Gefährdungsbeurteilung, Herausforderungen

Gefährdungsbeurteilung: Deutsche Unternehmen vor neuen Herausforderungen

18.02.2026 - 02:43:12 | boerse-global.de

Psychische Belastungen, Gebäudeschadstoffe und Gewaltprävention stellen Betriebe vor neue Herausforderungen. Die Gefährdungsbeurteilung wird zum dynamischen Managementprozess.

Die klassische Gefährdungsbeurteilung reicht nicht mehr aus. Neue Risiken wie psychischer Stress, Gebäudeschadstoffe und physische Gewalt zwingen Arbeitgeber zum Umdenken.

Während die grundlegende Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bleibt, verändern sich die praktischen Anforderungen radikal. Experten warnen: Viele Betriebe sind auf aktuelle Risikofelder schlecht vorbereitet. Eine rein formale Abarbeitung genügt nicht mehr für Rechtssicherheit und wirksamen Schutz der Mitarbeiter.

Psychische Belastungen: Vom Pflichtpapier zur Führungsaufgabe

Im Fokus steht die Beurteilung psychischer Belastungen. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, behandeln viele Unternehmen das Thema noch als lästige Dokumentationspflicht. Dabei erfordern Arbeitsverdichtung, ständige Erreichbarkeit und soziale Konflikte eine systematische Erfassung.

Die wahre Herausforderung liegt im nächsten Schritt: Aus der Analyse müssen konkrete, wirksame Maßnahmen abgeleitet und deren Erfolg kontrolliert werden. Unternehmen, die Prävention strategisch verstehen, haben hier einen klaren Vorteil. Die Pflicht gilt übrigens bereits ab dem ersten Mitarbeiter – auch für kleine Betriebe.

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Asbest & Co.: Schärfere Regeln für die Baubranche

Ein weiterer Brennpunkt ist der Umgang mit Gebäudeschadstoffen. Bei Arbeiten an Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden, lauern Risiken durch Asbest, künstliche Mineralfasern oder Blei. Aktualisierte Regelwerke wie die TRGS 519 verschärfen die Anforderungen.

Neu ist die proaktive Informationspflicht: Der Bauherr muss dem beauftragten Unternehmen alle Hinweise auf vermutete Gefahrstoffe mitteilen. So können Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter schon in der Planungsphase kalkuliert und umgesetzt werden.

Schutz vor Gewalt: Von KRITIS zur Allgemeinpflicht

Die physische Sicherheit der Belegschaft gewinnt massiv an Bedeutung. Auslöser sind neue Vorgaben für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Deren „physische Resilienz“ muss laut KRITIS-Dachgesetz gestärkt werden.

Diese Spezialregelung strahlt auf alle Arbeitgeber aus. Die allgemeine Fürsorgepflicht nach § 5 ArbSchG verlangt eine Auseinandersetzung mit Gewaltprävention – besonders in Jobs mit Kundenkontakt. Konkret muss die Beurteilung klären: Welche Mitarbeiter sind gefährdet? Wie hoch ist das Risiko? Und helfen Deeskalationstrainings oder technische Hilfsmittel?

Ein lebendiger Prozess statt staubiger Akten

Die Entwicklungen zeigen: Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument, sondern ein dynamischer Prozess. Sie muss regelmäßig und anlassbezogen aktualisiert werden. Ein starker Treiber dafür sind Arbeitsunfälle. Jeder Vorfall liefert wertvolle Hinweise auf bestehende Gefahren und sollte eine sofortige Überprüfung auslösen.

Gesetzliche Fristen verschärfen den Druck: Technische Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung müssen alle drei Jahre, Beurteilungen nach der Biostoffverordnung sogar alle zwei Jahre überprüft werden.

Für Unternehmen wird die Gefährdungsbeurteilung zur Daueraufgabe im Management. Nur wer neue Gesetze, technische Standards und die Rechtsprechung im Blick behält und seine Führungskräfte regelmäßig schult, kann seine Mitarbeiter nachhaltig schützen und rechtssicher handeln.

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