EU-Staaten, Aufweichung

EU-Staaten stoppen Aufweichung der DSGVO

27.02.2026 - 00:00:45 | boerse-global.de

Die EU-Mitgliedstaaten haben zentrale Pläne der Kommission zur Lockerung der Datenschutz-Grundverordnung abgelehnt. Der Schutz personenbezogener Daten und automatisierter Entscheidungen bleibt hoch.

Die EU-Mitgliedstaaten haben zentrale Pläne der EU-Kommission zur Reform der Datenschutz-Grundverordnung gestoppt. Sie verteidigen damit das hohe Schutzniveau für Bürgerdaten gegen Bürokratieabbau.

Ein neuer Entwurf des EU-Rates lehnt die umstrittensten Teile des sogenannten „Digitalen Omnibus“ ab. Besonders der Versuch, den Begriff „personenbezogene Daten“ neu zu definieren, scheint damit gescheitert. Für Datenschützer ist das ein großer Erfolg. Für die Kommission bedeutet es einen Rückschlag für ihre Vereinfachungsagenda.

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Kernstreit: Was sind personenbezogene Daten?

Im November 2025 wollte die Kommission Artikel 4 der DSGVO ändern. Daten sollten für ein Unternehmen nicht mehr als personenbezogen gelten, wenn es sie nicht mit „hinreichender Wahrscheinlichkeit“ einer Person zuordnen kann. Kritiker sahen darin ein Schlupfloch. Ein späterer Daten-Empfänger könnte die Informationen sehr wohl zuordnen.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) warnten scharf. Die Änderung würde Grundpfeiler des Datenschutzes erschüttern, hieß es in einer Stellungnahme vom 11. Februar. Viele Datenverarbeitungen, etwa in der Online-Werbung, wären plötzlich nicht mehr reguliert. Der Rat folgt dieser Kritik nun offenbar und streicht den Passus.

Auch bei KI-Entscheidungen bleibt Schutz hoch

Der Widerstand geht weiter: Der Rat lehnt auch einen Vorschlag ab, der vollautomatisierte Entscheidungen erleichtern sollte. Solche KI-Entscheidungen ohne menschliche Kontrolle sind derzeit streng reglementiert. Das hohe Schutzniveau soll bleiben.

Zudem fällt eine Regelung, die der Kommission mehr Deutungshoheit bei technischen Standards gegeben hätte. Die Mitgliedstaaten wollen die Auslegung der DSGVO lieber bei Gerichten und unabhängigen Behörden belassen. Der Einfluss von EDSA und EDSB auf diese Haltung gilt als maßgeblich.

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Was bleibt vom Reformpaket?

Nicht alles ist gescheitert. Weniger kontroverse Vereinfachungen werden übernommen. Dazu gehören einfachere Meldewege bei IT-Sicherheitsvorfällen. Das Ziel, Digitalgesetze besser abzustimmen und Rechtssicherheit zu schaffen, bleibt bestehen.

Doch die Botschaft ist klar: Vereinfachung darf nicht auf Kosten der Grundrechte gehen. Die Mitgliedstaaten bilden mit den Datenschutzbehörden ein starkes Korrektiv zur Kommission.

Was kommt jetzt?

Der „Digitale Omnibus“ wird weiter im EU-Parlament und Rat beraten. Eine Ratsarbeitsgruppe tagt bereits Ende dieser Woche. Die gestrichenen DSGVO-Änderungen gelten jedoch als endgültig vom Tisch.

Die Debatte könnte sich auf einen umfassenderen „Fitness-Check“ der Digitalregulierung verlagern. Für Unternehmen und Bürger bedeutet die Entwicklung zunächst: Der weltweit anerkannte DSGVO-Rahmen bleibt in seinen Grundfesten erhalten.

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