Insolvenzgeldumlage, Stabile

Insolvenzgeldumlage 2026: Stabile Abgabe, schärfere Kontrolle

02.01.2026 - 20:30:12

Die Insolvenzgeldumlage bleibt 2026 bei 0,15 Prozent. Betriebsräte müssen die korrekte Zahlung jetzt aktiv überwachen – sie ist ein Frühwarnsystem für Firmenkrisen.

Seit dem 1. Januar gilt die neue Umlage für das Insolvenzgeld. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Satz von 0,15 Prozent für das gesamte Jahr 2026 festgelegt. Damit bleibt die Abgabe für alle insolvenzfähigen Arbeitgeber zum zweiten Mal in Folge stabil. Sie finanziert die Lohnfortzahlung für Beschäftigte, falls ihr Unternehmen pleitegeht.

Doch hinter der scheinbaren Routine verbirgt sich eine wachsende Verantwortung für die betriebliche Mitbestimmung. Arbeitsrechtler weisen eindringlich auf die Kontrollrechte des Wirtschaftsausschusses hin. Dieser muss die korrekte Berechnung und fristgerechte Zahlung der Umlage jetzt streng im Blick behalten.

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Die Umlage selbst ist gesetzlich vorgegeben. Ihre Handhabung im Unternehmen jedoch ist Chefsache – und damit ein zentrales Informationsrecht des Gremiums nach § 106 des Betriebsverfassungsgesetzes. Der Ausschuss hat Anspruch auf detaillierte Einblicke in alle personalbezogenen Kosten, zu denen auch diese Sozialabgabe zählt.

Warum ist das so wichtig? „Verspätete oder ausbleibende Zahlungen der Umlage sind oft ein erstes Alarmsignal für Liquiditätsengpässe“, erklärt ein Arbeitsrechtsexperte. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten werde die korrekte Abführung daher zum Stresstest für die Firmengesundheit. Der Wirtschaftsausschuss sollte in seinen regelmäßigen Besprechungen mit der Geschäftsführung konsequent Nachweise für die ordnungsgemäße Veranlagung und Zahlung einfordern.

So wird die Umlage berechnet

Die Abgabe in Höhe von 0,15 Prozent wird auf alle beitragspflichtigen Bruttoentgelte der Beschäftigten erhoben. Dazu zählen auch Auszubildende und Minijobber. Einmalzahlungen wie Bonusse fließen in die Berechnungsgrundlage ein. Von der Pflicht befreit sind hingegen öffentliche Arbeitgeber und private Haushalte.

Der Wirtschaftsausschuss sollte prüfen, ob das Unternehmen alle umlagepflichtigen Einkommensbestandteile korrekt erfasst. In Konzernstrukturen kann er zudem Auskunft darüber verlangen, wie diese Kosten auf verschiedene Betriebsteile verteilt werden. Eine korrekte Abrechnung schützt nicht nur die Interessen der Belegschaft, sondern stellt auch sicher, dass im Insolvenzfall tatsächlich Insolvenzgeld fließt.

Hintergrund: Warum der Satz stabil bleibt

Die Beibehaltung des Satzes von 0,15 Prozent deutet darauf hin, dass das BMAS für 2026 weder mit einer Insolvenzwelle noch mit einem starken Rückgang rechnet. Der Satz liegt deutlich über dem historischen Tiefststand von 0,06 Prozent aus den Jahren 2023 und 2024. Für Unternehmen bietet die Stabilität Planungssicherheit bei der Budgetierung.

Die gestiegene Aufmerksamkeit für die Kontrollrolle zeigt einen Wandel in der betrieblichen Praxis. Was früher oft als reine Lohnbuchhaltungs-Routine galt, wird heute zunehmend als betriebswirtschaftlicher Frühindikator verstanden. In einigen volatilen Branchen ist die lückenlose Sozialversicherungs-Compliance zum Gradmesser für den Gesamtzustand des Unternehmens geworden.

Die aktuelle Umlage gilt bis zum 31. Dezember 2026. Das BMAS wird die Lage des Insolvenzgeld-Fonds im letzten Quartal des Jahres überprüfen. Eine Anpassung des Satzes für 2027 wäre dann Ende 2026 zu erwarten. Bis dahin liegt es an den Wirtschaftsausschüssen, das Thema fest auf der Agenda der Wirtschaftsausschusssitzungen zu verankern.

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