EU-Kommission schärft CO?-Grenzausgleich nach
17.12.2025 - 08:09:12Die EU-Kommission hat den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) kurz vor dem Start verschärft. Neue Entwürfe weiten den Anwendungsbereich massiv aus und ändern die Regeln für Stromimporte entscheidend. Die endgültige Phase mit finanziellen Verpflichtungen beginnt planmäßig am 1. Januar 2026.
Ab 2028 soll der CBAM auf etwa 180 weitere Fertigwaren ausgeweitet werden. Das Ziel: „Circumvention“, also die Umgehung der Abgabe durch den Import fertiger Produkte statt Rohmaterialien, zu verhindern. Rund 7.500 neue Importeure, vor allem aus der verarbeitenden Industrie, müssten sich dann auf strenge Berichtspflichten einstellen. Die EU-Kommission reagiert damit auf Druck von Stahl- und Aluminiumherstellern, die sich durch die bisherige Regelung benachteiligt sahen.
Neue Wege für grünen Stromimport
Gleichzeitig lockert Brüssel die Vorgaben für Stromimporte. Importeure erhalten künftig einen klaren Weg, tatsächliche Emissionswerte für Elektrizität anzugeben, statt starre Standardwerte nutzen zu müssen. Zwei Änderungen sind zentral:
* Klare Regeln für PPAs: Die neuen Vorgaben erleichtern den Nachweis, dass importierter Strom aus erneuerbaren Quellen stammt, etwa durch Power Purchase Agreements (PPAs).
* Marktkopplung als Schlüssel: Drittländer, die EU-Strommarktvorschriften übernehmen und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen, können eine Befreiung vom CBAM erhalten. Für Länder wie Serbien, die eine Kopplung bis 2027 anstreben, könnte dies eine Brückenlösung bieten.
Importeure stehen angesichts des verschärften CBAM und der geplanten Ausweitung auf Fertigwaren ab 2028 vor neuen, komplexen Meldepflichten. Das kostenlose E‑Book erklärt Schritt für Schritt, welche Waren meldepflichtig sind, wie Sie Emissionsdaten (auch für Stromimporte per PPA) korrekt nachweisen und wie Sie gestaffelte Strafaufschläge vermeiden. Mit praktischer Checkliste für Lieferketten, Ausnahmen und Berichtspflichten hilft der Leitfaden, CBAM‑Reporting rechtssicher umzusetzen. Jetzt kostenlosen CBAM-Leitfaden herunterladen
Strafaufschläge für pauschale Emissionswerte
Parallel hat die Kommission die endgültigen technischen Werte für eingebettete Emissionen bestätigt. Um die genaue Erfassung von Lieferkettenemissionen zu erzwingen, führt sie einen gestaffelten Strafaufschlag für die Nutzung pauschaler Standardwerte ein:
* 2026: +10 %
* 2027: +20 %
* Ab 2028: +30 %
Diese „Bestrafung“ soll Importeure dazu bringen, in eine genaue Überwachung und Berichterstattung zu investieren.
Hohe CO₂-Preise verschärfen den Druck
Die Ankündigungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem der europäische CO₂-Preis mit fast 84 Euro pro Tonne ein Jahreshoch erreicht. Für Importeure bedeutet diese Kombination aus steigenden Preisen und erweitertem Geltungsbereich ein erhebliches finanzielles Risiko. „Das Zeitfenster für die Anpassung schließt sich“, kommentieren Marktbeobachter. Die geplante Ausweitung ab 2028 bringe eine neue Komplexitätsschicht für globale Lieferketten.
Der Fokus liegt nun auf dem Start der finanziellen Verpflichtungen in zwei Wochen. Die vorgeschlagene Ausweitung auf Fertigwaren wird jedoch bereits die nächste Phase der regulatorischen Debatte prägen. Die betroffenen Industrien werden die Liste der 180 neuen Güter genau prüfen. Energiehändler dürften unterdessen ihre Stromlieferverträge überarbeiten, um von den neuen Regeln zu profitieren.


