Kolumne, DGA

InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt EQS-News: InVision AG / Schlagwort(e): Delisting / Sonstiges InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt 13.02.2024 / 10:13 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

13.02.2024 - 10:13:34

EQS-News: InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt (deutsch)

InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt

EQS-News: InVision AG / Schlagwort(e): Delisting/Sonstiges
InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum
Handel am regulierten Markt beantragt

13.02.2024 / 10:13 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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CORPORATE NEWS

InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum
Handel am regulierten Markt beantragt

Düsseldorf, 13. Februar 2024 - Die InVision AG (ISIN: DE0005859698) hat
gemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz, in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1, Satz 2
Nr. 1 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse, den Widerruf der
Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt
(General Standard) beantragt (Delisting-Antrag). Der Delisting-Antrag der
Gesellschaft erfolgt auf Basis einer Delisting-Vereinbarung mit ihrer
Hauptaktionärin Acme 42 GmbH nach der Veröffentlichung eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots durch die Acme 42 GmbH am 18. Januar 2024.

Nach erfolgtem Delisting wird der Handel mit InVision-Aktien nur noch
eingeschränkt möglich sein, was sich negativ auf den Aktienkurs und den
erzielbaren Verkaufspreis der Aktien auswirken kann. Darüber hinaus werden
zahlreiche Transparenzpflichten für die InVision AG entfallen und die
Gesellschaft wird die Offenlegung von Informationen auf das gesetzliche
Minimum reduzieren, sodass ein Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit
der InVision AG künftig nur noch in geringem Umfang gegeben sein wird.

Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen InVision-Aktionären in ihrer gemeinsamen
begründeten Stellungnahme vom 24. Januar 2024, das Erwerbsangebot der Acme
42 GmbH in Höhe von 6,09 Euro je Aktie anzunehmen. Das Angebot kann noch bis
Freitag, den 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), über
die Depotbanken angenommen werden. Die detaillierten Bedingungen des
Angebots können der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot entnommen
werden, die auf der Internetseite www.acme-42.de/offer zur Verfügung steht.

Über InVision:
Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität und
Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur
InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce
Management für Contactcenter, und The Call Center School, ein
Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist
im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Weitere Informationen unter: www.ivx.com

Kontakt:
InVision AG
Investor Relations
Jutta Handlanger
Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 781-781-66, E-Mail: ir@invision.de

Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der InVision AG noch ein
Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf von Aktien der InVision AG. Die
endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das
Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der
Angebotsunterlage der Acme 42 GmbH aufgeführt, deren Veröffentlichung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde.
Investoren und Inhabern von Aktien der InVision AG wird dringend empfohlen,
die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) und des Börsengesetzes sowie bestimmter anwendbarer
wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act
durchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots
geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Acme 42 GmbH oder für sie tätige
Broker außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist
des Angebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der InVision AG erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die
Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten
Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden
veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.


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13.02.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    InVision AG
                   Speditionstraße 5
                   40221 Düsseldorf, Deutschland
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)211 / 781-781-66
   Fax:            +49 (0)211 / 781-781-99
   E-Mail:         info@invision.de
   Internet:       www.ivx.com
   ISIN:           DE0005859698
   WKN:            585969
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1836121



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1836121 13.02.2024 CET/CEST

@ dpa.de

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