EUDR, Reformdebatte

EUDR: Unternehmen fordern Ende der Reformdebatte

23.03.2026 - 07:52:28 | boerse-global.de

Ein breites Bündnis aus Unternehmen und NGOs appelliert an die EU-Kommission, den Kern der Entwaldungsverordnung nicht mehr zu ändern, um Planungssicherheit für die verbindlichen Fristen ab Ende 2026 zu gewährleisten.

EUDR: Unternehmen fordern Ende der Reformdebatte - Foto: über boerse-global.de
EUDR: Unternehmen fordern Ende der Reformdebatte - Foto: über boerse-global.de

Ein breites Bündnis aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft appelliert an die EU-Kommission, den Kern der Entwaldungs-Verordnung nicht erneut aufzuschnüren. Sie fordern Stabilität statt neuer Unsicherheiten kurz vor der Umsetzung.

Die EU-Regulierung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) steht vor einer entscheidenden Weichenstellung. Kurz vor der für Ende April 2026 geplanten Überprüfung drängen namhafte Unternehmen wie Nestlé, Barry Callebaut und Danone gemeinsam mit NGOs auf ein Ende der Reformdebatte. In einem Schreiben an Umweltkommissarin Jessika Roswall warnen sie vor den Folgen weiterer Änderungen. Die Unternehmen haben bereits Millionen in die Compliance investiert und brauchen Planungssicherheit für die verbindlichen Fristen ab Ende 2026.

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Kommission signalisiert Stabilität – mit Vorbehalten

Die Europäische Kommission hatte bereits am 9. März klargestellt, dass der Kerntext der Verordnung bei der anstehenden Überprüfung unangetastet bleiben soll. Das bietet den betroffenen Firmen eine gewisse Erleichterung. Allerdings behält sich Brüssel Änderungen am Anhang I vor, der die Liste der regulierten Produkte festlegt.

Genau hier liegt der Knackpunkt: Schon kleine Ergänzungen auf dieser Liste können ganze Branchen in den Anwendungsbereich der EUDR ziehen. Laut Berichten könnten etwa Instantkaffee oder Seife aus Palmöl neu aufgenommen werden. Für betroffene Unternehmen wären das keine kosmetischen Anpassungen, sondern massive operative Herausforderungen.

„Community of Practice“ statt neuer Reformrunde

Die unterzeichnenden Organisationen schlagen einen anderen Weg vor. Statt einer dritten Überarbeitung des Gesetzestextes fordern sie klarere Leitlinien, aktualisierte FAQs und den Aufbau einer „Community of Practice“. Diese Plattform soll Behörden und Unternehmen zusammenbringen, um praktische Lösungen und Best Practices auszutauschen.

Ein zentrales Anliegen ist die Unterstützung der Erzeugerländer. Die Kosten der Compliance dürften nicht einseitig den oft armen Kleinbauern in den Anbauregionen aufgebürdet werden. Hier sei gezielte Hilfe und Kapazitätsaufbau nötig.

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Digitale Pflicht und harte Strafen ab 2027

Die EUDR verlangt von Unternehmen den lückenlosen Nachweis, dass ihre Produkte nicht auf nach Dezember 2020 gerodeten Flächen angebaut wurden. Kernstück ist eine digitale Sorgfaltspflichtserklärung, die über eine zentrale EU-Plattform eingereicht werden muss. Sie erfordert hochpräzise Geolokationsdaten und die Rückverfolgbarkeit bis zum einzelnen Feld.

Die Fristen wurden bereits gestreckt: Große und mittlere Unternehmen müssen die Vorgaben ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen, kleine Firmen haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Die Nichteinhaltung kann teuer werden: Bußgelder können bis zu 4 Prozent des EU-weiten Umsatzes betragen, zudem sind Produktrückrufe, Beschlagnahmungen und Marktausschluss möglich.

Agilität wird zum Schlüsselfaktor

Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Wer weiter auf dem EU-Markt verkaufen will, muss jetzt handeln. Einzelhändler verlangen die Einhaltung der EUDR bereits für Lieferverträge ab 2026. Die Übergangsphase 2025 und 2026 wird zeigen, welche Unternehmen die betriebliche Komplexität unterschätzt haben.

Die Kommission muss ihren Bericht zur Vereinfachungsüberprüfung bis zum 30. April 2026 vorlegen. Auch wenn der Kern stabil bleibt – die finale Produktliste steht noch nicht fest. Proaktive Investitionen in Rückverfolgbarkeitssysteme und klare interne Verantwortlichkeiten sind für Unternehmen daher kein Nice-to-have, sondern eine Überlebensfrage für den Zugang zum europäischen Binnenmarkt.

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