EU-Waldgesetz: Kommission plant Entlastung für Unternehmen
21.02.2026 - 00:32:11 | boerse-global.deDie EU-Kommission will die umstrittenen Regeln zum Stopp der Entwaldung noch vor dem Start im Dezember 2026 entschlacken. Ein angekündigtes „Vereinfachungspaket“ soll besonders kleine Firmen entlasten.
Die Frist rückt näher, doch die Unsicherheit bleibt groß. Während sich die Branche auf die neuen Sorgfaltspflichten der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) vorbereitet, wartet sie auf versprochene Erleichterungen. Nach einer zweiten Verschiebung auf Ende 2026 für große und Mitte 2027 für kleine Unternehmen soll die Kommission nun bis April nachbessern. Das Ziel: Den Spagat zwischen ambitioniertem Umweltschutz und praktischer Umsetzbarkeit für den Handel zu meistern.
Kern der Verordnung: Harte Pflichten für Importeure
Das Gesetz trifft Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und daraus gewonnene Produkte in der EU auf den Markt bringen. Es betrifft Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz. Der Nachweis muss erbracht werden: Diese Waren dürfen nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen.
Die Compliance verlangt einen dreistufigen Prozess. Zuerst müssen Unternehmen detaillierte Informationen sammeln, einschließlich genauer Geokoordinaten für jedes Anbaugebiet. Anschließend folgt eine Risikobewertung der Lieferkette und des Ursprungslandes. Wird ein Risiko festgestellt, sind vor dem Verkauf Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich. Den Abschluss bildet eine Sorgfaltserklärung in einem zentralen EU-Informationssystem.
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Letzte Änderungen und offene Fragen
Spätestens seit den Änderungen Ende 2025 ist klar: Die Kommission hört auf die Kritik aus der Wirtschaft. Ein zentraler Punkt: Nur noch das erste Unternehmen, das ein Produkt in die EU einführt, muss die vollständige Sorgfaltserklärung abgeben. Händler in der weiteren Lieferkette sind davon befreit.
Doch viele Fragen sind noch ungeklärt. Welche Pflichten haben nachgelagerte Unternehmen genau? Funktioniert das IT-System der Kommission reibungslos, das seit Mitte Februar für Updates vorübergehend gesperrt ist? Die Branche fordert hier mehr Klarheit, um rechtssichere Prozesse aufzubauen und wettbewerbsverzerrende Vollzugslücken in den Mitgliedstaaten zu vermeiden.
Produktliste im Fokus: Was kommt, was geht?
Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind enorm und betreuben Sektoren von der Lebensmittelindustrie bis zur Möbelherstellung. Besonders für KMU und komplexe Lieferketten – wie bei Kaffee und Kakao mit Millionen Kleinbauern – ist die Pflicht zu plotgenauen Geolokationsdaten eine enorme Herausforderung.
Das für April angekündigte Vereinfachungspaket soll nun den Anhang der Verordnung anpassen, in dem die betroffenen Produkte gelistet sind. Diskutiert wird die Aufnahme bisher nicht erfasster Waren wie Palmöl-Seife und Instantkaffee. Gleichzeitig könnte Leder von der Liste gestrichen werden. Für Unternehmen bedeutet das: Wachsam bleiben und anpassungsfähig sein.
Countdown bis Dezember 2026: Vorbereitung ist alles
Die Botschaft aus Brüssel ist eindeutig. Die Verschiebung ist kein Aufschub, sondern eine letzte Chance zur Vorbereitung. Die Zeit bis zum Start Ende 2026 muss genutzt werden, um Rückverfolgbarkeitssysteme aufzubauen und Lieferketten lückenlos zu kartieren.
Auf eine weitere große Gesetzesrevision sollten sich Firmen nicht verlassen. Die Kommission setzt auf Feinjustierung durch delegierte Rechtsakte und bessere IT-Tools. Wer jetzt abwartet, riskiert viel. Proaktive Compliance ist der einzige Weg, um den Zugang zum EU-Binnenmarkt zu sichern und hohe Strafen zu vermeiden.
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