EU verschiebt CBAM-Zahlungspflicht bis 2027
08.12.2025 - 18:40:11Brüssel – Die CO2-Grenzabgabe der EU nimmt eine überraschende Wendung: Während die “definitive Phase” planmäßig am 1. Januar 2026 beginnt, müssen Importeure erst ab 2027 tatsächlich zahlen. Eine im November verabschiedete Änderungsverordnung verschafft Unternehmen 19 Monate Aufschub – doch die Rechnung kommt später umso dicker. Gleichzeitig wächst der Druck der Industrie auf Brüssel, die Regelung grundlegend nachzubessern.
Die neu beschlossene Verordnung (EU) 2025/2083, intern als “Omnibus-Paket” bezeichnet, verändert den Zeitplan für tausende betroffene Firmen grundlegend. Was steckt dahinter? Die EU-Kommission räumt ein, dass das zentrale Zertifikate-Register mehr Testzeit benötigt, bevor echte Zahlungsströme fließen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Der Verkauf von CBAM-Zertifikaten startet nicht wie geplant am 1. Januar 2026, sondern erst am 1. Februar 2027. Importeure müssen zwar ab dem 1. Januar 2026 für jede eingeführte Tonne CO2-intensive Waren Emissionskosten verbuchen – die tatsächliche Abgabe der Zertifikate erfolgt aber erst am 30. September 2027.
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Zusätzlich senkte Brüssel die quartalsweise Vorhalte-Pflicht deutlich: Statt 80 Prozent müssen autorisierte Importeure künftig nur noch 50 Prozent der eingebetteten Emissionen als Zertifikate auf ihrem Konto vorweisen.
Compliance-Experten warnen allerdings vor falscher Sicherheit: Die Haftung für 2026er-Importe bleibt vollständig bestehen. Unternehmen bauen damit faktisch eine Schuld auf, die 2027 fällig wird – eine Art “Ballon-Zahlung” mit erheblichem Liquiditätsrisiko.
Bagatellgrenze entlastet 90 Prozent der Importeure
Parallel führt die EU eine neue Freigrenze ein, die Kleinimporteure massiv entlastet. Wer weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtige Güter pro Jahr einführt – etwa Zement, Stahl, Aluminium oder Düngemittel – muss künftig keine Zertifikate kaufen.
Die alte Regelung mit 150 Euro pro Sendung entfällt ersatzlos. Laut Kommissions-Berechnungen fallen damit rund 182.000 Unternehmen (etwa 90 Prozent aller Betroffenen) aus der Zahlungspflicht – bei nur einem Prozent Emissions-Verlust. Die nationalen Zollbehörden dürften aufatmen: Der administrative Aufwand sinkt drastisch.
Aluminium-Riese warnt vor “schleichendem Kollaps”
Doch die administrativen Erleichterungen ändern nichts an der grundsätzlichen Kritik der Industrie. Jean-Marc Germain, Chef des Aluminium-Konzerns Constellium, sprach am 5. Dezember gegenüber Reuters von einem drohenden “langsamen Niedergang” der europäischen Industrie.
Sein Vorwurf: Die aktuelle CBAM-Struktur schaffe ein fatales Schlupfloch. Während Rohaluminium beim Import besteuert wird, bleiben Fertigprodukte aus diesem Material – Autokarosserien, Getränkedosen, Fensterrahmen – außen vor. Das Ergebnis? Außereuropäische Konkurrenten verlagern die Produktion ins Ausland und importieren fertige Waren steuerfrei in die EU.
“Wir schießen uns wissentlich selbst ins Knie”, so Germain. Die Kostensteigerungen bezeichnete er als “Tod durch tausend Schnitte” für europäische Hersteller. Seine Forderung: Die sogenannten “Downstream-Produkte” müssen sofort in den CBAM einbezogen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Mittwoch kommt der “Clean Industrial Deal”
Am 10. Dezember richtet sich die Aufmerksamkeit auf Brüssel: Die EU-Kommission präsentiert dann ihr “Clean Industrial Deal”-Paket (CID). Wird es die Forderungen der Industrie aufgreifen?
Der Climate-Thinktank E3G bezeichnete das Paket bereits am 5. Dezember als “Lackmustest” für die industriepolitische Strategie der neuen Kommission. Erwartet werden drei Kernelemente: Der “Industrial Accelerator Act” zur Beschleunigung von Dekarbonisierungsprojekten, Vorschläge zur CBAM-Nachbesserung gegen Umgehungstaktiken sowie ein Fahrplan zur Ausweitung auf Fertigprodukte.
Ursprünglich war die Überprüfung des Anwendungsbereichs erst für Ende 2026 geplant. Sollte Brüssel den Zeitplan deutlich vorziehen, stehen plötzlich auch Automobil-, Bau- und Verpackungsindustrie unter Zugzwang – und müssen ihre Lieferketten-Analysen massiv beschleunigen.
Strategie schlägt Panik
Für Compliance-Verantwortliche hat sich die Lage grundlegend gewandelt. Die unmittelbare Zahlungspanik für Januar 2026 ist vorerst gebannt. Jetzt geht es um Datenqualität und strategische Beschaffung.
Doch Vorsicht: Die aufgeschobene Zahlung bedeutet keine gestrichene Schuld. Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2026 akribisch Buch führen – denn die Rechnung für 19 Monate Importe wird im September 2027 auf einen Schlag fällig. Gleichzeitig könnte die Ausweitung auf Fertigwaren früher kommen als gedacht.
Das Signal ist klar: Wer jetzt die Datenerfassung schleifen lässt, riskiert 2027 ein böses Erwachen. Und wer auf eine Abschwächung des CBAM hofft, dürfte enttäuscht werden – die Richtung zeigt eher in Richtung Verschärfung.
Nächster Schlüsseltermin: 10. Dezember 2025 (Vorstellung Clean Industrial Deal)
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