GNW-News, BioNTech

GNW-News: BioNTech informiert über Fortschritte im Rahmen des Umtauschangebots für CureVac-Aktien und weist auf Ablauf des Angebots am 3. Dezember 2025 um 15 Uhr MEZ hin

26.11.2025 - 13:35:05

GNW-News: BioNTech informiert über Fortschritte im Rahmen des Umtauschangebots für CureVac-Aktien und weist auf Ablauf des Angebots am 3. Dezember 2025 um 15 Uhr MEZ hin. * Ablauf des Angebots am 3. Dezember 2025 um 15 Uhr MEZ (9:00 Uhr EST); CureVac-Aktionärinnen und -Aktionären wird empfohlen, ihre Aktien aufgrund operativer Fristen bis spätestens 3.

* Ablauf des Angebots am 3. Dezember 2025 um 15 Uhr MEZ (9:00 Uhr EST);
    CureVac-Aktionärinnen und -Aktionären wird empfohlen, ihre Aktien aufgrund
    operativer Fristen bis spätestens 3. Dezember 2025, 0:00 Uhr MEZ (2.
    Dezember 2025 um 18:00 Uhr EST) anzudienen
  * Ermittlung des Umtauschverhältnisses von 0,05363 einer BioNTech American
    Depositary Share (?ADS") je CureVac-Aktie auf Grundlage des
    volumengewichteten Durchschnittskurses der BioNTech-ADSs über die zehn
    Handelstage bis einschließlich 25. November 2025
  * CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre haben auf ihrer außerordentlichen
    Hauptversammlung am 25. November 2025 die für BioNTechs Umtauschangebot
    relevanten Beschlüsse genehmigt
MAINZ,       Deutschland,       26. November       2025 -       BioNTech      SE
(https://www.biontech.com/de/de/home.html)  (Nasdaq: BNTX, ?BioNTech") gab heute
bekannt,  dass  den  erforderlichen  Beschlussvorlagen  für  ihr Umtauschangebot
(exchange  offer, das ?Angebot")  für alle ausstehenden  Aktien der CureVac N.V.
(Nasdaq: CVAC, ?CureVac") auf der außerordentlichen Hauptversammlung von CureVac
am    25. November    2025 zugestimmt    wurde.    Auf   der   außerordentlichen
Hauptversammlung  stimmten über 99,16 % der CureVac-Aktionärinnen und -Aktionäre
für  die  das  Angebot  betreffenden  Beschlüsse.  BioNTech  geht davon aus, das
laufende Angebot so bald wie möglich abzuschließen.
CureVac-Aktionärinnen und -Aktionären wird empfohlen, ihre Aktien bis spätestens
Mittwoch,  3. Dezember  2025, 0:00 Uhr  MEZ  (Dienstag, den 2. Dezember 2025, um
18:00 Uhr  EST) anzudienen, um eine fristgerechte Verarbeitung vor dem geplanten
Ablauf  des Angebots am Mittwoch, den  3. Dezember 2025, um 15 Uhr MEZ (9:00 Uhr
EST) zu gewährleisten. Obwohl das Angebot formal erst am 3. Dezember 2025 um 15
Uhr  MEZ (9:00 Uhr EST) ausläuft,  erfordern operative Fristen bei der zentralen
Wertpapier-Verwahrungsstelle    (Depository   Trust   Company)   und   bei   der
Umtauschstelle,  dass die Aktien  bereits bis 0:00 Uhr  MEZ am 3. Dezember 2025
(18:00  Uhr EST am 2. Dezember 2025) angedient werden. Es gelten keine Verfahren
für eine garantierte Lieferung (guaranteed delivery).
Unter  der Annahme, dass das Angebot am 3. Dezember 2025 um 15 Uhr MEZ (9:00 Uhr
EST)  ausläuft,  beträgt  das  Umtauschverhältnis 0,05363 einer BioNTech-ADS pro
CureVac-Aktie.  Diese  Berechnung  des  Umtauschverhältnisses  basiert  auf  dem
volumengewichteten  Durchschnittskurs einer  BioNTech-ADS, wie  er an der Nasdaq
für  jeden  der  zehn  aufeinanderfolgenden  Handelstage bis einschließlich 25.
November  2025 festgestellt  wurde,  das  heißt  101,88 $.  Sollte  das  Angebot
verlängert  werden, wird BioNTech das Umtauschverhältnis auf Grundlage der neuen
voraussichtlichen    Angebotsfrist   neu   berechnen   und   das   aktualisierte
Umtauschverhältnis mittels einer Pressemitteilung bekanntgeben.
CureVac-Aktionärinnen  und -Aktionäre, die ihre Aktien über ein Brokerhaus, eine
Bank  oder  einen  sonstigen  Beauftragten  halten,  sollten  ihre  Aktien durch
entsprechende  Anweisungen  an  ihren  Broker,  ihre  Bank  oder einen sonstigen
Beauftragten  andienen. Andere CureVac-Aktionärinnen  und -Aktionäre können ihre
Aktien  gemäß den Anweisungen im  Übermittlungsschreiben (Letter of Transmittal)
andienen,  das  am  21. Oktober  2025 versendet wurde. CureVac-Aktionärinnen und
-Aktionäre,  die  Fragen  haben  oder  Unterstützung  benötigen,  können sich an
Georgeson  LLC,  die  Informationsagentur  für  das  Angebot,  wenden.  Sie  ist
telefonisch  erreichbar unter  +1 888 686-7195 (gebührenfrei in  den Vereinigten
Staaten)    oder    +1 732 353-1948 (R-Gespräch),    oder    via    E-Mail    an
Curevacoffer@georgeson.com    (mailto:Curevacoffer@georgeson.com).    Nach   dem
Zeitpunkt  der  Annahme  der  im  Rahmen des Angebots angedienten CureVac-Aktien
durch  BioNTech wird BioNTech gemäß Rule  14d-11 des Securities Exchange Act von
1934 in  der jeweils  gültigen Fassung  (?Exchange Act")  eine Nachangebotsfrist
(Subsequent Offering Period) gewähren, die mindestens zehn Geschäftstage umfasst
(berechnet gemäß Rule 14d-1(g)(3) unter dem Exchange Act).
Das  Angebot steht unter  der Bedingung, dass  BioNTech eine Anzahl von CureVac-
Aktien  erhält,  die  gültig  angedient  und  nicht  ordnungsgemäß zurückgezogen
wurden,   sodass  BioNTech  bei  Abschluss  des  Angebots  mindestens  80 %  der
ausgegeben   und  im  Umlauf  befindlichen  CureVac-Aktien  erwerben  kann  (die
?Mindestannahmebedingung").    Wenn    alle    Angebotsbedingungen   außer   der
Mindestannahmebedingung erfüllt sind und BioNTech das Angebot viermal oder öfter
verlängert  hat, kann BioNTech sich entscheiden, die Mindestannahmebedingung auf
75 %  der ausgegeben  und im  Umlauf befindlichen  CureVac-Aktien zu  senken. In
diesem Fall wird das Angebot um mindestens zehn Geschäftstage verlängert.
Nach  Ablauf der Nachangebotsfrist  werden die Parteien  baldmöglichst die Nach-
Angebots-Reorganisation einleiten. Wenn alle Bedingungen erfüllt oder aufgehoben
sind,   führt  die  Nach-Angebots-Reorganisation  dazu,  dass  nicht  andienende
Inhaberinnen  und  Inhaber  von  CureVac-Aktien  im  Rahmen der Umstrukturierung
(anstelle  des  Angebots)  BioNTech-ADSs  (und/oder  Barausgleichszahlungen  für
Bruchteile   von   BioNTech-ADSs)   erhalten,   welche   in   der   Regel  einer
niederländischen Dividendenquellensteuer von 15 % unterliegen.
Im  Hinblick  auf  das  öffentliche  Angebot  von  BioNTech-ADSs an die CureVac-
Aktionärinnen  und -Aktionäre  in Österreich,  Deutschland, Frankreich, Italien,
den Niederlanden und Spanien gemäß dem EU-Prospekt (wie nachstehend aufgeführt),
stellt  die Bekanntgabe des Umtauschverhältnisses  eine Preismitteilung im Sinne
von  Artikel 17 der Verordnung  (EU) 2017/1129 in der  jeweils geltenden Fassung
dar.
Weitere  Informationen  und  eine  vollständige  Beschreibung der oben genannten
Zusammenfassung  finden Sie im Umtauschangebots-Prospekt, im EU-Prospekt oder im
britischen Ausnahmedokument (jeweils wie unten angegeben).
Über BioNTech
Biopharmaceutical  New  Technologies  (BioNTech)  ist  ein  globales innovatives
Immuntherapie-Unternehmen, das bei der Entwicklung von Therapien gegen Krebs und
andere  schwere Erkrankungen  Pionierarbeit leistet.  Das Unternehmen kombiniert
eine  Vielzahl an modernen  therapeutischen Plattformen und Bioinformatik-Tools,
um  die  Entwicklung  innovativer  Biopharmazeutika  rasch  voranzutreiben.  Das
diversifizierte  Portfolio  an  onkologischen  Produktkandidaten  umfasst  mRNA-
Krebsimmuntherapien,  innovative  Immunmodulatoren  und Präzisionstherapien, wie
Antikörper-Wirkstoff-Konjugate und innovative chimäre Antigenrezeptoren (CAR)-T-
Zelltherapien  und zielt  darauf ab,  das gesamte  Spektrum an Krebserkrankungen
abzudecken.  Auf Basis ihrer umfassenden Expertise bei der Entwicklung von mRNA-
Therapien   und  -Impfstoffen  und  unternehmenseigener  Herstellungskapazitäten
erforscht  und  entwickelt  BioNTech  neben  ihrer  diversifizierten  Onkologie-
Pipeline     gemeinsam    mit    Kollaborationspartnern    verschiedene    mRNA-
Impfstoffkandidaten  für eine Reihe von Infektionskrankheiten. BioNTech arbeitet
Seite    an    Seite    mit    weltweit    renommierten    und   spezialisierten
Kollaborationspartnern  aus  der  pharmazeutischen  Industrie,  darunter Bristol
Myers  Squibb, Duality Biologics,  Fosun Pharma, Genentech  (ein Unternehmen der
Roche Gruppe), Genevant, Genmab, MediLink, OncoC4, Pfizer und Regeneron.
Weitere        Information        finden        Sie       unter: www.BioNTech.de
(https://www.globenewswire.com/Tracker?data=CXfWe-
cxAKDtFerVyXFjF315HMzsnXdFlELhQZ7HUC5G_qhCuO9_THG9opVxMO6kyCQgqeXIBSTdF0IQ95uUhP
3O4Rn3Ud198KHEtaSd4VQ=).
Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen
Dieses   Dokument   enthält  ?zukunftsgerichtete  Aussagen".  Zukunftsgerichtete
Aussagen  sind  im  Allgemeinen  an  Begriffen wie ?potenziell", ?kann", ?wird",
?plant",  ?könnte",  ?würde",  ?erwartet",  ?strebt  an",  ?in  der  Erprobung",
?Pipeline",  ?zu  übernehmen",  ?Entwicklung",  ?einschließlich", ?verpflichtet"
oder  ähnlichen Formulierungen zu  erkennen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen
beinhalten  unter anderem Aussagen über die  Fähigkeit von BioNTech und CureVac,
das im Kaufvertrag vorgesehene Angebot und weitere Transaktionen (einschließlich
der   Fähigkeit  der  Parteien,  die  Bedingungen  für  den  Vollzug  des  darin
vorgesehenen Angebots sowie die weiteren im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen
zu  erfüllen)  abzuschließen;  den  erwarteten  Zeitplan  für  den Abschluss der
Transaktionen;  die  angestrebten  Vorteile  der  geplanten  Transaktionen;  das
Potenzial und die Kapazität von BioNTech nach Abschluss der Transaktion; und die
potenziellen  Auswirkungen der geplanten Transaktionen auf BioNTech und CureVac.
Viele  dieser Risiken  und Unsicherheiten  liegen außerhalb des Einflussbereichs
von  BioNTech oder CureVac. Anlegerinnen  und Anleger werden darauf hingewiesen,
dass  derartige zukunftsgerichtete Aussagen auf  den derzeitigen Erwartungen und
Annahmen  von BioNTech oder CureVac hinsichtlich zukünftiger Ereignisse basieren
und  keine Garantien  für zukünftige  Leistungen darstellen  und mit Risiken und
Unsicherheiten  verbunden  sind.  Es  kann  nicht  zugesichert  werden, dass die
Bedingungen  für  den  Vollzug  der  Transaktionen im erwarteten Zeitrahmen oder
überhaupt   erfüllt   werden.   Sollten  sich  zugrunde  liegende  Annahmen  als
unzutreffend  erweisen oder  Risiken bzw.  Unsicherheiten eintreten,  können die
tatsächlichen  Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
beschriebenen  abweichen.  Es  sollte  kein  unangemessenes  Vertrauen  in diese
Aussagen gesetzt werden.
Die  Risiken  und  Unsicherheiten  beinhalten,  sind  aber nicht beschränkt auf:
Unsicherheiten  in Bezug  auf den  Zeitplan des  Angebots und  die anschließende
organisatorische Umstrukturierung von CureVac; Unsicherheiten darüber, wie viele
Aktionärinnen  und  Aktionäre  von  CureVac  ihre  Aktien im Rahmen des Angebots
andienen    werden;    das    Risiko,    dass   konkurrierende   Angebote   oder
Übernahmevorschläge  unterbreitet  werden;  die  Möglichkeit,  dass verschiedene
Bedingungen  für den  Vollzug des  Angebots und  der im Kaufvertrag vorgesehenen
Transaktionen  nicht  erfüllt  oder  aufgehoben  werden;  die  Möglichkeit einer
Beendigung   des   Kaufvertrags;   die   Fähigkeit,   erforderliche  behördliche
Genehmigungen  zu erhalten oder diese  zu akzeptablen Bedingungen oder innerhalb
des erwarteten Zeitrahmens zu erhalten; die Auswirkungen von Störungen durch die
im  Kaufvertrag vorgesehenen Transaktionen und  die Auswirkungen der Ankündigung
und  des ausstehenden Vollzugs  dieser Transaktionen auf  das operative Geschäft
von  BioNTech und/oder  CureVac, einschließlich  möglicher Auswirkungen auf ihre
Beziehungen  zu Mitarbeitenden, Geschäftspartnern oder zuständigen Behörden; das
Risiko,   dass  das  Angebot  oder  die  weiteren  im  Kaufvertrag  vorgesehenen
Transaktionen mit höheren Kosten verbunden sind als ursprünglich angenommen; das
Risiko,  dass Klagen  im Zusammenhang  mit dem  Angebot oder  den im Kaufvertrag
vorgesehenen  anderen  Transaktionen  zu  erheblichen  Kosten  für Verteidigung,
Entschädigung  und  Haftung  führen  können;  eine Ablenkung des Managements von
laufenden  Geschäftsaktivitäten und -chancen infolge  des Angebots, der weiteren
im  Kaufvertrag vorgesehenen Transaktionen oder  aus anderen Gründen; allgemeine
Branchenbedingungen  und Wettbewerb; allgemeine  politische, wirtschaftliche und
geschäftliche Rahmenbedingungen, einschließlich Zinssätzen, Inflation, Zoll- und
Wechselkursschwankungen;  die  anhaltenden  Konflikte  zwischen Russland und der
Ukraine sowie im Nahen Osten; die Auswirkungen regulatorischer Entwicklungen und
Veränderungen  in  den  Vereinigten  Staaten,  Europa  und  Ländern und Regionen
außerhalb  Europas, einschließlich in Bezug auf steuerliche Angelegenheiten; die
Auswirkungen   gesetzlicher  Vorgaben  für  die  pharmazeutische  Industrie  und
gesundheitspolitischer Regelungen in den Vereinigten Staaten, Europa und anderen
Regionen;  individuelle Verschreibungspräferenzen  von Ärztinnen  und Ärzten und
Patientinnen  und Patienten; Wettbewerb durch andere Produkte; Herausforderungen
und  Unsicherheiten, die mit der Entwicklung  neuer Produkte verbunden sind; die
Fähigkeit,  geistige Eigentumsrechte zu  sichern oder aufrechtzuerhalten; Fragen
der   Produktsicherheit,   Qualität,   Datenintegrität  oder  Herstellung  sowie
potenzielle    oder   tatsächliche   Verstöße   gegen   Datensicherheits-   oder
Datenschutzvorgaben.
Außerhalb  rechtlicher  Verpflichtungen  übernehmen  weder BioNTech noch CureVac
eine  Verpflichtung,  solche  in  die  Zukunft gerichtete Aussagen öffentlich zu
aktualisieren,  sei es  aufgrund neuer  Informationen, zukünftiger Entwicklungen
oder  aus anderen Gründen.  Weitere Faktoren, die  dazu führen könnten, dass die
tatsächlichen  Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
beschriebenen  abweichen,  sind  im  jeweiligen  Jahresbericht  (Form  20-F) von
BioNTech   und  CureVac  für  das  am  31. Dezember  2024 endende  Geschäftsjahr
aufgeführt,  jeweils  in  der  durch  nachfolgende  Einreichungen  bei  der  SEC
angepassten   Fassung.   Diese   Unterlagen   sind   auf  der  Website  der  SEC
unter www.sec.gov             (https://www.globenewswire.com/Tracker?data=CXfWe-
cxAKDtFerVyXFjF2DhxvSzXktP7nNcddIXRZXNEPZ8DtU1dfMQxX6LrO3LBeZYamkmDbdIEMHGv9KEOZ
kQc3u6h9EpYGh0yhy4ZdtVaD4KAFK758fA67HGZaZariStCNRDfj27SzdXZ6wyxrODWJD5-
AxVvYRi9Pg9ebRXLL6u5xPHQQh4DIo568GTvSczsRtnaNcfcInX5ahVQV5WRARYhr_P2tN-
4i93R2w=) verfügbar.
Hinweis  für  Anlegerinnen  und  Anleger  sowie  Inhaberinnen  und  Inhaber  von
Wertpapieren
Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein
Angebot  zum Verkauf  noch eine  Aufforderung zum  Kauf von Wertpapieren dar. Es
findet  kein Verkauf von  Wertpapieren in einer  Rechtsordnung statt, in der ein
solches  Angebot,  eine  solche  Aufforderung  oder  ein solcher Verkauf vor der
Registrierung  oder  Qualifizierung  gemäß  den Wertpapiergesetzen einer solchen
Rechtsordnung unzulässig wäre. In Zusammenhang mit dem Angebot hat BioNTech eine
Registrierungserklärung  (Registration  Statement)  als  Form F-4 und Änderungen
dazu (in der jeweils gültigen Fassung, nachfolgend die ?Registrierungserklärung"
genannt)      bei      der     SEC     eingereicht,     einschließlich     eines
Umtauschangebotes/Wertpapierprospekts   (der   ?Umtauschangebot-Prospekt")   zur
Registrierung der Ausgabe von BioNTech-ADSs gemäß dem Securities Act von 1933 in
der jeweils gültigen Fassung. Die Registrierungserklärung ist in Kraft getreten.
Darüber  hinaus hat BioNTech bei der SEC eine Erklärung zum Übernahmeangebot als
Tender  Offer  Statement  on  Schedule  TO  (?Schedule TO") eingereicht, das als
Anlagen     den     Umtauschangebots-Prospekt,     ein    Formular    für    ein
Übermittlungsschreiben  und andere übliche Begleitdokumente enthält. CureVac hat
eine Aufforderung/Empfehlungserklärung als Solicitation/Recommendation Statement
on  Schedule 14D-9 (?Schedule 14D-9") in  Bezug auf das  Umtauschangebot bei der
SEC  eingereicht. Das  Angebot hat  begonnen. Die  Aufforderung und das Angebot,
CureVac-Aktien  einzutauschen, erfolgt ausschließlich gemäß  des Schedule TO und
dem   zugehörigen   Umtauschangebots-Prospekt  oder  dem  EU-Prospekt  oder  dem
britischen  Ausnahmedokument  (UK  exemption  document) (jeweils wie nachstehend
aufgeführt).  Dieses  Material  stellt  keinen  Ersatz  für den Umtauschangebot-
Prospekt,  den Schedule TO, den Schedule 14D-9, die Registrierungserklärung oder
für  irgendein  anderes  Dokument  dar,  das  BioNTech  oder CureVac bei der SEC
eingereicht  haben oder einreichen könnten  und den Aktionärinnen und Aktionären
von CureVac im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion übermittelt haben oder
übermitteln könnten.
BEVOR  ANLEGERINNEN UND  ANLEGER VON  CUREVAC EINE INVESTITIONSENTSCHEIDUNG ODER
EINE  ENTSCHEIDUNG  IN  BEZUG  AUF  DAS  ANGEBOT  TREFFEN,  WIRD  IHNEN DRINGEND
EMPFOHLEN,   DIE   REGISTRIERUNGSERKLÄRUNG,  DEN  UMTAUSCHANGEBOT-PROSPEKT,  DEN
?SCHEDULE  TO" (EINSCHLIESSLICH  DES UMTAUSCHANGEBOT-PROSPEKTS,  DES ZUGEHÖRIGEN
ÜBERMITTLUNGSSCHREIBENS  UND ANDERER ANGEBOTSUNTERLAGEN)  UND ?SCHEDULE 14D-9",
DEN  EU-PROSPEKT  (SOFERN  RELEVANT),  DAS  BRITISCHE  AUSNAHMEDOKUMENT  (SOFERN
RELEVANT),  JEWEILS  IN  DER  GEÄNDERTEN  ODER  ERGÄNZTEN  FASSUNG, SOWIE ANDERE
RELEVANTE  DOKUMENTE  SORGFÄLTIG  ZU  LESEN,  DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER
BIONTECH,    CUREVAC    UND   DIE   GEPLANTEN   TRANSAKTIONEN   ENTHALTEN,   DIE
WERTPAPIERINHABERINNEN UND -INHABER BERÜCKSICHTIGEN SOLLTEN.
Anlegerinnen  und Anleger  können kostenlos  Kopien der Registrierungserklärung,
des Umtauschangebot-Prospekts, des ?Schedule TO" und des ?Schedule 14D-9" in der
jeweils  gültigen Fassung sowie andere relevante Dokumente, die von BioNTech und
CureVac   bei   der   SEC   eingereicht   wurden,   auf  der  Website  der  SEC,
unter http://www.sec.gov
(https://www.globenewswire.com/Tracker?data=6EfnJF4o4dULHHRe4EnnFOc2MYKnCDN5cT-
Tp--gXHUE88LwSGMIWZA7Qd48OgiWWwrU0uRaeOTbZQaOa4miQ7k9_AFiOth06dq5hFk3WmzQfCHxRUa
cLnghBqP9KYg8LSurAR-LwXyTkgtfkokyBtrNBJXDgi4NLDEeSoeszwWWSNIj_wmEcsGl1D99_q9Z2Kb
APEO2xVFjGXCZdQ71e7XJMoeUNKBBV0cyIkVGTJr7r0msdOPE8ypX_fXwL1rMTaKjqJcVX8ynuusdwjM
cAg==),  oder kostenlos  auf der  Website von BioNTech (https://www.biontech.com
(https://www.globenewswire.com/Tracker?data=6EfnJF4o4dULHHRe4EnnFEPZjgOw1NCIwJgH
Iqg5oqBgvIczSWvyJJy8aLd5boMYxNTBOpFpMPU6ZgiewnEakwkWs7xVDXzLAaEi-9dd2CU=)) oder
durch   Kontaktaufnahme   mit   der  Investor-Relations-Abteilung  von  BioNTech
unter investors@biontech.de
(https://www.globenewswire.com/Tracker?data=hep6ZY8n6nmSt4UAlw9bfbVoyYBzn7buL-
NWUpBHJ9NsqlMDsOaVg33MRmkvfuWcHm-
AsL_ZQUOJNTPR5cHTzoEKOrxrcgvIWcrE6crT1lzBsSsMGJfo2S7UrM74cUxhSjZ7WkN1ZV6eYs42eUB
umt8NLOCKAvoDmjRDbtw7ow2L2yr_5Didtu7SrxkUDxFh9O_6L8oRjxxfB7GTaOoeWLZJ_JdZXXWx6Bu
NlYOAJ2urbuyKyiv0ob6gt8sMbKpvG6uLOt0AqWaZZDpmVB0b3A==) einsehen. Diese Dokumente
sind  auch  kostenlos  auf  der  Website  von  CureVac  (https://www.curevac.com
(https://www.globenewswire.com/Tracker?data=6EfnJF4o4dULHHRe4EnnFOcllaKfvV9knVV3
ELEBfsY0xpXjds0J2U73OPbDQDyZ9edOkwQ_p3i5tNs-
fZpyLGhJ0qai4vtywV5ZGuEVhbKDeQwsZZDOfzOmep7VBr3luI65VrpmNcRGuzDIxf7mn01MdG-
gvXCpnwQFn0DJSqL3ceiRga1LqhchhusW1gmlB2jkUjVMW--Uogn983rT-zxQdkyN0EEqntbj_DZn7eV
k-frv74zgPh-xD0RixwI0kOlhihOQ4BwJFftysXumZOjBB1SeDi3o7dZUipKXi_U=))   verfügbar,
oder  durch  Kontaktaufnahme  mit  der  Investor-Relations-Abteilung von CureVac
unter communications@curevac.com
(https://www.globenewswire.com/Tracker?data=7I8__-_nAs7N0F-
DF3XAQLpeqZUMWqB0ZYs5ZBirpkQ-OarMbZe25yofxKhGgV3g_7Uu1uQLtstrkJPw74aM89Rw116v_-
GcapPfwGWs2ucGkllEU60UQVXAN7q5hb4jRJ_8jyyV-
9jKN8EjVIb3nOFTkrtVZHXDSpS1mXGPt0k0CQiecVuXsouIR0SXSwuPek_lmkQRxXrRdrZk6jIBB37lk
v8wEksRKrbLpwHeeLJLzcXVZ5SY1ITbW7t8WCgrUhEFNYw1LZP3jDmHWrFeBIu2gc4fNFn3xqYAQjwXf
rs08JheilBq4heKPv__CcAw).  Alle  Dokumente  sind  auch  bei  Georgeson  LLC, der
Informationsagentur  für das  Angebot, erhältlich: +1 888 686-7195 (gebührenfrei
in       den       Vereinigten       Staaten),      +1 732 353-1948 (R-Gespräch)
oder Curevacoffer@georgeson.com
(https://www.globenewswire.com/Tracker?data=Z7IpfStKWJUNgzQ0caQsPZ8ZOU0OtBpT8kVK
c2L4iPVVQBcKdGDkqlrDgmVBJseLCM-
OEg9enT09dCNQtCKgwhufqJCZ7WsiF8HIUxbBRIBCYxaYNNP69wclWYWW2bND).
Europäischer Wirtschaftsraum (European Economic Area, ?EEA")
Im  Hinblick auf das öffentliche Angebot  von BioNTech-ADSs an die Aktionärinnen
und  Aktionäre von CureVac in  Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den
Niederlanden  und Spanien stellt dieses Dokument Werbung im Sinne der Verordnung
(EU)  2017/1129 in ihrer  geänderten Fassung  (die ?Prospektverordnung") dar. In
Bezug  auf  das  öffentliche  Angebot  von  BioNTech-ADSs  an  Aktionärinnen und
Aktionäre  von  CureVac  in  der  Schweiz  stellt  dieses Dokument Werbung gemäß
Artikel  68 des Schweizer  Finanzdienstleistungsgesetzes vom  15. Juni 2018 (das
?FIDLEG")  dar. Dieses Dokument  stellt kein Angebot  zum Kauf von BioNTech-ADSs
oder  Aktien von BioNTech dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt (der ?EU-
Prospekt"),    der   zusammen   mit   den   entsprechenden   Übersetzungen   der
Zusammenfassung  und etwaigen Nachträgen kostenlos  auf der Website von BioNTech
(https://investors.biontech.de/eea-switzerland-disclaimer
(https://www.globenewswire.com/Tracker?data=6EfnJF4o4dULHHRe4EnnFJ8XwBEl8HS790nX
9NUKmLuyTw3qi7_8Uth2tPU5mAl2te-dnZ2at_VCwTSdk1TZegycPGlaS9UcYKIHPjL0Jz-
n_gJUGaMY8UrMdt0H3OLcxPwjQsg8ST4z3R3wK4RYIopg9bFMCTE0zFUPR3-
E5H5gqGa2MW7q3MnEpPXTDKa8))   verfügbar  ist.  Der  EU-Prospekt  wurde  von  der
Bundesanstalt  für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt und gilt daher in der
Schweiz als von der Prüfstelle der SIX Exchange Regulation Ltd. gemäß dem FIDLEG
genehmigt.  Die Genehmigung des Wertpapierprospekts  durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht  ist  nicht  als  Empfehlung  für  eine  Anlage in
BioNTech-ADSs oder Aktien von BioNTech zu verstehen.
In Bezug auf jeden Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum  ist (ein  ?relevanter Mitgliedstaat"),  wird das im EU-Prospekt
vorgesehene  Angebot zum Umtausch aller CureVac-Aktien gegen BioNTech-ADSs nicht
in   diesem   relevanten   Mitgliedstaat  unterbreitet,  außer  wie  nachstehend
dargelegt.  BioNTech-ADSs wurden  und werden  nicht in  einem anderen relevanten
Mitgliedstaat als Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden
und Spanien auf der Grundlage des EU-Prospekts öffentlich angeboten. Ausgenommen
hiervon  sind  Fälle,  in  denen  BioNTech-ADSs  jederzeit  in  einem relevanten
Mitgliedstaat   unter  den  folgenden  Ausnahmen  gemäß  der  Prospektverordnung
öffentlich  angeboten werden können:  (i) an qualifizierte  Anleger im Sinne von
Artikel  2 lit. (e) der  Prospektverordnung, (ii) an  weniger als 150 natürliche
oder juristische Personen (mit Ausnahme von qualifizierten Anlegern im Sinne von
Artikel  2 lit. (e) der  Prospektverordnung) oder (iii)  unter anderen Umständen
gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Prospektverordnung, vorausgesetzt, dass ein solches
Angebot  (wie in  den Klauseln  (i) bis  (ii) dargelegt) von BioNTech-ADSs nicht
dazu  führt, dass BioNTech gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung einen Prospekt
veröffentlichen  oder  gemäß  Artikel  23 der  Prospektverordnung einen Prospekt
ergänzen muss.
In  Bezug auf die  Schweiz basiert das  öffentliche Angebot von BioNTech-ADSs in
der  Schweiz auf dem EU-Prospekt,  der als von der  SIX Exchange Regulation Ltd.
genehmigt,  registriert und hinterlegt gilt, oder  andernfalls auf den im FIDLEG
und   der   Schweizer   Finanzdienstleistungsverordnung  vom  6. November  2019
festgelegten Ausnahmen.
Anlegerinnen  und Anleger  in Österreich,  Deutschland, Frankreich, Italien, den
Niederlanden  und Spanien sowie Anlegerinnen und  Anleger in der Schweiz sollten
BioNTech-ADSs  ausschließlich auf der Grundlage des EU-Prospekts (einschließlich
der  darin durch Verweis aufgenommenen  Dokumente und etwaiger Nachträge, sofern
vorhanden)   in  Bezug  auf  die  BioNTech-ADSs  erwerben  und  den  EU-Prospekt
(einschließlich  aller darin durch Verweis  aufgenommenen Dokumente und etwaiger
Nachträge,  sofern vorhanden) sorgfältig lesen,  um die potenziellen Risiken und
Chancen einer Anlageentscheidung in BioNTech-ADSs vollständig zu verstehen. Eine
Anlage  in BioNTech-ADSs  ist mit  zahlreichen Risiken verbunden, einschließlich
des vollständigen Verlusts der ursprünglichen Anlage.
Vereinigtes Königreich (United Kingdom, ?UK")
Im   Hinblick  auf  das  öffentliche  Angebot  von  BioNTechs-ADSs  an  CureVac-
Aktionärinnen  und -Aktionäre  im Vereinigten  Königreich (United Kingdom, ?UK")
hat  BioNTech ein  britisches Ausnahmedokument  (UK exemption  document) für die
Zwecke  der Prospektverordnung  EU 2017/1129 veröffentlicht,  wie diese aufgrund
des  European Union (Withdrawal)  Act 2018 in ihrer  geänderten Fassung Teil des
nationalen  Rechts des Vereinigten Königreichs  ist. Dieses Dokument stellt kein
Angebot  zum Kauf  von BioNTech-ADSs  oder Aktien  von BioNTech  dar und ersetzt
nicht   das  britische  Ausnahmedokument,  das  auf  der  Website  von  BioNTech
(https://investors.biontech.de/uk-disclaimer
(https://www.globenewswire.com/Tracker?data=6EfnJF4o4dULHHRe4EnnFJ8XwBEl8HS790nX
9NUKmLvH5VUfFSb-FJV9dJ5aMzVvqYZjHs8kq5M-
n9JSd7xU77a2M5KtK1DpqvM57FlL4neP8ypRYodZRtes72XtZ549NzysASEi4lzB_ZuPtbQFVC7AUYLG
Etc1hSfjKSijE0M=)) kostenlos zur Verfügung steht.
Anlegerinnen  und Anleger  im Vereinigten  Königreich sollten  ADSs von BioNTech
ausschließlich    auf    der    Grundlage   des   britischen   Ausnahmedokuments
(einschließlich  der darin  durch Verweis  aufgenommenen Dokumente  und etwaiger
Aktualisierungen,  sofern vorhanden) in Bezug auf die ADSs von BioNTech erwerben
und  das  britische  Ausnahmedokument  (einschließlich  der  darin durch Verweis
aufgenommenen Dokumente und Aktualisierungen, sofern vorhanden) lesen, bevor sie
eine  Anlageentscheidung treffen, um  die mit der  Entscheidung, in die ADSs von
BioNTech   zu   investieren,   verbundenen   potenziellen  Risiken  und  Chancen
vollständig  zu verstehen.  Eine Anlage  in ADSs  von BioNTech  birgt zahlreiche
Risiken, einschließlich eines Totalverlusts der ursprünglichen Anlage.
Hinweis: Dies  ist eine Übersetzung  der englischsprachigen Pressemitteilung. Im
Falle  von Abweichungen  zwischen der  deutschen und  der englischen Version hat
ausschließlich die englische Fassung Gültigkeit.
KONTAKTE
BioNTech:
Investoranfragen
Dr. Douglas Maffei
Investors@BioNTech.de (mailto:Investors@BioNTech.de)
Medienanfragen
Jasmina Alatovic
Media@BioNTech.de (mailto:Media@BioNTech.de)
Â
@ dpa.de