EU verlängert Datenschutz-Partnerschaft mit Großbritannien bis 2031
27.12.2025 - 01:30:12Die EU-Kommission hat die Angemessenheitsbeschlüsse für Großbritannien um sechs Jahre verlängert. Für deutsche Unternehmen bedeutet das Planungssicherheit beim Datentransfer.
Heute, am 27. Dezember 2025, wäre eigentlich eine „digitale Klippe“ erreicht gewesen. Stattdessen beginnt eine neue Phase der Rechtssicherheit. Die EU-Kommission hat die Anerkennung des britischen Datenschutzniveaus als „im Wesentlichen gleichwertig“ bis Ende 2031 bestätigt. Für HR-Abteilungen und Unternehmen in Deutschland entfällt damit die akute Notwendigkeit, auf komplexe Vertragsklauseln umzustellen.
Der Kern der Entscheidung: Personenbezogene Daten können weiterhin frei aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nach Großbritannien fließen. Zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Standardvertragsklauseln (SCCs) sind nicht erforderlich. Die Beschlüsse enthalten eine Sunset-Klausel, die eine Gültigkeit bis zum 27. Dezember 2031 festschreibt – sofern das britische Recht nicht wesentlich abweicht.
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„Diese Entscheidung kommt Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals zugute“, sagte Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Kommission. Sie betonte die volle Compliance mit den Datenschutzregeln bei gleichzeitiger Reduzierung von Bürokratie und Kosten.
Vom Provisorium zur langfristigen Lösung
Der heutige Termin resultiert aus einem mehrstufigen Prozess. Die ursprünglichen Angemessenheitsbeschlüsse von 2021 wären eigentlich im Juni 2025 ausgelaufen. Die Kommission gewährte damals eine technische Verlängerung um sechs Monate, um das neue britische Gesetz, den Data (Use and Access) Act 2025 (DUAA), gründlich prüfen zu können.
Diese Bewertungsphase war entscheidend. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) gab eine Stellungnahme ab, die Mitgliedstaaten stimmten dem Verfahren zu. Das Ergebnis: Trotz Änderungen etwa bei der Aufsichtsbehörde ICO oder Regeln für automatische Entscheidungsfindung sieht die Kommission die „wesentliche Gleichwertigkeit“ weiterhin gegeben.
Was der Beschluss für deutsche Firmen bedeutet
Für deutsche Unternehmen, besonders im Personalwesen, bewahrt die Verlängerung den Status quo. Sensible Mitarbeiterdaten zwischen deutschen Konzernzentralen und britischen Niederlassungen können ohne zusätzliche Transfer-Impact-Assessments (TIAs) übermittelt werden.
„Großbritannien bleibt ein strategischer Partner“, unterstrich Kommissar Michael McGrath. Die Marktreaktion fiel durchweg positiv aus. Branchenverbände begrüßten die Beseitigung der „27.-Dezember-Klippe“, die die Compliance-Kosten hätte explodieren lassen können.
Überwachung und mittelfristige Überprüfung
Die Beschlüsse sind nicht in Stein gemeißelt. Die Kommission hat einen Überprüfungsmechanismus integriert. Nach vier Jahren, voraussichtlich Ende 2029, wird eine Zwischenbilanz gezogen. Dabei wird bewertet, ob die britischen Datenschutzpraktiken in der Realität weiterhin EU-Standards entsprechen.
Die Verlängerung 2031 wird nicht automatisch erfolgen. Sie erfordert einen neuen vollständigen Bewertungszyklus. Die Stabilität der Partnerschaft hängt maßgeblich davon ab, wie Großbritannien den DUAA umsetzt und ob künftige Regierungen stärker vom europäischen Modell abweichen wollen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die unmittelbare Krise abgewendet. Die Datenbrücke zwischen der EU und Großbritannien steht auf einer solideren, sechsjährigen Grundlage – ein wichtiger Pfeiler für die digitale Integration der europäischen Wirtschaft.
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