EU sichert Datentransfer mit Großbritannien bis 2031
30.12.2025 - 16:44:12Die EU-Kommission hat die Angemessenheitsbeschlüsse für den Datenaustausch mit Großbritannien um sechs Jahre verlängert. Dies schafft Planungssicherheit für den digitalen Handel und erspart Unternehmen komplexe Compliance-Alternativen.
Die EU-Kommission hat den freien Datenfluss mit Großbritannien für weitere sechs Jahre gesichert. Die Entscheidung beendet die Unsicherheit für Unternehmen, die auf reibungslosen digitalen Handel angewiesen sind.
Die sogenannten Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich gelten nun bis zum 27. Dezember 2031. Sie wurden am vergangenen Wochenende rechtskräftig, nur Tage nachdem eine vorläufige Verlängerung ausgelaufen war. Damit bleibt Großbritannien ein sicherer Datenpartner, obwohl es kein EU-Mitglied mehr ist.
Sechs Jahre Planungssicherheit für die Wirtschaft
Für Tausende Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals bedeutet die Entscheidung enorme Erleichterung. Hätte die Kommission nicht gehandelt, wäre Großbritannien zu einem Drittland ohne angemessenen Datenschutz geworden. Firmen hätten dann auf komplexe Alternativen wie Standardvertragsklauseln zurückgreifen müssen.
„Die Entscheidung stellt sicher, dass personenbezogene Daten weiterhin frei und sicher fließen können“, sagte Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Kommission für Technologie-Souveränität. Dies unterstreiche sowohl den Handelsverkehr als auch die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung.
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Die neuen Beschlüsse gelten für die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Richtlinie für die Strafverfolgung. Die sechsjährige Laufzeit ist deutlich länger als vorherige Übergangslösungen und signalisiert Vertrauen in das britische Datenschutzsystem.
Britische Reformen bestehen den EU-Test
Ein zentraler Prüfstein für die Kommission war das neue britische Data (Use and Access) Act. Die Reform soll Bürokratie abbauen und Innovation fördern. EU-Beamte hatten das Gesetz im Jahr 2025 genau geprüft.
Das Ergebnis: Die britischen Regelungen weichen nicht wesentlich vom EU-Standard ab. Sie bewahren die grundlegenden Schutzgarantien der DSGVO. Diese positive Bewertung war die Voraussetzung für die Verlängerung.
Der britische Digitalminister Ian Murray begrüßte die Entscheidung. Sie bestätige die Strategie der Regierung, Datengesetze zu modernisieren und gleichzeitig hohe Standards für den Datenverkehr mit Europa zu wahren.
Was bedeutet das für deutsche Unternehmen?
Für deutsche Konzerne wie SAP, die Telekom oder DAX-Unternehmen mit britischen Tochtergesellschaften entfällt ein erheblicher Compliance-Aufwand. Die Verlängerung betrifft Cloud-Dienste, Gehaltsabrechnungen, E-Commerce und firmeninterne Datenübermittlungen.
Rechtsexperten sehen nun Luft für langfristige Strategien. „Compliance-Verantwortliche können sich von der Notfallplanung verabschieden und sich auf Governance-Konzepte konzentrieren“, erklärt eine Anwältin für IT-Recht. Auch Behörden können weiterhin problemlos Informationen austauschen.
Überwachungsklausel soll Abweichungen verhindern
Die Verlängerung ist nicht bedingungslos. Die Kommission hat eine Sunset-Klausel und einen Überprüfungsmechanismus eingebaut. In vier Jahren werden Brüssel und London den Datenschutz im Königreich neu bewerten.
Besonderes Augenmerk liegt auf der praktischen Anwendung des neuen britischen Gesetzes. Die Kommission will beobachten, wie mit automatisierten Entscheidungen und sensiblen Daten umgegangen wird.
Für die nächsten Jahre ist die Rechtslage damit klar. Die Gefahr einer abrupten Störung des digitalen Handels ist gebannt – ein stabiler Rahmen für das kommende Jahrzehnt.
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