EU-Verschärft, Anti-Abholzungs-Gesetz

EU-Verschärft Anti-Abholzungs-Gesetz – und verschiebt es erneut

28.12.2025 - 17:43:12

Die EU hat die Anti-Abholzungs-Verordnung bis Ende 2026 verschoben und die Regeln vereinfacht. Eine neue Händler-Befreiung reduziert den Bürokratieaufwand deutlich.

Die EU hat ihre umstrittene Anti-Abholzungs-Verordnung (EUDR) zum zweiten Mal verschoben. Gleichzeitig wurden die Regeln für Unternehmen deutlich vereinfacht. Die neue Frist für große und mittlere Betriebe ist nun der 30. Dezember 2026.

Diese Entscheidung, die diese Woche im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, gewährt globalen Lieferketten ein zwölfmonatiges Atempause. Sie reagiert auf massive Warnungen von Wirtschaftsverbänden, die vor technischer Unvorbereitetheit und überbordendem Bürokratieaufwand warnten. Der ursprüngliche Starttermin im Dezember 2025 konnte nicht gehalten werden.

Neue Stufenweise Fristen bis 2027

Die geänderte Verordnung (EU) 2025/2650 legt einen gestaffelten Zeitplan fest. Die verbindlichen Regeln gelten nun:

  • Für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026.
  • Für Kleinst- und Kleinunternehmen erst ab dem 30. Juni 2027.

Hintergrund der erneuten Verschiebung sind massive Probleme bei der notwendigen IT-Infrastruktur. Das zentrale TRACES-Informationssystem für Sorgfaltspflicht-Erklärungen und die Leitfäden für die Umsetzung waren nicht rechtzeitig einsatzbereit, um den gewaltigen Datenstrom des Welthandels zu bewältigen. Eine Durchsetzung zum alten Termin hätte laut Branchenanalysten zu erheblichen Störungen bei Importen wichtiger Rohstoffe führen können.

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Entlastung für den Handel: Die „Händler-Befreiung“

Neben der Fristverlängerung bringt die Novelle eine wesentliche Erleichterung für die Wirtschaft. Die umstrittene Pflicht zur Abgabe einer eigenen Sorgfaltspflicht-Erklärung wird deutlich reduziert.

Künftig liegt diese Pflicht nur noch beim „erstmaligen Inverkehrbringer“ auf dem EU-Markt – also typischerweise beim Importeur oder ersten Hersteller. Nachgelagerte Händler und Verarbeiter müssen keine eigene Erklärung mehr abgeben, sofern das Produkt bereits durch eine gültige Erklärung des Lieferanten abgedeckt ist. Diese sogenannte „Trader Exemption“ soll Millionen überflüssiger administrativer Meldungen verhindern.

Zudem wird es für kleine Primärproduzenten ein vereinfachtes Meldeverfahren geben. Damit sollen Kleinbauern vor einem Ausschluss vom EU-Markt geschützt werden.

Zwischen Wirtschaftserleichterung und Öko-Kritik

Die Reaktionen auf die Verschiebung sind gespalten. Wirtschaftsverbände wie der deutsche Logistiker Dachser und Holzhandels-Föderationen zeigen sich erleichtert. Für sie ist das zusätzliche Jahr entscheidend, um Rechtssicherheit zu schaffen und die digitalen Schnittstellen zu testen.

Umweltverbände wie BUND und WWF kritisieren den Schritt scharf. Sie sehen in der erneuten Verzögerung eine „Aushöhlung“ der Ziele des europäischen Green Deals. Die Vereinfachungen für Händler könnten Schlupflöcher schaffen, die die Rückverfolgbarkeit untergraben. Das Kernziel – sicherzustellen, dass der europäische Konsum nicht zur globalen Entwaldung beiträgt – werde wirtschaftlichen Interessen geopfert.

Vorschau: Der nächste Prüftermin steht schon fest

Trotz der neuen Fristen ist die Lage dynamisch. Die geänderte Verordnung verpflichtet die EU-Kommission zu einer umfassenden „Vereinfachungsprüfung“ bis zum 30. April 2026.

Diese Prüfung soll die Bürokratiekosten der EUDR bewerten und weitere Optionen zur Entlastung ausloten – ohne die Umweltziele zu gefährden. Marktexperten rechnen mit weiteren technischen Anpassungen vor dem endgültigen Start Ende 2026.

Rechtsexperten raten Unternehmen dringend, die Verschiebung nicht als Absage zu verstehen. Die Kernanforderungen an den Nachweis entwaldungsfreier Lieferketten und Geolokationsdaten bleiben bestehen. Die zusätzliche Zeit sollte für Audits, Lieferantengespräche und die Vorbereitung der IT-Systeme genutzt werden.

Ein weiterer kritischer Punkt steht 2026 an: Die Kommission muss ihr Länder-Bewertungssystem finalisieren, das Staaten in niedrige, standardmäßige oder hohe Risikokategorien einteilt. Diese politisch sensible Einstufung, die voraussichtlich Mitte 2026 vorliegen soll, wird den Überprüfungsaufwand für Importe aus bestimmten Regionen maßgeblich bestimmen.

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