IfW-Präsident fordert Ende des Kündigungsschutzes für Top-Verdiener
20.02.2026 - 21:34:11 | boerse-global.deDer Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, Moritz Schularick, fordert eine radikale Reform: Der Kündigungsschutz für Gutverdiener sei ein überholter „Paternalismus“ und bremse die deutsche Wirtschaft. Sein Vorstoß befeuert eine hitzige Debatte, die am Wochenende auf dem CDU-Parteitag eskalieren könnte.
„Schutzgedanke aus dem 20. Jahrhundert“
In einem Interview kritisierte der renommierte Ökonom den starren Schutz für Spitzenkräfte scharf. „Dieser paternalistische Schutzgedanke ist aus dem 20. Jahrhundert übernommen und passt heute nicht mehr“, so Schularick. Er bremse die dringend benötigte Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Die Äußerung des IfW-Chefs verleiht Forderungen aus der Wirtschaft nach einer Modernisierung des Arbeitsrechts erhebliches Gewicht.
CDU-Parteitag steht vor wegweisender Entscheidung
Die politische Debatte erreicht nun einen Höhepunkt. Auf dem Bundesparteitag der CDU soll am Samstag über einen entsprechenden Antrag abgestimmt werden. Dieser sieht vor, den Kündigungsschutz an eine Einkommensgrenze zu koppeln.
Führende CDU-Politiker wie Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Generalsekretär Carsten Linnemann unterstützen die Pläne. Sie argumentieren, das starre Recht behindere notwendige Veränderungen in Unternehmen. Linnemann brachte eine mögliche Schwelle von 100.000 Euro Jahreseinkommen ins Spiel. Oberhalb dieser Grenze könnten flexiblere Regelungen gelten, während der Schutz für Gering- und Normalverdiener bestehen bliebe.
Was das aktuelle Recht wirklich vorsieht
Oft übersehen wird: Das deutsche Recht unterscheidet bereits heute. Für leitende Angestellte gilt ein eingeschränkter Kündigungsschutz. Gemäß § 14 KSchG kann ein Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Gericht beantragen, ohne eine besondere Begründung liefern zu müssen. Das Gericht entscheidet dann über eine Abfindung.
Allerdings ist die Definition des leitenden Angestellten sehr eng. Entscheidend ist laut Rechtsprechung vor allem die Befugnis, Personal eigenständig einzustellen und zu entlassen. Ein hohes Gehalt allein reicht nicht aus. Die aktuellen Vorschläge zielen darauf ab, diesen Kreis über die enge Definition hinaus auf Basis des Einkommens massiv zu erweitern.
Sozialpartnerschaft vor Zerreißprobe
Die Pläne stellen einen klassischen Konfliktpunkt dar und sind eine Belastungsprobe für den deutschen Arbeitsfrieden.
- Befürworter aus Wirtschaft und liberalen Politikerkreisen argumentieren: Mehr Flexibilität bei Top-Positionen stärke die Innovationskraft. Hochqualifizierte seien auf dem Arbeitsmarkt weniger schutzbedürftig und fänden schnell einen neuen Job. Die deutsche Start-up-Szene erhofft sich davon mehr Agilität.
- Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter lehnen die Idee strikt ab. Sie warnen vor einer Aushöhlung der Arbeitnehmerrechte und einer „Hire-and-Fire“-Mentalität in den Chefetagen. Der Kündigungsschutz sei ein universelles Recht, das nicht vom Kontostand abhängen dürfe. Sie fürchten einen Dammbruch, der langfristig alle Beschäftigten treffen könnte.
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Ein politisches Minenfeld
Die Abstimmung am Wochenende wird zum Stimmungstest. Stimmt die CDU zu, dürfte das Wirtschaftsministerium zügig ein Eckpunktepapier vorlegen.
Doch der Weg zu einem Gesetz wäre noch lang und steinig. In einer möglichen künftigen Koalition wäre mit massivem Widerstand zu rechnen. Die deutlichen Worte von IfW-Präsident Schularick zeigen jedoch: Der Druck auf die Politik, die Balance zwischen Schutz und Flexibilität neu zu justieren, wächst stetig. Die Debatte hat eine neue, entscheidende Phase erreicht.
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