Gesamtmetall fordert radikale Reform des Krankenrechts
12.03.2026 - 00:00:19 | boerse-global.deDie Debatte um Krankschreibungen und krankheitsbedingte Kündigungen erreicht in Deutschland einen neuen Höhepunkt. Angesichts von Rekord-Ausfallzeiten und wirtschaftlichem Druck fordern Arbeitgeberverbände tiefgreifende Änderungen am Entgeltfortzahlungsgesetz. Gleichzeitig stärken aktuelle Gerichtsurteile die Rechte von Unternehmen bei Verdacht auf Missbrauch. Für Personalabteilungen zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab.
Arbeitgeber fordern Abschaffung der Telefon-Krankschreibung
Der Auslöser der aktuellen Debatte ist ein kontroverses Interview von Gesamtmetall-Präsident Udo Dinglreiter in der Rheinischen Post am 7. März 2026. Angesichts der wirtschaftlichen Belastung der Metall- und Elektroindustrie forderte er die sofortige Abschaffung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ein Arztbesuch vor Ort sorge für bessere medizinische Versorgung und verhindere möglichen Missbrauch.
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Zudem schlug Dinglreiter die Einführung unbezahlter Karenztage vor. Nach diesem Modell, das in anderen EU-Ländern bereits praktiziert wird, müssten Arbeitgeber für die ersten ein bis drei Krankheitstage keine Lohnfortzahlung leisten. Diese Forderung stellt einen direkten Angriff auf das deutsche Prinzip der sofortigen Entgeltfortzahlung dar. Hintergrund ist die Frustration über Ausfallquoten von bis zu 20 Prozent in einigen Betriebsbereichen. Der Vorstoß großer Wirtschaftsverbände hat das Thema nun ganz oben auf die politische Agenda gesetzt.
Gerichte stärken Arbeitgeber bei "passgenauen" Krankschreibungen
Während gesetzliche Änderungen noch diskutiert werden, geben Gerichte Unternehmen bereits schärfere Werkzeuge an die Hand. Im Fokus steht ein Grundsatzurteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az. 7 Sa 33/25) aus dem Spätjahr 2025.
Im konkreten Fall reichte eine Arbeitnehmerin nach ihrer Kündigung eine Krankschreibung ein, die exakt die Dauer ihrer Kündigungsfrist abdeckte. Am Tag nach Fristende trat sie eine neue Stelle bei einem Wettbewerber an. Das Gericht entzog der Bescheinigung ihren Beweiswert, da sie perfekt auf die Kündigungsfrist abgestimmt war und umgehend eine neue Beschäftigung folgte.
Rechtsexperten betonen: Arbeitgeber müssen nicht mehr automatisch Krankengeld zahlen, wenn eine AU verdächtig mit der Kündigungsfrist übereinstimmt. Wird der Beweiswert erfolgreich erschüttert, liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer. Dieser muss dann detailliert seine gesundheitlichen Einschränkungen und Behandlungen nachweisen.
Hohe Hürden für krankheitsbedingte Kündigungen bleiben
Trotz der schärferen Gangart bei kurzen Ausfällen bleiben die rechtlichen Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz extrem hoch. Juristen verweisen auf einen dreistufigen Prüfungsprozess.
Zuerst muss der Arbeitgeber eine negative Gesundheitsprognose nachweisen. Zweitens müssen diese erwarteten Ausfälle erhebliche betriebliche oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen verursachen. Schließlich muss eine umfassende Interessenabwägung ergeben, dass die Weiterbeschäftigung für das Unternehmen unzumutbar ist.
Ein entscheidender Faktor ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Unternehmen scheitern vor Gericht oft an formalen Fehlern oder veralteten BEM-Verfahren. Kommt es nach einem abgeschlossenen BEM zu neuen erheblichen Ausfällen, muss der Arbeitgeber den Prozess neu starten, bevor eine Kündigung rechtssicher möglich ist.
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Wirtschaftlicher Druck: 134 Milliarden Euro Produktionsausfall
Die aggressive Haltung der Arbeitgeberverbände ist vor dem Hintergrund aktueller Wirtschaftsdaten zu sehen. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fehlte jeder Arbeitnehmer 2024 im Durchschnitt 20,8 Tage krankheitsbedingt. Die dadurch entstandenen Produktionsausfallkosten beliefen sich auf schätzungsweise 134 Milliarden Euro.
Die Einführung der elektronischen AU (eAU) hat für mehr Transparenz gesorgt und bisher unerfasste Kurzzeiterkrankungen sichtbar gemacht. Diese Transparenz formalisiert jedoch auch die finanzielle Belastung der Unternehmen. Besonders betroffen ist die Metall- und Elektroindustrie, wo muskuloskelettale und psychische Erkrankungen die meisten Langzeitausfälle verursachen. Der Spagat zwischen sozialem Sicherheitsnetz und Wettbewerbsfähigkeit treibt die Reformdebatte voran.
Ausblick: Zäher politischer Streit erwartet
Die Forderungen von Gesamtmetall werden auf erbitterten Widerstand der Gewerkschaften stoßen. Die Abschaffung der Telefon-Krankschreibung oder die Einführung von Karenztagen erfordern breite parlamenterische Mehrheiten. Doch der öffentliche Druck zeigt: Arbeitgeber wollen den Status quo nicht länger hinnehmen.
In der Rechtsprechung wird die strenge Prüfung von Krankschreibungen während Kündigungsfristen zum Standard werden. Personalabteilungen sollten auffällige Fehlzeitenmuster – besonders bei Kündigungen – akribisch dokumentieren. Unternehmen müssen ihre BEM-Prozesse einwandfrei umsetzen, um das Risiko bei krankheitsbedingten Kündigungen zu minimieren.
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