Führungszeugnis, PDF

Führungszeugnis wird vollständig digital

18.01.2026 - 08:41:12

Das polizeiliche Führungszeugnis soll künftig komplett digital als verifizierbares PDF ausgestellt werden. Die Echtheit lässt sich per Barcode prüfen, was den Prozess für Millionen Bürger vereinfacht.

Das Bundesjustizministerium plant einen entscheidenden Schritt in der Verwaltungsdigitalisierung: Das polizeiliche Führungszeugnis soll künftig nicht nur online beantragt, sondern auch digital ausgestellt werden. Millionen Bürger profitieren von der Vereinfachung.

Vom Papier zum PDF: Das Ende der Postzustellung

Bislang war der Prozess gespalten: Den Antrag stellte man online, das fertige Dokument auf grünem Sicherheitspapier kam per Post. Dieser Medienbruch soll nun Geschichte sein. Künftig landet das Führungszeugnis als verifizierbares PDF direkt im digitalen Postfach der BundID. Die Änderung betrifft alle Zeugnisarten, inklusive des erweiterten und des Europäischen Führungszeugnisses.

Voraussetzung für den Antrag bleiben die elektronische Identitätsfunktion des Personalausweises oder eID-Karte, ein NFC-fähiges Smartphone und die “AusweisApp2”. Die zentrale BundID-Plattform festigt damit ihre Rolle als Drehscheibe für digitale Bürgerdienste.

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Einfache Prüfung per Smartphone-App

Der Gesetzentwurf sieht ein praxistaugliches Sicherheitskonzept vor. Ein spezieller Barcode auf dem digitalen Dokument ermöglicht die Echtheitsprüfung. Potenzielle Arbeitgeber oder Vereine können diesen Code mit einer App scannen und so sofort verifizieren, dass das Zeugnis vom Bundesamt für Justiz (BfJ) stammt und unverändert ist.

„Dieses sichere und einfache Verfahren spart den Bürgern Zeit und Nerven“, betonte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Es zeige, wie Digitalisierung konkret helfe.

Ein Meilenstein mit Millionen-Volumen

Mit rund fünf Millionen Ausstellungen pro Jahr ist das Führungszeugnis eines der häufigsten Behördendokumente. Die vollständige Digitalisierung ist daher ein strategisch wichtiger Schritt. Sie entlastet Bürger und Behörden gleichermaßen und ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Die Regierung rechnet mit jährlichen IT-Kosten von etwa 2,4 Millionen Euro für das BfJ. Dem stehen erwartete Mehreinnahmen von einer Million Euro durch steigende Antragszahlen gegenüber. Zudem entfallen Kosten für unzustellbare Postsendungen.

Ziel: Neue Dienstleistung noch 2026

Nach der erwarteten Zustimmung des Bundeskabinetts in der kommenden Woche soll die Umsetzung zügig erfolgen. Das Ziel ist klar: Den neuen digitalen Service noch in diesem Jahr an den Start bringen.

Für Bürger bedeutet das eine enorme Erleichterung. Der komplette Prozess – von der Beantragung über den Erhalt bis zur Vorlage bei einem neuen Arbeitgeber – wird medienbruchfrei und schnell digital abgewickelt. Dieser Pioniergang könnte die Blaupause für die Digitalisierung weiterer Dokumente werden und die Akzeptanz für den digitalen Behördengang deutlich steigern.

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