EU-Verschärfung, Entwaldung

EU-Verschärfung gegen Entwaldung um ein Jahr verschoben

30.12.2025 - 01:12:12

Die EU hat die Frist für ihre strenge Anti-Entwaldungs-Verordnung für große Unternehmen auf Ende 2026 verschoben. Grund sind unfertige IT-Systeme und internationale Proteste.

Brüssel – Eigentlich sollte heute, am 30. Dezember 2025, ein neues Zeitalter für den globalen Handel beginnen. Stattdessen atmen Unternehmen von der Kaffeeplantage bis zum Holzhandel erst einmal auf. Die Europäische Union hat die Anwendung ihrer umstrittenen EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) offiziell um zwölf Monate verschoben. Für große und mittlere Betriebe gilt die Pflicht zur lückenlosen Rückverfolgung nun erst ab dem 30. Dezember 2026. Kleinst- und Kleinunternehmen haben sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit.

Die Verschiebung, die mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2025/2650 im Amtsblatt am 23. Dezember besiegelt wurde, kommt einem Systemschock gleich. Sie beantwortet die brennende Frage, ob die komplexen Regeln zum ursprünglichen Stichtag überhaupt umsetzbar gewesen wären – mit einem klaren Nein.

Hinter der Entscheidung steckt mehr als nur bürokratisches Chaos. Zwei Hauptgründe trieben die Verschiebung voran: ein kaputtes IT-System und massiver Druck von Handelspartnern.

Das Herzstück der Verordnung ist die digitale Plattform TRACES. Hier müssen Unternehmen Due-Diligence-Erklärungen für Waren wie Soja, Rindfleisch oder Kautschuk einreichen. Das System war jedoch Ende 2025 schlichtweg nicht bereit für die erwarteten Datenmengen des Welthandels. Ohne funktionierende IT-Backend drohten blockierte Lieferungen und Engpässe.

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Gleichzeitig eskalierte der diplomatische Widerstand. Vor allem Länder in Südostasien und Lateinamerika kritisierten die hohe bürokratische Last und mangelnde Klarheit bei der Einstufung von „Niedrigrisiko“-Regionen. Das zusätzliche Jahr soll der EU-Kommission Zeit geben, diese Klassifizierungen abzuschließen und die IT-Infrastruktur zu optimieren.

Erleichterungen für die Wirtschaft – Enttäuschung für Klimaschützer

Die Reaktionen aus der Wirtschaft fallen erleichtert aus. Handelsverbände der Holz-, Palmöl- und Kakaobranche begrüßen den Schritt als „Sieg der Vernunft“. Die Verordnung sieht nun auch gezielte Erleichterungen vor, besonders für kleine Betriebe. So können etwa Kleinstunternehmen von einem vereinfachten Meldeverfahren profitieren.

Doch bei Umweltverbänden stößt die Verzögerung auf scharfe Kritik. Jedes verlorene Jahr bedeute weitere Entwaldung, die mit dem EU-Konsum verbunden sei, so die Aktivisten. Sie fordern Unternehmen auf, ihre Lieferketten auch ohne gesetzlichen Zwang sofort nachhaltiger zu gestalten.

Der Countdown läuft neu: Was bis Ende 2026 passieren muss

Die Verschiebung ist kein Freibrief. Sie ist eine Galgenfrist. Experten warnen davor, die Vorbereitungen jetzt schleifen zu lassen. Für 2026 stehen entscheidende Meilensteine an:

  • 30. April 2026: Die EU-Kommission muss eine Überprüfung der bürokratischen Belastung vorlegen.
  • Länder-Benchmarking: Die Risikoeinstufung von Herkunftsländern muss finalisiert werden. Sie entscheidet, wie streng die Sorgfaltspflicht für Importe ausfällt.
  • IT-Stresstest: Das TRACES-System muss unter realen Bedingungen getestet und für den Start Ende 2026 robust genug sein.

Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Das Ziel bleibt dasselbe, nur der Ankunftstermin hat sich geändert. Die nächsten zwölf Monate müssen genutzt werden, um Lieferketten zu überprüfen, Daten zu sammeln und Systeme zu testen. Am 30. Dezember 2026 gibt es kein zweites Aufatmen mehr.

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