EXIST-Programm, Deutschland

EXIST-Programm: Deutschland startet Bürokratie-Offensive für Gründer

11.01.2026 - 11:04:12

Das Bundeswirtschaftsministerium vereinfacht die EXIST-Förderung durch digitale Anträge und pauschale Kosten. Eine neue Datenbank für Lizenzverträge soll Verhandlungen über geistiges Eigentum beschleunigen.

Die Förderung von Wissenschafts-Start-ups in Deutschland wird radikal vereinfacht. Seit dem 9. Januar 2026 gelten neue, entbürokratisierte Regeln für das EXIST-Programm. Parallel startet eine zentrale Datenbank für Lizenzverträge.

Die Reformen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) zielen darauf ab, Hürden für Ausgründungen aus Hochschulen abzubauen. Projektträger Jülich (PtJ) hat die Details nun veröffentlicht. Kern ist eine vollständige Digitalisierung der Antragsverfahren. Die berüchtigte Pflicht zur physischen Unterschrift entfällt. Die Dokumentationslast für Gründer soll sich etwa halbieren.

Statt detaillierter Einzelnachweise für Materialkosten gibt es nun Pauschalen. Das soll Teams entlasten und den Fokus auf die Produktentwicklung lenken. Auch die Förderlinie EXIST Women wird vereinfacht. Die Maßnahmen sind ein Schwerpunkt der deutschen „Gründungsstrategie“ für 2026.

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IP-Deal-Database: Mehr Transparenz bei Patent-Verhandlungen

Ein weiterer großer Hebel ist die neue IP-Deal-Database. Die Plattform soll langwierige Verhandlungen über geistiges Eigentum beschleunigen. Entwickelt wurde sie von der TU Berlin mit der TransferAllianz.

Unter der Adresse ip-deals.vision-impulse.com sammelt sie anonymisierte Daten aus echten Lizenzverträgen. Gründer und Hochschulen sehen so erstmals, welche Royalties, Firmenanteile oder Gebühren marktüblich sind. Bisher fehlte diese Transparenz oft. Verhandlungen zogen sich hin oder scheiterten an unrealistischen Erwartungen.

Seit Januar ist die Nutzung der Datenbank für EXIST-geförderte Projekte verpflichtend. Erste Rückmeldungen deuten an, dass erste Gespräche nun schneller in Gang kommen. Beide Seiten haben eine gemeinsame Verhandlungsbasis.

Das ändert sich konkret für Antragsteller

  • Digitale Anträge: Projektskizzen müssen über das Portal easy-Online eingereicht werden. Papierformulare entfallen.
  • Vereinfachte Berichte: Der administrative Aufwand für Meilenstein-Berichte während des Projekts wurde reduziert.
  • Größerer Spielraum: Die Richtlinien fördern ausdrücklich gemischte Teams. Erfahrene Business-Co-Founder sollen früher eingebunden werden können.

Für Hochschulen bedeutet das: Sie können ihre Transferaktivitäten und die Semesterplanung sofort an die neuen Bedingungen anpassen. Der Start zum Jahresbeginn ist bewusst gewählt.

Kulturwandel in der deutschen Gründungslandschaft

Die Reformen sind Teil einer größeren Agenda. Die Bundesregierung will Bürokratie abbauen, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Die EXIST-Reform ist ein Leuchtturmprojekt in diesem Vorhaben.

Vor allem die IP-Datenbank signalisiert einen kulturellen Wandel. Deutsche Hochschulen agierten lange wie autonome Silos, wenn es um die Vermarktung von Forschung ging. Eine zentrale, transparente Datenbank fördert nun eine kooperativere, nationale Herangehensweise.

Experten erhoffen sich, dass so mehr akademische Forschung den Weg in marktfähige Produkte findet. In dieser „Konversionsrate“ hinkte Deutschland Ländern wie den USA oder Israel bisher oft hinterher. Die Maßnahmen zielen darauf ab, das zu ändern.

Ausblick: Erste Effekte noch 2026 erwartbar

Die Wirkung der Reformen könnte sich schon im dritten Quartal 2026 zeigen. Der vereinfachte Antragsprozess dürfte zu mehr Bewerbungen führen – besonders von kleineren Hochschulen, denen früher die Verwaltungskapazität fehlte.

Das Wirtschaftsministerium will die Nutzung der IP-Datenbank und ihre Effekte genau beobachten. Bei Erfolg könnte das Modell auf andere Formen des Technologietransfers ausgeweitet werden.

Für Gründer und Transferstellen heißt es jetzt: Digitale Prozesse und Pauschalberechnungen lernen. Der 9. Januar markiert einen Neustart. Die Weichen für eine neue Generation deutscher Innovatoren sind gestellt.

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