EU-Kommission, Düngemittel-Zölle

EU-Kommission will Düngemittel-Zölle aussetzen

07.01.2026 - 21:13:12

Die EU-Kommission schlägt vor, Zölle auf Ammoniak und Harnstoff auszusetzen, um die durch den CO?-Grenzausgleich steigenden Kosten für Landwirte zu kompensieren.

Die EU-Kommission will Importzölle auf wichtige Düngemittel vorübergehend streichen. Damit reagiert Brüssel auf die volle Einführung des CO₂-Grenzausgleichs, der die Kosten für Landwirte in die Höhe treiben könnte.

Soforthilfe für die Landwirtschaft

EU-Handelskommissar Maros Sefcovic legte heute in Brüssel einen Plan vor, die sogenannten Meistbegünstigungszölle auf Ammoniak und Harnstoff auszusetzen. Konkret betrifft dies den 6,5-Prozent-Zoll auf Ammoniak und die 5,5-Prozent-Abgabe auf Harnstoff. Beide Stoffe sind Grundstoffe für die europäische Landwirtschaft.

Die Maßnahme soll noch 2026 in Kraft treten – rechtzeitig für die Frühjahrsaussaat. Hintergrund sind die nach wie vor hohen Düngemittelpreise. Sie liegen laut Kommission etwa 60 Prozent über dem Niveau von 2020. „Diese hohen Inputkosten sind für die Landwirtschaftsbetriebe nicht tragbar“, betonte Sefcovic. Sie stellten eine anhaltende Bedrohung für die europäische Ernährungssicherheit dar.

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Ausgleich für den CO₂-Preis an der Grenze

Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die volle CO₂-Grenzausgleichsmaßnahme (CBAM). Importeure kohlenstoffintensiver Güter – darunter Düngemittel – müssen nun Zertifikate für den CO₂-Fußabdruck ihrer Produkte kaufen.

Analysten warnten seit Langem, dass diese neue Abgabe die Düngemittelpreise um 10 bis 30 Prozent erhöhen könnte. Die nun vorgeschlagene Zollaussetzung soll diesen Preiseffekt neutralisieren. Laut Sefcovic werden die gesparten Zölle die neuen CBAM-Kosten „im Großen und Ganzen ausgleichen“. So will die EU ihre Klimaziele wahren, gleichzeitig aber die Landwirte vor Preisschocks schützen.

Abhängigkeit von Importen und Branchendruck

Die Dringlichkeit der Maßnahme unterstreicht die Importabhängigkeit der EU. Rund 50 Prozent des Düngemittelbedarfs werden aus Drittländern gedeckt, vor allem aus Ägypten, Algerien und den USA. Die heimische Produktion leidet nach wie vor unter hohen Energiekosten.

Bereits am 3. Januar 2026 hatten große Agrarbranchenverbände vor schweren Lieferkettenstörungen gewarnt. Die Kommission reagierte damit auch auf massiven Druck aus der Landwirtschaft. Allerdings könnte der Schritt auf Widerstand bei europäischen Düngemittelherstellern stoßen. Sie fürchten Wettbewerbsnachteile, da sie selbst hohe Kosten für die Dekarbonisierung tragen müssen.

Nächste Schritte und Notfalloption

Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Rat gebilligt werden. Die Kommission drängt auf ein schnelles Verfahren, damit die Landwirte Planungssicherheit für das Jahr 2026 erhalten. Gleichzeitig sollen „robuste Schutzmaßnahmen“ sicherstellen, dass die Entlastung tatsächlich bei den Betrieben ankommt und nicht bei Zwischenhändlern hängen bleibt.

Als weitere Notfalloption bereitet die Kommission bereits eine separate Maßnahme vor. Sie könnte eine vorübergehende Aussetzung der CBAM-Verpflichtungen selbst für bestimmte Güter ermöglichen – falls die Zollerleichterungen nicht ausreichen sollten. Dies wäre eine Art „Notbremse“ für den Fall einer ernsthaften Marktkrise.

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