EU-Klimazoll: Preise kommen, Streit um Ausweitung eskaliert
09.03.2026 - 00:00:11 | boerse-global.deDie EU setzt ihren umstrittenen CO?-Grenzausgleich um – und stößt dabei auf heftigen Widerstand aus der Industrie und von Mitgliedsstaaten. Am 7. April werden die ersten offiziellen Preise für CBAM-Zertifikate veröffentlicht, die ab 2027 für klimaschädliche Importe fällig werden. Gleichzeitig fordern Frankreich und Italien zusammen mit Industrieverbänden massive Nachbesserungen an den Plänen.
Erste Preise und neue Pflichten für Importeure
Die neue CBAM-Verordnung stellt EU-Importeure vor komplexe Herausforderungen bei der Emissionsmeldung. Dieser kostenlose Leitfaden enthüllt bestehende Ausnahmen und zeigt Ihnen präzise, was Sie jetzt für eine rechtssichere Umsetzung beachten müssen. Unterliegen Ihre Waren der CBAM-Meldepflicht? Jetzt prüfen
Der finanzielle Kern des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) läuft seit Jahresbeginn. Nach einer reinen Meldepflicht müssen Importeure ab Februar 2027 erstmals Zertifikate für die Emissionen ihrer 2026 eingeführten Waren kaufen. Der Preis dafür orientiert sich quartalsweise am Durchschnitt der EU-Emissionshandelspreise (ETS). Ein zentrales digitales Handelssystem, die „Common Central Platform“, soll den Verkauf und Rückkauf der Zertifikate abwickeln.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer mehr als 50 Tonnen der betroffenen Güter pro Jahr importiert, muss die tatsächlichen Emissionen in der Lieferkette genau nachweisen. Wer stattdessen auf pauschale Standardwerte zurückgreift, muss ab 2026 einen Aufschlag von 10 Prozent zahlen – bis 2028 steigt dieser auf bis zu 30 Prozent. Eine teure Vereinfachung.
Streit um Ausweitung auf Fertigprodukte
Die EU-Kommission will den Mechanismus massiv ausweiten. Geplant ist, ab 2028 nicht nur Grundstoffe wie Stahl und Zement, sondern auch etwa 180 Fertig- und Halbfertigprodukte zu erfassen. Dazu gehören Autoteile, Industrieroboter und bestimmte Haushaltsgeräte. Das Ziel: Verhindern, dass die Produktion einfach ins Ausland verlagert wird, um den CO?-Preis zu umgehen.
Doch die Industrie hält die Liste für zu kurz. Der Hausgeräteverband APPLiA Europe forderte diese Woche, auch Geschirrspüler, Öfen und Wasserheizer aufzunehmen. Sonst entstehe ein unfaires Gefälle zwischen europäischen Herstellern und ausländischer Konkurrenz. Eine lückenhafte Regelung verzerre den Binnenmarkt, so die Warnung.
Frankreich und Italien attackieren Entlastungsfonds
Während Importeure zahlen sollen, laufen für europäische Unternehmen die kostenlosen Emissionszertifikate bis 2034 aus. Als Ausgleich für exportstarke Branchen wie die Stahl- oder Aluminiumindustrie hat die Kommission einen „Temporären Dekarbonisierungsfonds“ vorgeschlagen.
Genau dieser Fonds ist nun zum Zankapfel geworden. Die Industrieminister Frankreichs und Italiens, Sébastien Martin und Adolfo Urso, kritisierten das Vorhaben scharf. In einer gemeinsamen Erklärung bezeichneten sie den Fonds als zu begrenzt, zu kurzlebig und finanziell unklar. Besonders der Ausschluss der Zementindustrie von Entschädigungen stoße auf Unverständnis. Beide Länder fordern die Kommission auf, die Reformen des Emissionshandels zu beschleunigen und auszuweiten, um die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie zu sichern.
Was kommt auf die Unternehmen zu?
Angesichts drohender Sanktionen ab 2024 müssen Unternehmen ihre neuen Berichtspflichten beim CO2-Grenzausgleich genau kennen. Eine praxisnahe Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen dabei, das CBAM-Reporting rechtssicher und ohne teure Strafen zu meistern. Gratis-Checkliste für Importeure hier herunterladen
Für Compliance- und ESG-Verantwortliche wird das Management internationaler Lieferketten immer komplexer. Die Regeln sind zudem flexibel: Über eine Notfallklausel (Artikel 27a) kann die CBAM-Anwendung bei schweren Marktstörungen vorübergehend ausgesetzt werden. Über diese Möglichkeit wurde zuletzt für den Düngemittelsektor diskutiert – ein Zeichen für den Spagat der EU zwischen Klimazielen und der Vermeidung von Inflation.
Die Gesetzesvorschläge zur Ausweitung und zum Entlastungsfonds durchlaufen nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Parallel zieht die EU-Regulierung international Kreise: Das Vereinigte Königreich hat im Februar erste Entwürfe für einen eigenen CO?-Grenzausgleich vorgelegt, der 2027 starten soll.
Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Die Ära der CO?-Bepreisung im globalen Handel hat begonnen. Unternehmen sollten ihre Lieferketten jetzt genau unter die Lupe nehmen, um hohe Strafen und Handelsstörungen zu vermeiden.
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