Heiligabend 2025: Jeder Vierte musste arbeiten
26.12.2025 - 15:32:12Neue Daten belegen, dass Heiligabend für viele ein normaler Arbeitstag war, da es keinen gesetzlichen Anspruch auf frei gibt. Steuerliche Anreize sollen Arbeit in diesen Stunden attraktiver machen.
Der vermeintliche „Halbtags-Feiertag“ an Heiligabend entpuppt sich als hartnäckiger Irrglaube. Neue Daten zeigen: Fast ein Viertel aller Beschäftigten in Deutschland saß am 24. Dezember am Arbeitsplatz – ein Weckruf für Arbeitnehmer und ein Spiegelbild der modernen Arbeitswelt.
Der Mythos vom gesetzlichen „Halbfeiertag“
Weihnachts- und Silvesterabend sind im Bundesurlaubsgesetz schlicht normale Werktage. Ein gesetzlicher Anspruch auf frei oder einen halben Urlaubstag existiert nicht. „Die Idee eines gesetzlichen ‚Halbfeiertags‘ ist ein reiner Mythos“, bestätigen Arbeitsrechtler. Wer frei haben wollte, musste einen vollen Urlaubstag beantragen.
Eine Ausnahme bildet die betriebliche Übung. Hat ein Arbeitgeber seine Belegschaft drei Jahre in Folge bedingungslos ab Mittag freigestellt, kann sich daraus ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch ableiten. Viele Personalabteilungen stellten 2025 deshalb klar: Frühere Schließungen seien „freiwillig und ohne Rechtsfolgen“.
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Die Fakten: 24 Prozent arbeiteten am Vormittag
Kurz vor den Feiertagen lieferte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ernüchternde Zahlen. Demnach waren am Vormittag des 24. Dezember etwa 24 Prozent der Beschäftigten im Dienst.
Die Last verteilt sich dabei höchst ungleich:
– Logistik & Transport: Paketdienste und Speditionen waren bis zur letzten Minute ausgelastet.
– Einzelhandel: Fast die Hälfte der Beschäftigten arbeitete, um den letzten Einkaufsansturm zu bewältigen. Das Ladenschlussgesetz erlaubt Öffnungen bis 14 Uhr.
– Gesundheitswesen & Notdienste: Hier läuft der Betrieb rund um die Uhr weiter.
Nach 14 Uhr sank die Quote zwar auf etwa neun Prozent. Für diese verbliebene Gruppe – oft in Pflege und Gastronomie – war der „Heilige Abend“ jedoch ein ganz normaler Arbeitstag.
Steueranreize statt gesetzlicher Zuschläge
Ein weiterer Irrtum betrifft die Bezahlung. Einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge gibt es für den 24. und 31. Dezember nicht, da es keine gesetzlichen Feiertage sind. Zuschläge sind nur fällig, wenn Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sie vorsehen.
Der Staat setzt jedoch steuerliche Anreize, um Arbeit an diesen Tagen attraktiver zu machen:
– Heiligabend (ab 14 Uhr): Zuschläge bis zu 150 Prozent des Grundlohns sind steuerfrei.
– Silvester (ab 14 Uhr): Hier liegt die Grenze für die Steuerfreiheit bei 125 Prozent.
Diese Regelung soll Arbeitgeber motivieren, freiwillige Boni zu zahlen und so die Personaldecke in unbeliebten Schichten zu sichern.
Wirtschaftlicher Druck und Warnungen für 2026
Die Diskussion um die Feiertagsarbeit findet vor einer angespannten wirtschaftlichen Lage statt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di warnte am 23. Dezember vor Stellenstreichungen im öffentlichen Dienst. Viele Kommunen planten für 2026 Kürzungen oder ließen Stellen unbesetzt.
Zudem war 2025 ein „teures“ Jahr für Urlaubsplaner. Da Heiligabend und Silvester auf einen Mittwoch fielen, war die klassische Brückentag-Strategie weniger effektiv. Für eine komplette freie Woche mussten Mitarbeiter vier Urlaubstage opfern – was die Anwesenheit in den Tagen davor erhöhte.
Das gilt für Silvester 2025 und den Blick auf 2026
Für den anstehenden Silvesterabend gelten dieselben Regeln:
1. Frei nur mit Urlaubstag: Wer ab mittags frei haben will, benötigt einen vollen Urlaubstag – sofern der Vertrag nichts anderes regelt.
2. Einkaufszeiten: Geschäfte schließen erneut um 14 Uhr.
3. Zuschläge prüfen: Nachtschichten bei Silvesterpartys können tarifvertragliche Zuschläge oder steuerliche Vergünstigungen (ab 14 Uhr) bringen.
Der Blick auf 2026 zeigt eine kleine Entspannung: Weihnachts- und Silvesterabend fallen auf einen Donnerstag. Das eröffnet die Möglichkeit für einen Brückentag am Freitag und damit ein langes, verlängertes Wochenende – zumindest für diejenigen, die ihn sich leisten können.
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