Mogelpackungen, EU-Verordnung

EU verbietet Mogelpackungen ab August 2026

22.02.2026 - 21:11:12 | boerse-global.de

Ab August 2026 verbietet die neue EU-Verordnung überdimensionierte Verpackungen und Leerraum. Hersteller müssen ihre Packungen radikal überarbeiten, um Strafen zu vermeiden.

Ab August 2026 sind überdimensionierte Kartons und versteckte Hohlräume in der EU Geschichte. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt dann in Kraft und setzt Hersteller unter Druck. Sie müssen ihre Verpackungen radikal überarbeiten, um Strafen zu vermeiden. Für Verbraucher bedeutet das das Ende vieler Ärgernisse.

Die Verordnung gilt direkt in allen Mitgliedsstaaten und beendet den nationalen Regelungs-Flickenteppich. Ihr Hauptziel: Verpackungsabfälle sollen bis 2040 um 15 Prozent im Vergleich zu 2018 sinken. Deutschland passt derzeit sein nationales Recht an, um die EU-Vorgaben umzusetzen.

Konkretes Verbot für „Luftnummern“

Ein Kernpunkt ist das explizite Verbot von Mogelpackungen. Verpackungen mit doppelten Wänden, falschen Böden oder unnötigen Schichten, die ein größeres Volumen vortäuschen, sind künftig tabu. Damit reagiert Brüssel auf jahrelange Kritik von Verbraucherschützern.

Besonders konkret wird es bei Leerraum. Ab 2030 gilt für Transport- und Umverpackungen ein maximaler Leerraumanteil von 50 Prozent. Bereits ab 2028 müssen Hersteller ihre Verkaufsverpackungen auf das absolut nötige Minimum reduzieren.

Und was ist mit „Shrinkflation“?

Die PPWR regelt vor allem das physische Volumen. Das Phänomen „Shrinkflation“ – weniger Inhalt zum gleichen Preis – bleibt eine vieldiskutierte Lücke. Verbraucherzentralen fordern eine Kennzeichnungspflicht direkt am Regal.

Länder wie Frankreich und Österreich haben solche nationalen Regeln bereits. Deutsche Verbraucherschützer sehen das als pragmatische Übergangslösung, bis die EU eine einheitliche Regelung findet. Der Druck durch die neue Verordnung könnte hier zu mehr Transparenz führen.

Paradigmenwechsel für die Industrie

Die PPWR markiert einen Wendepunkt. Die direkte Gültigkeit schafft einheitliche Wettbewerbsbedingungen in Europa. Unternehmen müssen ihre Produktdesigns und Lieferketten komplett überprüfen. Der administrative Aufwand steigt, etwa durch Konformitätserklärungen für jede Verpackung.

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Langfristig soll das zu effizienteren und umweltfreundlicheren Prozessen führen. Branchenbeobachter erwarten einen Innovationsschub – von neuen Materialien bis zu intelligenten Mehrwegsystemen.

Nächste Schritte und Fristen

Der große Stichtag für die Industrie ist der 12. August 2026. Ab dann müssen alle neuen Verpackungen den Regeln entsprechen. Weitere Fristen folgen: Ab 2028 kommen neue Pflicht-Kennzeichnungen zur Materialzusammensetzung und Mülltrennung auf die Packungen.

Die ambitionierten Recyclingquoten der EU setzen die Abfallwirtschaft zusätzlich unter Druck. Die Debatte um eine verpflichtende „Shrinkflation“-Kennzeichnung auf EU-Ebene wird parallel weitergehen. Für Verbraucher werden die Regale in den kommenden Jahren sichtbar ehrlicher.

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