GEW NRW warnt vor Eskalation im Tarifstreit um Lehrer-Besoldung
15.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.deDas Land Nordrhein-Westfalen lehnt tausende Einwendungen von Lehrkräften gegen ihre Besoldung ab und zwingt sie vor Gericht. Die Gewerkschaft GEW spricht von einer gefährlichen Eskalation im Kampf um faire Bezahlung für Führungsaufgaben.
Seit dem 13. März 2026 verschickt das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW) förmliche Ablehnungsbescheide. Betroffen sind Beamte, die gegen die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 13 Z und die ausbleibende finanzielle Anpassung für Beförderungsämter Einwendungen erhoben hatten. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW NRW) warnt ihre Mitglieder vor dieser Zuspitzung.
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Statt das Verfahren auszusetzen, bis höchstrichterliche Klärungen vorliegen, setzt die Landesregierung die Lehrkräfte unter Druck: Sie müssen die aktuelle Besoldung akzeptieren oder selbst Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Experten befürchten eine Flut von Gerichtsverfahren, die das angespannte Verhältnis zwischen Kultusministerium und Lehrerschaft in der Personalkrise weiter belasten wird.
Der Kern des Streits: A 13 Z und die Abwertung von Beförderungsämtern
Der Konflikt entzündet sich an der Umsetzung der lange geforderten Besoldungsreform. Diese sieht vor, das Grundgehalt von Grund- und Hauptschullehrern bis August 2026 an das von Gymnasiallehrern anzugleichen. Doch während diese Grundanhebung begrüßt wurde, offenbarte sich ein struktureller Fehler.
Funktions-, Leitungs- und Beförderungsstellen – oft unter Zulagen wie A 13 Z gefasst – wurden bei der Reform nicht angemessen angepasst. Lehrkräfte, die zusätzliche Verwaltungsaufgaben, Fachbereichsleitungen oder Sonderaufgaben übernehmen, sehen sich finanziell abgestraft. Die Gewerkschaft kritisiert, dass diese entscheidenden Positionen so effektiv abgewertet werden.
Aus Protest reichten tausende Gewerkschaftsmitglieder mit Musterunterlagen der GEW formelle Einwendungen gegen ihre Besoldungsbescheide ein. Sie fordern eine konsistente und logische Abbildung ihrer Aufgaben im Vergütungssystem des Landes.
Harte Linie des Landes und scharfe Kritik der Gewerkschaft
Die jüngste Entwicklung zeigt: Die schwarz-grüne Landesregierung geht auf Konfrontationskurs. Das LBV NRW weist die Einwendungen nun flächendeckend zurück.
Die Gewerkschaft übt scharfe Kritik an der Weigerung der Regierung, das Verfahren ruhend zu stellen. Diese gängige Verwaltungspraxis würde es ermöglichen, Musterverfahren vor höheren Gerichten klären zu lassen, ohne dass jeder einzelne Beschäftigte klagen muss. Stattdessen wälze das Land die finanzielle und administrative Last der Rechtsklärung auf die Beamten und ihre Vertretung ab.
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„Dieser Ansatz zeigt einen deutlichen Mangel an Wertschätzung für die zusätzlichen Aufgaben der Lehrkräfte“, so die Einschätzung von Gewerkschaftsseite. Man erkenne das Problem weder als Rechtsfrage noch als Frage der beruflichen Anerkennung an.
Knappe Fristen und notwendige rechtliche Schritte
Für die betroffenen Lehrkräfte beginnt mit dem Ablehnungsbescheid ein Wettlauf gegen die Zeit. Die GEW NRW hat klare Handlungsanweisungen veröffentlicht.
Beamte haben genau einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit, Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Wird diese Frist versäumt, wird die Ablehnung rechtskräftig und die Chance auf eine Neubewertung ist endgültig vertan.
Angesichts der erwarteten Klagewelle hat die Rechtschutzabteilung der Gewerkschaft ein striktes Protokoll etabliert. Mitglieder sollen ihre Bescheide und Original-Einwendungen per E-Mail mit einem bestimmten Betreff einsenden. Telefonische Nachfragen sollen unterbleiben, da das Team die Fälle nach deren Dringlichkeit bearbeiten muss. Zudem muss der Rechtsschutz und die Übernahme der Gerichtskosten vor Klageeinreichung formal beantragt und genehmigt werden – eine nachträgliche Übernahme ist nicht möglich.
Didacta 2026: Der Kampf um Attraktivität des Lehrerberufs
Parallel zu den rechtlichen Auseinandersetzungen rückt die GEW NRW auf der Didacta 2026 in Köln (10.-14. März) die Gesamtarbeitsbedingungen in den Fokus. GEW-Landesvorsitzende Ayla Çelik betont die immensen Herausforderungen: akuter Fachkräftemangel, zu hohe Arbeitsbelastung und unzureichende Rahmenbedingungen.
Auf der Messe startete die Gewerkschaft zudem eine landesweite Kampagne für demokratische Bildung. Lehrkräfte seien zunehmend mit gesellschaftlicher Polarisierung und extremistischen Tendenzen im Klassenzimmer konfrontiert. Die Kampagne soll ihnen rechtliche Sicherheit, persönliche Beratung und kollegiale Solidarität bieten.
Arbeitsmarktexperten warnen: Die Kombination aus diesen belastenden Realitäten und der Weigerung, Leitungsaufgaben angemessen zu bezahlen, könnte verheerende Langzeitfolgen für die Schulverwaltung haben. Schwindet der finanzielle Anreiz für Führungsrollen, wird die Besetzung essentieller Management-Positionen immer schwieriger. Der Disput zeigt ein Grundproblem im deutschen Beamtenrecht: das starre Besoldungssystem steht im Widerspruch zur Notwendigkeit, Leistung und Mehrverantwortung auf einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt zu incentivieren.
Ausblick: Monate, vielleicht Jahre des Rechtsstreits
Die Verwaltungsgerichte in NRW müssen sich auf einen erheblichen Anstieg von Klagen einstellen, die von der GEW NRW unterstützt werden. Die rechtliche Klärung des A-13-Z-Streits wird Monate, wenn nicht Jahre dauern.
Rechtsexperten rechnen damit, dass die Fälle bis vor höhere Verwaltungsgerichte gelangen könnten. Die Urteile würden nicht nur für Nordrhein-Westfalen, sondern für alle Bundesländer mit ähnlichen Grundgehaltsreformen wegweisende Präzedenzfälle schaffen.
Die Haltung der Landesregierung droht, die Moral der Lehrerschaft weiter zu untergraben. Die Gewerkschaft wird den Druck auf die Politik voraussichtlich aufrechterhalten – eine Mischung aus rechtlichen Schritten und öffentlichen Kampagnen. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung wird ein Gradmesser dafür sein, wie das deutsche Dienstrecht auf die wachsenden Anforderungen an den öffentlichen Dienst reagiert.
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