EU-Kommission will KI-Märkte mit neuen Regeln öffnen
08.01.2026 - 15:04:12Die EU-Kommission stellt die Weichen für eine Ausweitung der Digitalmarkt-Regeln auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste. Eine heute veröffentlichte Konsultation zeigt breite Unterstützung für verbindliche Interoperabilitäts-Pflichten, um Monopolbildung zu verhindern.
Das am Donnerstag veröffentlichte Dokument fasst über 450 Stellungnahmen von europäischen Start-ups, Verbänden und Wissenschaftlern zusammen. Die klare Botschaft: Ohne regulatorisches Eingreifen droht der junge Markt für generative KI von denselben „Gatekeepern“ dominiert zu werden, die bereits Mobilökosysteme und Suchmaschinen kontrollieren. Diese Entwicklung rückt KI-Interoperabilität ins Zentrum der laufenden DMA-Überprüfung, deren Abschlussbericht für Mai 2026 erwartet wird.
Start-ups fordern „offene“ KI-Ökosysteme
Die heute veröffentlichte Zusammenfassung zeigt ein klares Bild: Während der Digital Markets Act (DMA) in den letzten zwei Jahren bereits Veränderungen bei Messengern und App-Stores erzwungen hat, gelten die aktuellen Regeln als unzureichend für den rasanten Aufstieg generativer KI.
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Eine breite Koalition aus europäischen Tech-Start-ups und Digitalrechte-Organisationen fordert standardisierte Programmierschnittstellen (APIs). Diese würden es Drittanbietern ermöglichen, zwischen verschiedenen KI-Basismodellen zu wechseln, ohne ihre gesamte Infrastruktur neu aufbauen zu müssen. Die Befürchtung: Cloud-Anbieter bündeln KI-Modelle bereits so, dass ein Wechsel zu Wettbewerbern für Geschäftskunden unverhältnismäßig teuer wird.
Die benannten Gatekeeper – darunter Alphabet, Amazon, Apple, Meta, Microsoft und ByteDance – argumentieren in ihren Stellungnahmen hingegen gegen solche Vorschriften. Sie verweisen auf Risiken für Datenschutz, Sicherheit und den Schutz proprietärer Modellgewichte. Zwang zur Interoperabilität könne Innovationen behindern und Technologiediebstahl Vorschub leisten.
Dezember brachte regulatorische Eskalation
Die heutige Ankündigung folgt einem turbulenten Monat in der EU-Tech-Regulierung. Am 9. Dezember 2025 leitete die Kommission ein formelles Kartellverfahren gegen Google ein. Es untersucht, ob der Konzern seine Marktmacht in der Suche nutzt, um Verlage zu unfairen Konditionen für das KI-Training zu zwingen.
Nur drei Tage später, am 12. Dezember, unterstützte die High-Level Group (HLG) zum DMA ein Strategiepapier zur KI-Kooperation. Das Dokument analysiert das Zusammenspiel von DMA, KI-Gesetz und DSGVO und kommt zu einem klaren Schluss: „Effektive Interoperabilität“ ist essenziell, um Datenengpässe in der KI-Wertschöpfungskette zu verhindern.
Diese Doppelstrategie wird deutlich: Die Kommission will die präventiven Regeln des DMA nutzen, um Marktverzerrungen von vornherein zu verhindern – statt sich auf langwierige Kartellverfahren zu verlassen.
Technische Hürden: KI-Interoperabilität ist komplex
Die Forderung nach KI-Interoperabilität stellt eine weitaus größere technische und rechtliche Herausforderung dar als frühere DMA-Vorgaben. Während es 2024 bei Messenger-Interoperabilität um den Austausch von Text und Medien ging, betrifft KI-Interoperabilität den komplexen Transfer von Kontext, Modellgewichten und Trainingsdaten.
Experten sehen die „vertikale Interoperabilität“ als primäres Ziel für KMU. Sie würde es Entwicklern ermöglichen, das zugrundeliegende KI-Modell auszutauschen, während die nutzerseitige Anwendung erhalten bleibt. So könnte verhindert werden, dass ein Unternehmen mit einem Kundenservice-Chatbot technisch an einen bestimmten Anbieter gebunden ist.
Die „horizontale Interoperabilität“ – bei der KI-Agenten verschiedener Plattformen autonom miteinander kommunizieren – bleibt hingegen ambitionierter und technisch anspruchsvoller. In der Konsultation wird zwar Begeisterung für diese Vision deutlich, doch gleichzeitig wird betont: Zuerst müssen Sicherheitsprotokolle etabliert werden, um „Halluzinations-Kaskaden“ oder Sicherheitslücken zu vermeiden.
Marktreaktion: Europa setzt auf digitale Souveränität
Die Veröffentlichung der Konsultation löste sofortige Reaktionen im europäischen Tech-Sektor aus. Europäische Cloud-Anbieter und KI-Start-ups begrüßen die Transparenz der Kommission. Sie sehen darin ein Signal, dass die EU ein souveränes KI-Ökosystem fördern will – statt sich von US-Giganten abhängig zu machen.
Marktbeobachter erkennen erneut den „Brussels Effect“: Die EU versucht, globale Standards für die Digitalregulierung zu setzen. Mit dem KI-Gesetz, das im August 2026 vollständig anwendbar wird, könnte die Abstimmung von DMA-Wettbewerbsregeln und KI-Sicherheitsvorgaben ein umfassendes „Regelwerk“ für die KI-Wirtschaft schaffen, das andere Rechtsräume übernehmen.
Vertreter der großen US-Tech-Konzerne äußern hingegen Zurückhaltung. In indirekten Stellungnahmen warnen Quellen nahe der Gatekeeper: Zu starre Interoperabilitätsstandards könnten den globalen KI-Markt fragmentieren und die Einführung fortgeschrittener Funktionen in Europa im Vergleich zu den USA und Asien verzögern.
Ausblick: Der Weg bis Mai 2026
Mit der heutigen Veröffentlichung beginnt die finale Phase der DMA-Überprüfung. Gemäß Artikel 53 des Gesetzes muss die Kommission bis zum 3. Mai 2026 ihren vollständigen Evaluierungsbericht an Europaparlament und Rat vorlegen.
Rechtsexperten erwarten, dass der Abschlussbericht konkrete Änderungen am DMA vorschlagen wird. Dazu könnte gehören, „Allgemeine KI“ (General Purpose AI) als eigenständigen Kerndienst zu definieren – was automatisch Pflichten zur Neutralität und Datenübertragbarkeit auslösen würde.
Bis dahin will die Kommission den Dialog mit der HLG und technischen Normungsgremien fortsetzen. Das Ziel: zu definieren, was „effektive Interoperabilität“ für ein Großes Sprachmodell (LLM) konkret bedeutet.
Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Die Ära abgeschotteter „Walled Gardens“ in der Künstlichen Intelligenz wird herausgefordert, noch bevor die Mauern vollständig errichtet sind. Bis zur Mai-Frist wird die Spannung zwischen einem offenen, wettbewerbsfähigen KI-Markt und der Sicherheit proprietärer Systeme die transatlantische Digitalpolitik prägen.
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