EU-Taxonomie, Bürokratie

EU-Taxonomie: 10-Prozent-Schwelle soll Bürokratie abbauen

30.01.2026 - 06:56:12

Die EU führt eine Wesentlichkeitsgrenze für Nachhaltigkeitsberichte ein, um den Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Experten bezweifeln jedoch den tatsächlichen Nutzen der Vereinfachung.

Die EU erleichtert die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen. Eine neue Wesentlichkeitsschwelle von 10 Prozent ist diese Woche in Kraft getreten. Sie soll den administrativen Aufwand für Tausende berichtspflichtige Firmen in Deutschland und Europa spürbar senken. Doch in der Praxis stößt die Reform auf ein geteiltes Echo.

Kern der Neuerung: Weniger Detailprüfung

Ab sofort können Unternehmen wirtschaftliche Aktivitäten von einer detaillierten Konformitätsprüfung ausnehmen, wenn sie weniger als 10 Prozent des Umsatzes, der Investitions- oder Betriebsausgaben ausmachen. Diese Regelung gilt rückwirkend für das Geschäftsjahr 2025. Finanzinstitute dürfen bis zu 10 Prozent ihrer Investitionen oder Kredite als nicht wesentlich einstufen.

Die EU-Kommission verspricht sich davon eine massive Arbeitserleichterung. Der Berichtsumfang soll für Industrieunternehmen um bis zu 64 Prozent und für Finanzunternehmen sogar um 89 Prozent schrumpfen. Unternehmen haben ein Wahlrecht: Sie können die Vereinfachung bereits für ihre aktuellen Berichte nutzen oder erst ein Jahr später umsetzen.

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Teil der „Omnibus“-Strategie gegen Regulierungslast

Die neue Schwelle ist kein Einzelfall, sondern Teil einer breiten Initiative zum Bürokratieabbau. Im Rahmen des European Green Deal will die Kommission die komplexen ESG-Berichtspflichten verschlanken und praxistauglicher gestalten. Bereits 2025 hatte sie mit „Omnibus I“ eine Reduktion von Datenpunkten und die Einführung der 10-Prozent-Schwelle angekündigt.

Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken, ohne die Ziele der grünen Transformation zu gefährden. Die Taxonomie bleibt ein zentrales Klassifizierungssystem, um Kapital in nachhaltige Aktivitäten zu lenken. Sie bildet neben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine tragende Säule der EU-Strategie für nachhaltige Finanzen.

Kritik: Echte Entlastung fraglich

Doch wie groß ist die tatsächliche Arbeitserleichterung? Experten äußern sich verhalten. Der grundlegende Aufwand für die Berechnung der Anteile von Umsatz, Investitionen und Betriebskosten bleibe bestehen, kritisieren Branchenkenner. Schließlich müsse ein Unternehmen erst ermitteln, welche Aktivitäten unter die neue Grenze fallen.

Die Datenerhebung im Vorfeld sei identisch, auch wenn später einige Felder im Bericht wegfallen könnten. Die prognostizierte massive Reduktion des Gesamtaufwands könnte in der Realität daher geringer ausfallen. Ist die Vereinfachung also nur scheinbar?

Gleichzeitig: Schärfere Regeln gegen Greenwashing

Während an einer Stelle der Aufwand reduziert wird, erhöht sich an anderer der Druck. Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA verschärft die Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen, um Greenwashing zu bekämpfen. In einem kürzlich veröffentlichten Hinweispapier fordert sie, dass ESG-Behauptungen präzise, verständlich und belegbar sein müssen.

Begriffe wie „ESG-Integration“ dürfen demnach nur verwendet werden, wenn Nachhaltigkeitskriterien nachweislich eine Schlüsselrolle bei Anlageentscheidungen spielen. Nationale Aufsichtsbehörden wie die deutsche BaFin orientieren sich in der Regel an diesen Leitlinien. Die Qualität der Nachhaltigkeitskommunikation rückt immer stärker in den Fokus der Regulierer.

Ausblick für deutsche Unternehmen

Für Firmen in Deutschland bedeutet die neue Schwelle kurzfristig mehr Flexibilität. Sie müssen nun abwägen, ob sie diese für ihre Berichte 2025 nutzen. Langfristig bleibt das regulatorische Umfeld jedoch hochdynamisch. Die vollständige Umsetzung der CSRD und die Weiterentwicklung der europäischen Berichtsstandards werden die Praxis in den kommenden Jahren weiter prägen.

Die jüngste Anpassung zeigt: Die EU-Kommission ist bereit, auf Kritik aus der Wirtschaft zu reagieren und komplexe Regelwerke nachzujustieren. Der grundlegende Trend zu mehr Transparenz und der Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmenssteuerung bleibt davon jedoch unberührt.

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