EuGH-Gutachten, Bankkunden

EuGH-Gutachten stärkt Bankkunden nach Phishing-Angriffen

25.03.2026 - 05:01:03 | boerse-global.de

Ein Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts sieht vor, dass Banken bei Phishing-Betrug entwendete Gelder sofort zurückerstatten müssen, selbst bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit der Kunden.

EuGH-Gutachten stärkt Bankkunden nach Phishing-Angriffen - Foto: über boerse-global.de

Ein Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts könnte die Rechte von Bankkunden in der EU massiv stärken. Er verpflichtet Banken, bei Phishing-Betrug entwendete Gelder sofort zu erstatten – selbst bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit der Kunden. Diese kürzlich vorgelegten Anträge stellen die gängige Praxis vieler Institute infrage.

Paradigmenwechsel im Verbraucherschutz

Die Anträge von Generalanwalt Athanasios Rantos basieren auf der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2). Sie trennen die Pflicht zur sofortigen Erstattung von der späteren Klärung der Haftungsfrage. Laut Artikel 73 PSD2 muss die Bank bei nicht autorisierten Zahlungen sofort erstatten.

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Die Möglichkeit, dem Kunden zunächst grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, um eine Erstattung zu verweigern, sieht der Generalanwalt in dieser Phase nicht vor. Das widerspricht der bisherigen Vorgehensweise vieler Banken. Diese lehnen in Phishing-Fällen häufig mit genau diesem Argument die volle Erstattung ab.

Banken müssten demnach zunächst zahlen. Erst in einer zweiten Phase könnten sie eine mögliche grobe Fahrlässigkeit klären und gegebenenfalls das Geld zurückfordern. Eine Ausnahme gilt nur bei konkretem Betrugsverdacht gegen den Kunden selbst.

Der Fall aus Polen als Auslöser

Auslöser ist ein Rechtsstreit aus Polen. Eine Kundin wurde Opfer eines Phishing-Betrugs auf einer Auktionsplattform. Sie gab ihre Bankdaten auf einer gefälschten Seite ein. Die Täter leiteten daraufhin nicht autorisierte Transaktionen von ihrem Konto ein.

Die Bank verweigerte die Erstattung mit Verweis auf grobe Fahrlässigkeit. Das polnische Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Sollte dieser der Einschätzung des Generalanwalts folgen, würde das die Position der Bankkunden europaweit enorm stärken.

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Beweislast kehrt sich um

Die Schlussanträge stellen klar: Die Beweislast für eine grobe Fahrlässigkeit liegt künftig bei der Bank. Will sie nach der Erstattung Geld zurückfordern, muss sie diese Behauptung gerichtlich durchsetzen.

Das kehrt die Praxis um. Bisher waren oft Kunden gezwungen, gegen ihre Bank zu klagen, um an ihr Geld zu kommen. Eine sofortige Verweigerung ist nur bei begründetem Betrugsverdacht gegen den Kunden erlaubt.

Was bedeutet das für Banken und Kunden?

Die Schlussanträge sind noch kein bindendes Urteil. Der EuGH folgt aber in den meisten Fällen dieser Empfehlung. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

Für Bankkunden bedeutet das eine deutlich verbesserte Rechtsposition nach Phishing-Angriffen. Die finanzielle Belastung läge zunächst stärker bei den Instituten.

Banken müssen ihre internen Prozesse und die Kommunikation mit geschädigten Kunden anpassen. Die veränderte Beweislast erfordert neue Strategien bei der Abwicklung von Erstattungsansprüchen. Investitionen in bessere Sicherheitssysteme und Kundenaufklärung dürften folgen.

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