Gründungszuschuss: Heute bundesweit Beratung für Existenzgründer
10.02.2026 - 03:00:12Für Arbeitslose, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, ist der 10. Februar 2026 ein wichtiger Tag. Bundesweit bieten Industrie- und Handelskammern gezielte Beratungen an, um den Weg zum staatlichen Gründungszuschuss zu ebnen.
Der Schritt in die eigene Firma ist verlockend, doch die finanzielle Absicherung in der Startphase stellt für viele die größte Hürde dar. Speziell für Bezieher von Arbeitslosengeld I hat die Bundesagentur für Arbeit daher den Gründungszuschuss als zentrales Förderinstrument geschaffen. Um diese Starthilfe zu erhalten, müssen Antragsteller nicht nur eine überzeugende Idee, sondern auch deren wirtschaftliche Tragfähigkeit nachweisen. Beratungsangebote wie die heutige Veranstaltung „Gründerwissen Basic“ der IHK Dresden sind daher unverzichtbar, um die Weichen für einen erfolgreichen Antrag zu stellen.
Der Gründungszuschuss unterstützt Personen, die durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Die Förderung gliedert sich in zwei Abschnitte: In den ersten sechs Monaten erhalten Gründer einen Zuschuss in Höhe ihres letzten monatlichen ALG I plus einer Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung. Anschließend kann für weitere neun Monate die 300-Euro-Pauschale gewährt werden – vorausgesetzt, eine intensive Geschäftstätigkeit wird nachgewiesen.
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Eine Grundvoraussetzung ist ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen zum Zeitpunkt der Gründung. Wichtig zu wissen: Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Umso entscheidender ist ein lückenloses und überzeugendes Konzept, das den zuständigen Vermittler von den Erfolgsaussichten überzeugt.
Der Businessplan als Herzstück
Das Kernstück jedes Antrags ist der Businessplan, der einer externen Prüfung standhalten muss. Eine fachkundige Stelle – etwa eine IHK, Handwerkskammer oder spezialisierte Unternehmensberatung – muss die Tragfähigkeit der Geschäftsidee schriftlich bestätigen. Diese Bescheinigung ist Pflicht.
Bei der Prüfung wird der Plan auf Schlüssigkeit, Realisierbarkeit und langfristige Erfolgsaussichten untersucht. Zentrale Elemente sind eine detaillierte Projektbeschreibung, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Marketingstrategie sowie eine fundierte Finanzplanung. Letztere umfasst Kapitalbedarf, Umsatzprognose und Liquiditätsplan. Die Prüfer bewerten, ob die prognostizierten Einnahmen betriebliche Kosten und den Lebensunterhalt decken können.
Expertenhilfe für den erfolgreichen Antrag
Um Gründer optimal vorzubereiten, bieten Kammern regelmäßig Sprechtage und Informationsveranstaltungen an. Neben der IHK Dresden halten in dieser Woche auch andere Kammern wie die IHK Kassel-Marburg ähnliche Gründersprechtage ab. Diese Beratungen decken Grundlagen zu Formalitäten, Geschäftsmodellen, Finanzierung und Recht ab.
Die Teilnahme wird dringend empfohlen. Experten helfen, häufige Fehler im Businessplan zu vermeiden, geben Tipps zur Finanzplanung und zeigen, wie das Konzept sowohl die prüfende Stelle als auch die Arbeitsagentur überzeugt.
Vom Beratungstag zur Antragstellung
Nach der Beratung sollten angehende Unternehmer das Feedback nutzen, um ihren Businessplan zu finalisieren. Der nächste Schritt ist die Vorstellung des Konzepts bei einer fachkundigen Stelle für die notwendige Tragfähigkeitsbescheinigung. Mit den vollständigen Unterlagen – Antrag, Businessplan, Bescheinigung, Lebenslauf und Gewerbeanmeldung – geht es dann zur zuständigen Agentur für Arbeit.
Seit der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs in eine reguläre Anstellung sind die Chancen auf Bewilligung bei guter Vorbereitung gestiegen. Die sorgfältige Antragsvorbereitung bleibt jedoch der entscheidende Faktor. Die aktuellen Beratungsangebote sind daher eine wertvolle Ressource, um den Traum von der Selbstständigkeit mit staatlicher Unterstützung zu verwirklichen.
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