller Gesetzentwurf des Justizministeriums sieht eine Deckelung von Indexmieten, strengere Regeln für möblierten Wohnraum und mehr Kündigungsschutz vor. Es ist der größte Eingriff ins Mietrecht seit Jahren.
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Indexmieten: Deckelung auf 3,5 Prozent
Ein Kernpunkt der Pläne ist die Eindämmung von Indexmieten. Bislang konnten diese jährlich an die Inflationsrate angepasst werden – zuletzt mit drastischen Folgen für Mieter. Künftig soll die Erhöhung in angespannten Märkten auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr gedeckelt werden. Diese Grenze soll für neue und bestehende Verträge gelten.
Gleichzeitig will die Regierung Schlupflöcher bei möblierten Wohnungen schließen. Oft wurden hier pauschale, intransparente Zuschläge verlangt, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Vermieter sollen künftig die Höhe und Berechnung des Zuschlags klar ausweisen müssen. Für voll ausgestattete Wohnungen ist eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vorgesehen. Ein höherer Zuschlag ist nur mit Nachweis möglich.
Kurzzeitmieten: Maximale Dauer von sechs Monaten
Auch die Vermietung "zum vorübergehenden Gebrauch" soll stärker reguliert werden. Bisher waren solche Kurzzeitverträge von der Mietpreisbremse ausgenommen. Studien zeigen, dass sich ihr Anteil in Großstädten verdoppelt hat – oft zu überhöhten Preisen.
Der Entwurf begrenzt die Dauer solcher Verträge künftig auf maximal sechs Monate. Aufeinanderfolgende Verträge mit derselben Person werden zusammengerechnet. Ziel ist es, missbräuchliche Kettenmodelle zu stoppen, die den regulären Wohnungsmarkt weiter verknappen.
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Mehr Kündigungsschutz bei Zahlungsrückstand
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Kündigungsschutz. Bisher konnten Mieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs abwenden, indem sie die ausstehende Miete nachzahlten. Dieser Schutz soll nun auch auf ordentliche, fristgerechte Kündigungen ausgeweitet werden.
Mieter könnten eine Kündigung wegen Rückstands damit einmalig stoppen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter bleiben dagegen unverändert.
Geteilte Reaktionen: Mieterbund jubelt, Eigentümer kritisieren
Die Pläne sorgen für geteilte Reaktionen. Der Deutsche Mieterbund begrüßt den Entwurf als überfälligen Schritt. Geschäftsmodelle wie die möblierte Vermietung seien gezielt genutzt worden, um Schutzvorschriften zu umgehen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund übt scharfe Kritik. Die starre Deckelung der Indexmieten ignoriere die Kostenrealität der Vermieter. Zudem fürchtet der Verband einen massiven bürokratischen Aufwand durch die neuen Nachweispflichten. Analysten vermuten, dass Eigenbedarfskündigungen für private Vermieter als letzte Option an Bedeutung gewinnen könnten.
Der Referentenentwurf markiert den Start des Gesetzgebungsverfahrens. Verbände und Länder können bis Anfang März Stellung nehmen. Anschließend wird der Entwurf in der Regierung finalisiert und dem Bundestag vorgelegt. Änderungen sind auf diesem Weg noch möglich.
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