Kampf, Sanktionsumgehung

EU verschärft Kampf gegen Sanktionsumgehung mit neuer Leitlinie

09.01.2026 - 10:13:12

Die EU-Kommission konkretisiert mit neuen Vorgaben die Pflichten von Konzernen zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen, insbesondere bei sensiblen Gütern und in der Lieferkette.

Die EU-Kommission schärft die Regeln gegen die Umgehung von Russland-Sanktionen. Neue Leitlinien definieren klare Warnsignale und verschärfen die Haftung für Konzerne.

Brüssel setzt ein deutliches Zeichen im Kampf gegen Schlupflöcher. Mit einer aktualisierten Leitlinie und FAQ-Liste verschärft die Europäische Kommission die Compliance-Vorgaben für Unternehmen. Die am 7. Januar veröffentlichten Dokumente präzisieren, worauf Firmen bei Geschäften mit Drittländern achten müssen – besonders bei sensiblen Gütern. Dieser Schritt fällt in eine kritische Phase: Das 19. EU-Sanktionspaket gegen Russland wird derzeit umgesetzt, gleichzeitig treten neue Due-Diligence-Pflichten in Kraft.

Neue „Red Flags“ für verdächtige Geschäfte

Die aktualisierte FAQ-Liste zu den Sanktionen gegen Russland und Belarus beschreibt detailliert, wie Umgehungsmodelle erkannt werden können. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Firmenkonstrukten und Zwischenhändlern in Drittländern.

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Unternehmen müssen nun selbst Geschäfte mit langjährigen Partnern in nicht sanktionierten Ländern streng prüfen, wenn es um „hochprioritäre“ Güter geht. Die Leitlinie klärt auch die Anforderungen der „No Russia Clause“. Exporteure sensibler Technologien und Dual-Use-Güter erhalten damit klare Vorgaben für ihre Verträge.

Die Kommission identifiziert zudem sogenannte „Umgehungsdrehscheiben“. Dabei handelt es sich um Jurisdiktionen, deren Importe von EU-Waren seit 2022 ungewöhnlich stark gestiegen sind. Firmen sind angehalten, Handelsmuster zu hinterfragen, die wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheinen. Dazu gehören Umwege beim Warentransport oder die Beteiligung neu gegründeter Briefkastenfirmen mit undurchsichtiger Eigentümerstruktur.

Verschärfte Haftung für Mutterkonzerne

Ein zentraler Punkt ist die verschärfte „Best Efforts“-Pflicht. EU-Muttergesellschaften müssen sicherstellen, dass ihre Tochterfirmen außerhalb der EU die Sanktionen nicht unterlaufen. Diese Pflicht wurde zwar bereits Mitte 2025 gesetzlich verankert, die neue Leitlinie konkretisiert nun die praktische Umsetzung.

Demnach reicht eine reine Absichtserklärung nicht mehr aus. Unternehmen müssen aktive Risikobewertungen dokumentieren und Nachweise für Gegenmaßnahmen vorlegen. Dazu gehören regelmäßige Audits bei Tochtergesellschaften und der Einsatz automatisierter Screening-Systeme. Rechtsberater warnen: Wer die Kontrolle über Tochterfirmen in Risikoländern vernachlässigt, macht sich unter den verschärften Anti-Umgehungsgesetzen möglicherweise direkt haftbar.

Diese Fokussierung betrifft besonders die Energie- und Industriebranche. Seit diesem Monat gilt das vollständige EU-Importverbot für raffinierte Erdölprodukte aus russischem Rohöl über Drittländer. Unternehmen stehen unter Druck, ihre gesamte Lieferkette zu überprüfen, um die Einfuhr gemischter Produkte zu verhindern.

Sofortige Reaktionen der Wirtschaft

Die neuen Vorgaben lösten umgehend Reaktionen in der Wirtschaft aus. Die Deutschen Industrie- und Handelskammern (DIHK) haben ihre Mitglieder alarmiert und zu einer sofortigen Überprüfung interner Compliance-Programme aufgefordert. Die dort definierten Warnsignale gelten nun als Standardwissen. Ihre Ignoranz könnte in Strafverfahren als Fahrlässigkeit oder Vorsatz gewertet werden.

Auch Logistik- und Speditionsunternehmen geraten stärker ins Visier der Aufsicht. Die Leitlinie bekräftigt, dass alle am Transport und der Finanzierung beteiligten Akteure eigene Due-Diligence-Prüfungen durchführen müssen. Sie müssen sicherstellen, dass der Endempfänger keine sanktionierte Einheit ist und die Waren nicht für die Weiterleitung nach Russland bestimmt sind.

Maritime Nachrichtendienste berichten zudem von einer verstärkten Fokussierung der Aufseher auf die „Schattenflotte“ von Tankern, die die Ölpreisobergrenze der G7 unterlaufen. Die neue EU-Leitlinie rät Finanzinstituten und Versicherern, Dienstleistungen zu verweigern, wenn Schiffe betrügerische Praktiken anwenden – etwa die Abschaltung von Ortungssystemen (AIS) oder illegale Schiff-zu-Schiff-Übertragungen.

Von der Aufklärung zur Durchsetzung

Die Verschärfung folgt auf das 19. Sanktionspaket vom Oktober 2025, das sektorale Verbote ausweitete. Marktbeobachter sehen in der Januar-Leitlinie den Versuch, verbliebene Lücken vor der nächsten Überprüfung des Sanktionsregimes zu schließen.

Auf Handelsrecht spezialisierte Kanzleien warnen, dass die „Schonfrist“ für die Anpassung an die Anti-Umgehungsmaßnahmen endet. „Die Kommission signalisiert einen Wechsel von der Aufklärung zur Durchsetzung“, heißt es in einer aktuellen Analyse. „Unternehmen können sich nicht länger auf Unklarheiten berufen, was ihre Pflicht zur Überwachung der Lieferkette betrifft.“

Was kommt auf die Unternehmen zu?

Die EU arbeitet an einer weiteren Angleichung der Regeln mit ihren G7-Partnern. Die Kommission kündigte an, in den kommenden Monaten möglicherweise branchenspezifische Leitlinien für den Software- und IT-Dienstleistungssektor zu veröffentlichen.

Das in diesem Monat in Kraft getretene „Verbot raffinierter Produkte“ wird zum Prüfstein für die extraterritoriale Durchsetzung der EU-Vorgaben. Ein Erfolg könnte die Aufseher ermutigen, ähnliche „Durchgriffs“-Mechanismen später in 2026 auch auf andere Rohstoffe wie Metalle und Agrarprodukte anzuwenden.

Unternehmen wird geraten, umgehend ihre Geschäftspartner anhand der aktualisierten Warnliste zu überprüfen. Zudem müssen sie sicherstellen, dass ihre Sanktions-Screening-Software die neuen Indikatoren der Januar-Leitlinie erkennt.

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