Gruppenfeststellung, Klarheit

Gruppenfeststellung: Mehr Klarheit für Scheinselbstständige

27.01.2026 - 11:52:18

Die Deutsche Rentenversicherung wendet Kriterien für Gruppenfeststellungen einheitlicher an, was Unternehmen mehr Planungssicherheit, aber auch strengere Vertragsdisziplin abverlangt.

Die Deutsche Rentenversicherung wendet die Regeln für Sammelbescheide zu Sozialabgaben jetzt einheitlicher an. Das gibt Unternehmen mehr Planungssicherheit im Umgang mit Freelancern – verlangt aber auch strengere Vertragsdisziplin.

Seit dieser Woche zeichnet sich ein bedeutender Wandel im deutschen Compliance-Umfeld ab. Neue Kriterien und praktische Leitlinien für die Gruppenfeststellung von Sozialversicherungspflichten treten in den Vordergrund. Nach Berichten vom 27. Januar 2026 wendet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) diese Regeln nun stabiler an. Unternehmen erhalten so einen klareren, wenngleich anspruchsvollen Weg zur Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Freiberuflern.

Was macht eine Gruppe wirklich „identisch“?

Das Instrument der Gruppenfeststellung wurde im April 2022 mit der Statusfeststellungsreform eingeführt. Es erlaubt Firmen, eine Einzelfallentscheidung für einen Freelancer auf alle „identischen“ Vertragsverhältnisse zu übertragen. Doch was genau „identisch“ bedeutet, blieb lange unklar – und sorgte für erhebliche Rechtsunsicherheit.

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Diese Phase scheint nun vorbei. Wie aktuelle Branchenberichte zeigen, hat die Anwendung der Kriterien eine neue Reifegrad erreicht. Die Zahl der Unternehmen, die bei Betriebsprüfungen von rückwirkenden Sozialabgaben überrascht werden, ist gesunken. Der Grund: Die Behörden haben ihre Leitlinien präzisiert.

Für eine gültige Gruppenfeststellung reicht es nicht mehr aus, wenn die Vertragstexte identisch sind. Entscheidend ist die gelebte Praxis. Die Verträge müssen auch unter praktisch ununterscheidbaren Umständen ausgeführt werden. Einheitlichkeit ist damit das neue Mantra.

BSG-Urteile stärken den „Parteiwillen“

Die aktuelle Rechtslage wird maßgeblich durch Grundsatzurteile des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2025 geprägt. Ein Urteil vom Juli 2025 zu einem Lohnbuchhalter brachte eine wichtige Klarstellung.

Zwar bleibt die „gelebte Praxis“ der entscheidende Prüfmaßstab. Das BSG betonte jedoch, dass klare und konsequente vertragliche Vereinbarungen zur Selbstständigkeit ein starkes Indiz darstellen – sofern sie nicht durch die tatsächliche Arbeitsausführung widerlegt werden. Dieser Parteiwille wird zu einer zentralen Säule im Gruppenfeststellungs-Verfahren.

Die Konsequenz für Unternehmen: Master-Verträge mit Freelancern müssen nicht nur rechtlich wasserdicht sein. Sie müssen auch strikt von der gesamten Gruppe eingehalten werden, sonst verliert der Sammelbescheid seine Gültigkeit.

Übergangsfrist für Bildungssektor läuft ab

Ein kritischer Punkt bleibt die Übergangsregelung für bestimmte Branchen. Wie Dokumente des Bundestags bestätigen, gilt für bestimmte Lehr- und Vortragstätigkeiten noch bis zum 31. Dezember 2026 ein Schutzschirm. Unter engen Voraussetzungen sind diese Freiberufler vor einer rückwirkenden Umstufung zu Arbeitnehmern geschützt.

Diese Schonfrist soll existenzielle Bedrohungen für Bildungseinrichtungen und Musikschulen nach der strengen „Herrenberg“-Rechtsprechung abwenden. Doch Compliance-Verantwortliche warnen: Der Schutz ist temporär. Angesichts der Frist, die in weniger als einem Jahr endet, sollten Unternehmen im Bildungsbereich die aktuelle Gruppenfeststellung nutzen. Ziel muss es sein, nachhaltige Vertragsmodelle für die Zeit nach 2026 zu etablieren.

Vom Risiko-Management zur strategischen Steuerung

Für Rechts- und Personalabteilungen bedeuten die neuen Kriterien einen Paradigmenwechsel. Die Gruppenfeststellung ist kein theoretisches Instrument mehr, sondern ein strategisches Werkzeug für das Portfoliomanagement.

Drei zentrale Schritte für 2026:

  1. Einheitlichkeits-Check: Unternehmen müssen ihren Freelancer-Pool überprüfen, um wirklich homogene Gruppen zu identifizieren. Schon kleine Abweichungen im Projektumfang oder den Berichtswegen können einen Sammelbescheid kippen.
  2. Dokumentation des Selbstständigkeitswillens: In Anlehnung an die BSG-Rechtsprechung ist die explizite Festhaltung dieses Willens in allen Verträgen unverzichtbar.
  3. Prüfung von Dreieckskonstellationen: Besonderes Augenmerk liegt auf Beziehungen zwischen Agentur, Kunde und Freelancer. Die Clearingstelle der DRV verlangt spezifische Offenlegungen, um verbotene Arbeitnehmerüberlassung auszuschließen.

Evaluation bis 2027: Weitere Präzisierungen erwartet

Die aktuellen Regelungen zur Gruppenfeststellung durchlaufen eine Evaluierungsphase, die bis zum 30. Juni 2027 läuft. Branchenverbände beobachten die Annahmequoten der Anträge genau. Der Prozess ist verlässlicher geworden, doch die Beweislast für die Unternehmen bleibt hoch.

Experten rechnen in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 mit weiteren Präzisierungen. Vor allem die Elementenfeststellung, die den Beschäftigungsstatus von konkreten Versicherungspflichten trennt, wird an Bedeutung gewinnen.

Die Botschaft an die deutsche Wirtschaft ist klar: Die Nutzung der Gruppenfeststellung ist sicherer geworden – aber nur, wenn die interne Vertragsdisziplin makellos ist.

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